Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld


Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Wirtschaft und Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, hat der Bundestag im Eilverfahren einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen.

Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Es muss unmittelbar etwas dafür getan werden, dass die Beschäftigten in den Betrieben bleiben können, aber auch die Liquidität der Unternehmen gesichert wird", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte bereits in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: "Unser Ziel ist, dass in dieser Situation möglichst kein Arbeitsplatz und kein Unternehmen dauerhaft Schaden nimmt." Daher handelt die Bundesregierung nun schnell und unbürokratisch: Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird erleichtert und damit auch ein Stück Sicherheit geschaffen, sagte Heil.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier erklärte: "Wir setzen damit den Beschluss des Koalitionsausschusses und der gesamten Bundesregierung um." Es gehe um den Erhalt von Arbeitsplätzen, Unternehmen und Wettbewerbsfähigkeit.

Leistungen werden erweitert

Das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" sieht folgende Maßnahmen vor:

Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft

Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.  

Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.

Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.

Gesetz zur Weiterbildung an Ausschuss überwiesen

Das vom Kabinett gemeinsam mit den Neuregelungen zum Kurzarbeitergeld beschlossene "Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" wurde vom Bundestag an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

 

Foto: Bundesarbeitsminister Hubertus HZeil (SPD)


Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: Sven Teschke / CC BY-SA 3.0 DE (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)


Sonntag, 15 März 2020

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




empfohlene Artikel
weitere Artikel von: Bundesregierung

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage