Strafe für Verweigerung eines schulischen Moscheebesuchs: Eltern legen Verfassungsbeschwerde ein

Strafe für Verweigerung eines schulischen Moscheebesuchs:

Eltern legen Verfassungsbeschwerde ein


Die wegen der Verweigerung eines Moscheebesuchs durch ihr Kind verurteilten Eltern greifen nun die letztinstanzliche Entscheidung des OLG Schleswig mit einer Verfassungsbeschwerde an.

Eltern legen Verfassungsbeschwerde ein

Von Dr. David Berger

Rechtsanwalt Alexander Heumann, der für das Verfahren in Karlsruhe bevollmächtigt wurde, erklärte gegenüber der Presse:

„Das gesamte Verfahren in Schleswig-Holstein, also die Bußgeldbescheide, das Urteil des Amtsgerichts Meldorf und die Justizverweigerung durch das OLG Schleswig, verletzen meine Mandanten in ihren Grundrechten.“

Insbesondere seien hier die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, aber auch das elterliche Erziehungsrecht betroffen. Diese Grundrechtsverletzungen habe Heumann mit der Verfassungsbeschwerde gerügt.

AfD Hessen unterstützt Vorgehen

Die Verfassungsbeschwerde sei durch viele Unterstützer ermöglicht worden. Besonders großzügig habe sich die AfD Hessen als Sponsor für die Verteidigung der Grundrechte der betroffenen Familie gezeigt. Ohne diese Unterstützung wäre es nicht möglich gewesen, den Fall nach Karlsruhe und gegebenenfalls später auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen.

Im Rendsburger Schulschwänzer-Fall geht es zunächst darum, ob der Islam „zu Deutschland gehört“ und als obligatorischer Unterrichtsstoff für Schüler taugt. Sodann steht die Frage im Raum, was aus dem Rechtsstaat wird, wenn z.B. ´böses´ Moschee-Schwänzen und ´gutes´ (FridayForFuture-) Schwänzen unterschiedlich nach politischer Korrektheit beurteilt wird.

Väter des Grundgesetzes würden sich im Grab herumdrehen

Rechtsanwalt Heumann dazu: „Letztlich erweist sich der Fall als Eisbergspitze einer neuen „Demokratie-Pädagogik“, die Demokratie als vom Volk abgekoppelte globale „Lebens-“ und „Herrschaftsform“ versteht (s. Beschluss der Kultusministerkonferenz von Oktober 2018): Anhänger des traditionellen Dreiklangs ´Gott, Familie, Vaterland´ werden in nahezu asylerheblicher Weise als „Rechtspopulisten“ verfolgt, selbst in der Schule.

Deutschland soll ein sexuell „gender“-gerechtes, aber gleichzeitig scharia-buntes Einwanderungsland für die Dritte Welt werden, das die europäische Schulden- und Sozialunion sponsert, und – notfalls im selbstmörderischen Alleingang – die Welt vor dem ´Klimawandel´ rettet. Die Väter des Grundgesetzes werden sich – allen Jubiläumsreden zum Trotze – im Grabe herumdrehen.“

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Zu dem Fall wird im Herbst das Buch „Abschied von Demokratie und Christentum?“ von Rechtsanwalt Heumann erscheinen.

 

Philosophia Perennis


Autor: Dr. David Berger
Bild Quelle: Screenshot YT


Dienstag, 21 Mai 2019