Fachkräftezuwanderung: Jetzt ist das Parlament am Zug

Fachkräftezuwanderung: Jetzt ist das Parlament am Zug


Zur Beratung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im Bundestag sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

Fachkräftezuwanderung: Jetzt ist das Parlament am Zug

„Jetzt ist das Parlament am Zug: Ziel muss doch sein, dass alle, die hier leben, einen Zugang zu guter Arbeit bekommen, um ihren Lebensunterhalt selbst verdienen zu können. Arbeitnehmerrechte statt Sozialdumping ist oberstes Gebot. Wer junge Leute für den Arbeitsmarkt gewinnen will, muss den Betrieben die nötige Sicherheit für die Ausbildung geben – und den Betroffenen eine echte Chance.

Dieses Ziel verfehlen die aktuellen Gesetzentwürfe zu Migration, Integration und Asyl der Bundesregierung leider weit, hier sind erhebliche Verbesserungen nötig.

Nötig sind klare Regeln, um Sozialdumping zu vermeiden und Arbeitnehmerrechte zu stärken. Stattdessen bringt der Entwurf für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Arbeitnehmer in erpressbare Abhängigkeit, wenn ihr Aufenthaltsstatus an das Arbeitsverhältnis bei einem bestimmten Arbeitgeber gebunden wird.

Dass Geflüchtete zum inländischen Erwerbspersonenpotential gezählt werden, ist gut – hier sind verstärkte Förderungsmöglichkeiten vorgesehen. Die werden allerdings dann ins Leere laufen, wenn sie am Ende kaum jemand in Anspruch nehmen kann. Der Gesetzentwurf grenzt ganze Gruppen aus, wenn es z.B. um den Zugang zu Berufsausbildungsbeihilfen für Gestattete geht oder um außerbetriebliche Ausbildung für bestimmte EU-Bürger, Geduldete und Gestattete.

Das ist kontraproduktiv: Wer junge Leute für den Arbeitsmarkt gewinnen will, muss den Betrieben die nötige Sicherheit für die Ausbildung geben – und den Betroffenen eine echte Chance. Der DGB fordert schon lange, einen Spurwechsel für Geflüchtete möglich zu machen. Von einem solchen Versprechen, das noch in den Eckpunkten der Bundesregierung im Oktober enthalten war, bleibt in den Gesetzentwürfen nichts mehr übrig. Am Ende droht der Zugang zu Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung verengt statt erweitert zu werden. Wenn über andere Gesetzesinitiativen der Bundesregierung der Duldungsstatus noch unsicherer wird, führt das zu mehr Unsicherheit statt größerer Sicherheit. Das hilft weder den Betroffenen noch den Betrieben – und ganz bestimmt nicht gegen Fachkräftemangel.“


Autor: DGB
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Donnerstag, 09 Mai 2019

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