Polizeigewerkschaft: Absenkung des Alters für Strafmündigkeit auf 12 Jahre

Polizeigewerkschaft:

Absenkung des Alters für Strafmündigkeit auf 12 Jahre


Die CDU Berlin und die Deutsche Polizeigewerkschaft sprechen sich für eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit auf 12 Jahre aus.

Absenkung des Alters für Strafmündigkeit auf 12 Jahre

Mit Blick auf schwerste Straftaten durch Kinder muss der Rechtsstaat reagieren können. Ziel muss es sein, die Eingriffs- und Erziehungsmöglichkeiten des Jugendstrafrechts auch schon ab 12 Jahren auf Straftäter einwirken zu lassen.

Zuvor hatte sich der Deutsche Richterbund gegen die Absenkung auf 12 Jahre ausgesprochen. Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG, fordert gerade deswegen, das Jugendstrafrecht auch ab 12 Jahren anzuwenden.

„Das Jugendstrafrecht hat ganz hervorragende Möglichkeiten, auf Kinder und Jugendliche erzieherisch einzuwirken. Mit Auflagen, Erziehungsmaßregeln oder Jugendarrest gibt es eine breite Palette. Es geht um Erziehung statt Strafe. Besserung statt Knast. Es gibt keinen Grund, 12-jährigen Tätern diese Besserungsmöglichkeiten vorzuenthalten.“

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU Berlin, Falko Liecke, fordert mehr Unterstützung für Jugendämter bei ihrer Arbeit mit den Familien: „Das Jugendamt kann nach Straftaten von unter 14-Jährigen nur arbeiten, wenn die Eltern mitwirken. Tun sie das nicht, weil sie die Taten ihrer Kinder als normal begreifen oder schlicht keine Lust haben, steht das Jugendamt vor verschlossener Tür. In solchen Fällen ist das Jugendamt machtlos und auf schwerste Straftaten folgt nur das Schulterzucken des Rechtsstaates. Das hat eine katastrophale Wirkung auf das Opfer, aber auch auf die Täter. Sie lernen damit, dass es keine Konsequenzen gibt.“

Auslöser für die Debatte um die Ausweitung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre war eine Vergewaltigung in Mühlheim an der Ruhr. Fünf Minderjährige zwischen zwölf und 14 Jahren sollen demnach eine junge Frau gemeinschaftlich vergewaltigt haben. Die Kontaktaufnahme des Jugendamtes bei den bulgarischen Eltern verlief ergebnislos. Die Eltern lehnten jeden Kontakt ab.


Autor: DPolG
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Mittwoch, 10 Juli 2019

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