Polizistenmörder darf nicht abgeschobenen werden

Polizistenmörder darf nicht abgeschobenen werden


Ein libanesischer Staatsbürger, der einen Polizisten ermordet hat, darf nuicht abgeschoben werden - und kann inszwischen tagsüber frei in Berlin herumlaufen.

Polizistenmörder darf nicht abgeschobenen werden

Im April 2003 ermordet der libanesische Staatsbürger Yassin A., jetzt 48, einen Poloizeibeamten, während einer Hausdurchsuchung eines SEK-Kommandos in einem Neuköllner Hochhaus. A. gilt als Kopf eines kriminellen Clans und wird wegen einer tödlichen Messerstecherei vor einer Disco gesucht. Bei der Festnahme in seiner Wohnung ermordet er einen der Polizeibeamten. Jetzt läuft er tagsüber frei herum. Die BILD-Zeitung berichtet:

 

Der Killer wird verhaftet, zu lebenslanger Haft verurteilt. Das heißt nach deutschem Recht: mindestens 15 Jahre Knast!

Nicht so in diesem Fall: A. läuft bereits nach 13 Jahren wieder frei herum: 2016 kommt er in den offenen Vollzug. Er darf den Knast tagsüber verlassen.


Autor: Redaktion
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Sonntag, 06 Oktober 2019

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