Vorschläge zur Beschleunigung von Asylverfahren

Vorschläge zur Beschleunigung von Asylverfahren


Der Evaluierungsbericht zum Datenaustauschverbesserungsgesetz war am Mittwoch Thema im Kabinett. Er enthält Ergebnisse und Empfehlungen, die dabei helfen sollen, Asylverfahren zu beschleunigen und die Sicherheit in Verbindung mit Zuwanderung zu gewährleisten. Wichtige Fragen und Antworten.

Vorschläge zur Beschleunigung von Asylverfahren

Die Bundesregierung hat den Evaluierungsbericht des Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) im Kabinett behandelt. Ein Überblick:

Was ist das Datenaustauschverbesserungsgesetz?

Das sogenannte Datenaustauschverbesserungsgesetz schuf im Februar 2016, als Reaktion auf die sehr hohen Asylantragszahlen in den Jahren 2015 und 2016, die Grundlagen, um asyl- und ausländerrechtliche Daten frühzeitig zu erfassen und den relevanten öffentlichen Stellen im Ausländerzentralregister medienbruchfrei zur Verfügung zu stellen. Asylverfahren sollen damit verbessert und beschleunigt werden. Zudem wurde der Informationsaustausch der Behörden über das Ausländerzentralregister ausgeweitet. Ziel ist, sowohl eine gerechte Verteilung der eingereisten Personen auf die Bundesländer zu erreichen als auch die öffentliche Sicherheit im Kontext der Zuwanderung zu gewährleisten.

Das Datenaustauschverbesserungsgesetz löste einen Modernisierungsschub hinsichtlich Digitalisierung und Automatisierung von IT-Verfahren rund um das Ausländerzentralregister aus.

Was empfiehlt der Evaluierungsbericht?

Zu erfassende Daten sollten in Hinblick auf eine nicht mehr bestehende Relevanz überprüft werden. Darüber hinaus wurden Vollzugsdefizite bei der Erfassung und Angabe von Löschfristen identifiziert. Die Daten sollten daher mit automatisierten Löschroutinen verknüpft werden.

Um die Qualität der erfassten Daten im Ausländerzentralregister zu steigern, sollten die Prozesse und Handlungsanweisungen in den zuständigen Stellen analysiert und weiterentwickelt werden. Hierzu gehört auch, dass die Digitalisierung, Standardisierung und Automatisierung einer Datenübermittlung aus dem Ausländerzentralregister konsequent angewendet werden sollte und das bestehende Verfahren manueller Auskunftsersuche überprüft wird.

Worin besteht Verbesserungsbedarf?

Punktueller Verbesserungsbedarf besteht hinsichtlich der Prozessgestaltung, der Datenqualität und des Kontrollverfahrens zur Datenverwendung im automatisierten Abruf. Die Empfehlungen können bei einer Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaus des Ausländerzentralregisters zu einem Zentralen Ausländerdateisystem aufgegriffen werden.

Was sind die nächsten Schritte?

Das Datenaustauschverbesserungsgesetz sieht vor, dass der Maßnahmenerfolg überprüft wird. Der jetzt vorliegende Evaluierungsbericht enthält verschiedene Ergebnisse und Empfehlungen und wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.


Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: Bundesregierung/Bergmann


Mittwoch, 05 Februar 2020

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