Was Reisende beachten müssen

Was Reisende beachten müssen


Um eine Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen, hat die Bundesregierung Vorkehrungen im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland auf sämtlichen Verkehrswegen intensiviert. Diese Maßnahmen betreffen Beförderer und Reisende.

Was Reisende beachten müssen

Dazu hat der gemeinsame Krisenstab aus Bundesgesundheits- und Bundesinnenministerium im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium folgende Beschlüsse gefasst:

Beförderer von Reisenden, die per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus aus China, Italien, Japan, Südkorea oder dem Iran in Deutschland ankommen, haben diesen ein Informationsblatt mit Verhaltenshinweisen zur Krankheitsvorbeugung oder für den Fall, dass Symptome auftreten, auszuhändigen. Gleiches gilt für alle Betreiber von Flughäfen, Häfen, Personenbahnhöfen und Omnibusbahnhöfen.

Reisende, die per Flugzeug oder Schiff aus Italien, Japan, Südkorea oder dem Iran in Deutschland ankommen, müssen vor Verlassen des Flugzeugs oder Schiffs Angaben zu Flug/Fahrt und persönlicher Erreichbarkeit für die nächsten 30 Tage nach Ankunft machen. Dies erfolgt mittels Aussteigekarte Luftverkehr beziehungsweise Aussteigekarte Schifffahrt.

Reisende, die per Flugzeug aus China in Deutschland ankommen, müssen zusätzlich dazu Angaben zu ihrem Aufenthaltsort in China, Kontaktpersonen und gesundheitlichem Befinden machen. Für sie gilt eine eigene Aussteigekarte.

Meldepflicht auch für Bahnunternehmen

Für Bahnreisende gilt außerdem folgende Allgemeinverfügung der Bundespolizei:

Im öffentlichen Personenfern- und Regionalverkehr tätige Bahnunternehmen müssen COVID-19-Verdachtsfälle unverzüglich dem Führungs- und Lagedienst der Bundespolizei melden. Kontaktdaten und Informationen zum Aufbau der Meldung sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt.

Tritt ein Verdachtsfall auf, müssen Reisende in diesem Zug die Aussteigekarte Bahnverkehr ausfüllen. Diese wird den Reisenden im Bedarfsfall ausgehändigt.


Autor: Bundesregierung
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Montag, 02 März 2020

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