Gewalttaten gegen Polizisten nehmen sprunghaft zu - Berlin besonders betroffen

Gewalttaten gegen Polizisten nehmen sprunghaft zu - Berlin besonders betroffen


In ganz Deutschland werden immer mehr Polizeibeamte in ihrem Dienst beleidigt, bedroht und sogar angegriffen. Angesichts hoher Fallzahlen richtet die Berliner Polizei nun sogar eine Beratungsstelle für Beamte ein, die Opfer von Gewalt wurden.

Gewalttaten gegen Polizisten nehmen sprunghaft zu - Berlin besonders betroffen

Ein Gastbeitrag von Norman Hanert

Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik kündigte die Schaffung einer internen „Ansprechstelle Gewalt gegen Polizisten“ an. Dort sollen betroffene Beamte nicht nur psychologische Unterstützung erfahren, sondern auch eine Beratung erhalten, etwa zu Fragen der Unfallversicherung.

Hintergrund des Schritts sind abermals gestiegene Zahlen von Gewalttaten gegen Polizisten. Im vergangenen Jahr wurden in Berlin 6959 Polizisten im Dienst angegriffen. Elf Beamte erlitten dabei schwere Verletzungen.

„Und plötzlich zieht einer ein Messer“

Slowik wies darauf hin, dass vor allem die Besatzungen von Streifenwagen gefährdet seien: „Die Kollegen wissen bei einem Alarm vorher nie, in welche Situation sie da reingeraten: eine Schlägerei oder Gewalt in einer Familie, und plötzlich zieht einer ein Messer.“

Wie tief die Hemmschwelle zur Gewalt abgesunken ist, zeigt ein Fall vom Mai dieses Jahres. Im Stadtteil Wedding beobachteten ein Polizeibeamter und seine Kollegin, wie ein junger Mann in riskanter Weise seinen Pkw ausparkte. Daraufhin angesprochen, beleidigte der Fahrer zunächst die Beamten, bevor er zusammen mit seinem 21-jährigen Bruder den Polizisten körperlich attackierte. Selbst als der Polizist bereits am Boden lag, trat das Brüderpaar weiter auf den Uniformierten ein. Der Beamtin blieb schließlich nur der Ausweg, ihre Dienstpistole zu ziehen, um ihren Kollegen zu schützen.

Für Aufsehen sorgte der Fall durch den Umstand, dass die herbeigeeilte Mutter auch noch die Gewalt ihrer Kinder gegen die beiden Streifenpolizisten filmte. Für die beiden angegriffenen Beamten endete der Einsatz mit Blutergüssen, Prellungen und Quetschungen.

Welch tief verankerter Hass

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kommentierte diesen Fall: „Wer Menschen hinterhältig angreift, auf einen am Boden Liegenden eintritt und erst von ihm ablässt, wenn er in den Lauf einer geladenen Waffe sieht, ist bereit zu töten und eine Gefahr für unsere Gesellschaft.“ Dass die Angehörigen auch noch gefilmt hätten, zeige, über und plötzlich zieht einer ein Messer.“  wir hier sprechen.

Wie sich aus dem jährlich vorgelegten Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA) ergibt, sind die Belastungen durch Gewalt gegen Beamte in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen am höchsten. Bundesweit wurden laut BKA im Jahr 2018 34168 Fälle von „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ erfasst. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Anstieg von fast 40 Prozent.

Diese Entwicklung scheint Kritiker zu bestätigen, die eine vor zwei Jahren vorgenommene gesetzliche Neuregelung mit Skepsis aufgenommen hatten. Bereits im Jahr 2017 haben Union und SPD im Bundestag ein „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ beschlossen. Seitdem können tätliche Angriffe auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte und auch Rettungskräfte mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Davor hatte es eine solche besondere Strafandrohung nur für Angriffe gegeben, die sich während Vollstreckungshandlungen ereigneten.

An sich eine gute Idee. Doch aus den Reihen der Opposition war die Verschärfung im Bundestag als „symbolische Gesetzgebung“ bezeichnet worden. Die Kritiker wendeten ein, dass Verfahren häufig eingestellt würden, weil bei Staatsanwaltschaften und Gerichten die personellen Ressourcen fehlten.

Überlastung der Justiz

Welche Ausmaße die Überlastung der Justiz angenommen hat, zeigt sich im Land Brandenburg. Insbesondere die Landgerichte bemühen sich dort, vorrangig Fälle abzuarbeiten, bei denen eine Untersuchungshaft angeordnet wurde. Trotzdem müssen immer wieder Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil sich die Verfahren unverhältnismäßig lange hinziehen. Wegen zu langer Verfahrensdauer hatte ein Richter erst im März die Entlassung von vier syrischen Jugendlichen angeordnet, denen ein Überfall auf einen Musikklub in Frankfurt an der Oder im August 2018 vorgeworfen wird.
Jüngstes Beispiel ist nun die U-Haftentlassung eines jungen Syrers. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2016 in Cottbus eine 82-jährige Seniorin in ihrer Wohnung überfallen, ausgeraubt und getötet zu haben.

Die Jugendkammer des Landgerichts Cottbus setzte vor Kurzem den Haftbefehl gegen den Angeklagten gegen Auflagen außer Vollzug. Zur Begründung führte die Jugendkammer an, dass der Angeklagte sich bereits seit mehr als zwei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft befinde. Aus Sicht der Jugendkammer ist auch kein kurzfristiger Verfahrensabschluss absehbar, sodass eine weitere Untersuchungshaft unverhältnismäßig sei.

 

Philosophia Perennis


Autor: Philosophia Perennis
Bild Quelle:


Dienstag, 23 Juli 2019