Syrer droht Richter und Staatsanwalt mit ErmordungSyrer droht Richter und Staatsanwalt mit Ermordung
Ausnahmezustand am Dienstag im großen Sitzungssaal des Augsburger Strafjustizzentrums:.
Der Angeklagte Haidar A., 26, schreit kehlig und spuckt, er windet sich im Griff der Polizeibeamten. Vor zwei Jahren hatte der syrische Staatsbürger, der als Asylbewerber in Deutschland ist, bei einem anderen Verfahren den Richter, den Staatsanwalt und die Schöffen mit dem Tod berdoht und angegriffen - jetzt sitzt er während der Verhandlung hinter Panzerglas.
Der Syrer hatte am 7. November 2016 im Flüchtlingsheim in Hurlach (Kreis Landsberg) seinem Zimmergenossen Omar A. das Messer brutal in den Hals gerammt und versucht, ihn „halal“ zu schächten. Der Stich war zwölf Zentimeter tief, das Opfer überlebte nur dank einer schnellen Not-OP im Landsberger Krankenhaus. Wegen versuchten Mordes verurteilte Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser, 62, den „Schutzsuchenden“ am 25. Juli 2017 zu zwölf Jahren und neun Monaten Haft – doch bei dem Urteil rastete er vollkommen aus. Erst spuckte er in Richtung der Richterbank und schrie: „Zum Teufel mit Ihnen und denen, die Sie erzeugt haben.“ Dann zog er seinen schwarzen Gefängnis-Schuh aus und warf ihn in Richtung des Staatsanwalts Michael Nißl, 40. Daraufhin stürzte sich Polizeioberkommissar Richard G., 55, auf den Ehrengast der Kanzlerin, um ihn zu fixieren.
Dabei griff Haidar A. an das Holster des Vorführbeamten und führte diesen vor: Menschengeschenk Haidar versuchte laut Anklageschrift, die mit acht Schuss geladene Dienstwaffe Heckler & Koch P7 an sich zu reißen, zu entsichern und zu schießen. Staatsanwalt Andreas Breitschaft: „Er wollte das Sicherheitspersonal überrumpeln, damit die anvisierten Opfer seiner todbringenden Vergeltungsaktion schutzlos ausgeliefert sein würden.“ Gleich vier Beamte rangen daraufhin den Anhänger der Religion des Friedens nieder und verhinderten einen weiteren Griff nach der Dienstwaffe.
Von Reue und Schuldeinsicht ist bei dem islamischen Terrorgeschenk am Dienstag jedoch nichts zu spüren. Als Vorsichtsmaßnahme hatte die Vorsitzende Richterin Sandra Mayer bereits im Vorfeld die Anwesenheit von sechs Beamten im Saal, die Vorführung mit Hand- und Fußfesseln und Sicherheitsglas angeordnet.
Da bleibt einem die Spucke weg: Als Haidar A. am Dienstag dann den Saal betrat, spuckte er voller Hass in Richtung der Fotografen aus. Er weigerte sich „aus religiösen Gründen“ auch, vor der Richterin aufzustehen. Daraufhin kam es zu „einer wüsten Rangelei“. Als sich die Situation wieder beruhigte, ordnete die Vorsitzende Richterin an, dass der Angeklagte während des Prozesses eine Spuckhaube aus dünnem atmungsaktivem Stoff über dem Kopf tragen muss. Sie soll verhindern, dass er um sich spucken kann. Diesen schmucken Kopfpariser hat Haidar A. nun zumindest an den Verhandlungstagen bis zum Urteil am 25. September zu tragen.
Der rabiate Syrer, der eigentlich wiederum Palästinenser sein will, bestätigte alle Vorwürfe aus der Anklageschrift und ging sogar noch darüber hinaus:
„Es stimmt: Wenn ich die Pistole in die Hand bekommen hätte, hätte ich das Gericht erschossen und mit dem Staatsanwalt angefangen. Nein, mein Verhalten tut mir nicht leid. Was Gericht und Staatsanwalt mit mir gemacht haben, war Terror. Ich bedaure, dass der Mann, dem ich das Messer in den Hals gestochen habe, noch lebt. Der hat meine Religion beleidigt. In Syrien wäre ich dafür nicht bestraft worden.“
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Screenshot
Donnerstag, 05 September 2019