2 Jahre Ehe für Alle: Reform des Abstammungsrechts endlich vorantreiben

2 Jahre Ehe für Alle: Reform des Abstammungsrechts endlich vorantreiben


Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden

2 Jahre Ehe für Alle: Reform des Abstammungsrechts endlich vorantreiben

Seit dem 01. Oktober 2017 können in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Jahrzehnte haben wir für die Eheöffnung gekämpft und schließlich breite Mehrheiten in Gesellschaft und Parlament gewinnen können. Die Ehe für alle hat unsere Gesellschaft gerechter, offener und demokratischer gemacht. Doch nach wie vor gibt es gesetzlichen Regelungsbedarf. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass Regenbogenfamilien in ihren diversen Konstellationen endlich rechtlich anerkannt und abgesichert werden. Die neue Justizministerin Christine Lambrecht muss die von ihrer Vorgängerin angegangene Reform des Abstammungsrechts vorantreiben und an die gelebte Familienvielfalt anpassen. Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden.

Die im bisherigen Reformentwurf vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt. Denn bislang erlangt etwa die Ehefrau der leiblichen Mutter ihre rechtliche Elternstellung nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption.

Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung bei den Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden. Zudem lehnt der Entwurf die Verteilung von elterlicher Verantwortung auf mehr als zwei Personen ausdrücklich ab und sieht keinen selbstbestimmten Eintrag von trans- und intergeschlechtlichen Eltern in der Geburtsurkunde vor.

Auch für die Familiengründung von Zwei-Väter-Familien sind einvernehmliche familienrechtliche Lösungen zu finden, z.B. die Möglichkeit des rechtsverbindlichen Verzichts der leiblichen Mutter auf die Verwandtschaftsbeziehung zum Kind, sofern dieser keine finanziellen Hintergründe hat. Im Interesse des Kindeswohls sind zudem klare rechtliche Regelungen zur Vaterschaft für Kinder erforderlich, die aus ausländischen Leihmutterschaften mit Vätern aus Deutschland hervorgehen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weist hier in die richtige Richtung.


Autor: LSVD
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Mittwoch, 02 Oktober 2019

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