Bundeswehr unterstützt bei Brandbekämpfung

Bundeswehr unterstützt bei Brandbekämpfung


Waldbrand in Mecklenburg-Vorpommern

 Bundeswehr unterstützt bei Brandbekämpfung

Mecklenburg-Vorpommern erlebt den größten Waldbrand seiner Geschichte. Bei Ludwigslust-Parchim steht ein früherer Truppenübungsplatz in Flammen. Bundespolizei, Technisches Hilfswerk und Bundeswehr unterstützen die Brandbekämpfung vor Ort. Mittlerweile ist das Feuer unter Kontrolle.

Seit Sonntagabend sind die Feuerwehren und Rettungskräfte Mecklenburg-Vorpommerns im Einsatz. Unterstützt werden sie von den benachbarten Bundesländern und dem Bund.

Bundeswehr, Bundespolizei und THW vor Ort

Dieser ist mit Bundeswehr, Bundespolizei und dem Technischen Hilfswerk (THW) vor Ort. Sie sind mit Hubschraubern und weiteren Geräte der Brandbekämpfung wie Berge- und Räumpanzer im Einsatz. Darüber hinaus haben die Bundeskräfte ein Feldlager aufgebaut und übernehmen dessen Betrieb. Auch Tanklogistik, Fachberatung und das Ziehen von Brandschneisen in gesicherten Gebieten sowie die Beleuchtung der Einsatzstellen über Nacht fallen in ihre Verantwortung.

Wer ist zuständig beim Großbrand - Bund oder Land?

Grundsätzlich gilt: Die Feuerwehren sind den Landesbehörden unterstellt. Löscharbeiten sind damit Ländersache.

Verfassungsrechtlich ist ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren nicht gestattet - außer im Rahmen der Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes. Dabei sind nur verteidigungsfremde Hilfeleistungen zulässig. Diese Amtshilfe umfasst die technische Unterstützung. Eine Übernahme hoheitlicher Tätigkeiten ist nicht vorgesehen.

Wann unterstützt die Bundeswehr die Länder? Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes erlaubt es einem betroffenen Bundesland, "bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall" unter anderem die Hilfe der Streitkräfte anzufordern. 


Autor: Bundesregierung
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Donnerstag, 04 Juli 2019

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