Syrer droht Richter und Staatsanwalt mit Ermordung

Syrer droht Richter und Staatsanwalt mit Ermordung


Ausnahmezustand am Dienstag im großen Sitzungssaal des Augsburger Strafjustizzentrums:.

Syrer droht Richter und Staatsanwalt mit Ermordung

Der Angeklagte Haidar A., 26, schreit kehlig und spuckt, er windet sich im Griff der Polizeibeam­ten.  Vor zwei Jahren hatte der syrische Staatsbürger, der als Asylbewerber in Deutschland ist, bei einem anderen Verfahren den Richter, den Staatsanwalt und die Schöffen mit dem Tod berdoht und angegriffen - jetzt sitzt er während der Verhandlung hinter Panzerglas.

Der Syrer hatte am 7. No­vember 2016 im Flüchtlings­heim in Hurlach (Kreis Landsberg) seinem Zim­mergenossen Omar A. das Messer brutal in den Hals gerammt und versucht, ihn „halal“ zu schächten. Der Stich war zwölf Zentimeter tief, das Opfer überlebte nur dank einer schnellen Not-OP im Landsberger Krankenhaus. Wegen versuchten Mor­des verurteilte Richterin Su­sanne Riedel-Mitterwieser, 62, den „Schutzsuchenden“ am 25. Juli 2017 zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft – doch bei dem Urteil rastete er vollkommen aus. Erst spuckte er in Richtung der Richterbank und schrie: „Zum Teufel mit Ihnen und denen, die Sie erzeugt ha­ben.“ Dann zog er seinen schwarzen Gefängnis-Schuh aus und warf ihn in Richtung des Staatsanwalts Michael Nißl, 40. Daraufhin stürzte sich Polizeioberkommissar Ri­chard G., 55, auf den Ehrengast der Kanzlerin, um ihn zu fixieren.

Dabei griff Haidar A. an das Holster des Vor­führbeamten und führte diesen vor: Menschengeschenk Haidar ver­suchte laut Anklageschrift, die mit acht Schuss geladene Dienstwaffe Heckler & Koch P7 an sich zu reißen, zu entsichern und zu schießen. Staatsanwalt Andreas Breitschaft: „Er woll­te das Sicherheitspersonal überrumpeln, damit die anvisierten Opfer seiner todbrin­genden Vergeltungsaktion schutzlos ausgeliefert sein würden.“ Gleich vier Beamte rangen daraufhin den Anhänger der Religion des Friedens nieder und verhin­derten einen weiteren Griff nach der Dienstwaffe.

Von Reue und Schuldeinsicht ist bei dem islamischen Terrorgeschenk am Dienstag jedoch nichts zu spüren. Als Vorsichtsmaßnahme hat­te die Vorsitzende Richterin Sandra Mayer bereits im Vorfeld die Anwe­senheit von sechs Beamten im Saal, die Vorführung mit Hand- und Fußfesseln und Sicherheitsglas angeordnet.

Da bleibt einem die Spucke weg: Als Haidar A. am Dienstag dann den Saal betrat, spuckte er voller Hass in Richtung der Fotografen aus. Er weigerte sich „aus religiösen Gründen“ auch, vor der Richterin aufzu­stehen. Daraufhin kam es zu „einer wüsten Rangelei“. Als sich die Situation wieder beruhigte, ordnete die Vorsitzende Richterin an, dass der Angeklagte während des Prozesses eine Spuckhaube aus dünnem atmungsaktivem Stoff über dem Kopf tragen muss. Sie soll verhindern, dass er um sich spucken kann. Diesen schmucken Kopfpariser hat Haidar A. nun zumindest an den Verhandlungstagen bis zum Urteil am 25. September zu tragen.

Der rabiate Syrer, der eigentlich wiederum Palästi­nenser sein will, bestätigte alle Vorwürfe aus der Ankla­geschrift und ging sogar noch darüber hinaus:

„Es stimmt: Wenn ich die Pis­tole in die Hand bekommen hätte, hätte ich das Gericht erschossen und mit dem Staatsanwalt angefangen. Nein, mein Verhalten tut mir nicht leid. Was Gericht und Staatsanwalt mit mir gemacht haben, war Terror. Ich bedaure, dass der Mann, dem ich das Messer in den Hals gestochen habe, noch lebt. Der hat meine Religion beleidigt. In Syrien wäre ich dafür nicht bestraft worden.“


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Screenshot


Donnerstag, 05 September 2019

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