Pistole bei gewaltbereitem Islamisten gefunden - keine Inhaftierung

Pistole bei gewaltbereitem Islamisten gefunden - keine Inhaftierung


Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, illegaler Besitz einer Pistole mit Munition und zahlreiche andere Delikte gehen auf das Konto eines 31-jährigen abgelehnten Asylbewerbers, der sich in Deutschland dennoch weiter auf freiem Fuß befindet. Zudem gilt er den Behörden als gewaltbereiter Islamist. Erst jetzt entschied ein Richter erneut, dass er nicht inhaftiert wird.

Pistole bei gewaltbereitem Islamisten gefunden - keine Inhaftierung

Von Dr. David Berger

Er wird von den Behörden als besonders gefährlich eingestuft, ein 31-jähriger, abgelehnter Asylbewerber, der bereits 2004 aus Tschetschenien nach Deutschland kam, immer wieder straffällig wurde und als radikaler, gewaltbereiter Islamist bekannt ist.

Fotos mit einer Kalaschnikow

Nun wurde er in Düsseldorf mit einer Pistole mit Schalldämpfer und dazu gehöriger Munition aufgegriffen. Es ist nicht das erste mal, dass der muslimische Extremist mit Waffen unterwegs ist: t-online berichtet:

„Gegen den Islamisten wird seit längerem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt, weil er auf einem Foto mit einem Sturmgewehr der Marke Kalaschnikow zu sehen ist. Nach dem Fund der Pistole mit Schalldämpfer kam nun noch ein weiteres Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz hinzu, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.“

Haftbefehl bleibt weiter „außer Vollzug“

Folgen hat dies für den Dschihadisten allerdings keine: Eine Fluchtgefahr bestehe nicht, so der zuständige Haftrichter, deshalb bleibe der Haftbefehl auch weiter „außer Vollzug“. Kurzum, der Mann wurde wieder frei gelassen. Das hat bereits Tradition: auch ein versuchter Wohnungseinbruch in ein Mehrfamilienhaus wurde lediglich als Sachbeschädigung gewertet, der Islamist auf freiem Fuß belassen.

Auch zu einer Abschiebung wird es nicht kommen, obwohl bereits 2005 beschlossen wurde, dass er kein Recht auf Asyl besitzt. Russland will den Mann nämlich nicht zurückhaben, sodass die deutschen Behörden keine Passersatzpapiere für die Abschiebung bekommen.

Ähnlicher Fall in Berlin

Ein ähnlicher Fall ereignete sich erst vor einigen Tagen als in Berlin Zollbeamte bei der Kontrolle eines Fernreisebusses einen erschreckenden Fund machten: Einer der Reisenden hatte eine ganze Waffensammlung mit an Bord. Ordnungsgemäß informierten die Polizisten die Staatsanwaltschaft, die den Mann aber nur vorläufig festnahm und dann nach Schweden weiter reisen ließ.

Auch eine Information der schwedischen Behörden fad nicht statt. Immerhin unterbleiben durch diese Lösung die Probleme mit einer nicht durchführbaren Abschiebung. Zumindest für die deutschen Behörden.

 

Philosophia Perennis


Autor: Dr. David Berger
Bild Quelle: Symbolbild / Screenshot


Mittwoch, 12 Juni 2019