Thomas-Cook-Pleite: Wichtige Informationen für geschädigte Pauschalreisende

Thomas-Cook-Pleite: Wichtige Informationen für geschädigte Pauschalreisende


Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2019 entschieden, den Pauschalreisenden von Thomas Cook und Tour Vital GmbH die Schäden zu erstatten, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden.

Thomas-Cook-Pleite: Wichtige Informationen für geschädigte Pauschalreisende

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute auf seiner Internetseite die wichtigsten Fragen und Antworten zur Höhe und den Voraussetzungen der Ausgleichszahlungen veröffentlicht.

Die Geschädigten sollten aktuell folgendes beachten:
Soweit noch nicht geschehen, müssen die Thomas-Cook-Kunden ihre Ansprüche aus dem Sicherungsschein gegenüber der Zurich-Versicherung geltend machen. Die Zurich-Versicherung hat hierfür eine eigene Webseite bereitgestellt.

Darüber hinaus sind die Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden:
Für Kunden einer deutschen Tochter des Thomas-Cook-Konzerns steht für die Forderungsanmeldung ein eigenes Verfahrensportal zur Verfügung.
Pauschalreisende, die bei der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz gebucht haben, finden Informationen zur Anmeldung von Forderungen hier.

Kunden der Tour Vital Touristik GmbH haben Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Salierring 48, 50677 Köln, anzumelden.

In den nächsten Wochen wird die Bundesregierung ein einfaches, für die Pauschalreisenden kostenfreies Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen und die betroffenen Pauschalreisenden öffentlich – auch auf der Internetseite des BMJV - über das Verfahren der Abwicklung und die nächsten Schritte informieren.

Die vollständigen Hinweise sind hier abrufbar.


Autor: BMJV
Bild Quelle:


Sonntag, 19 Januar 2020

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