Deutschlands Misswirtschaft der Vergangenheit

Deutschlands Misswirtschaft der Vergangenheit


Während der letzten Jahre wurde in Deutschland viel darüber diskutiert, inwieweit das Land seine Nazi-Vergangenheit überwunden hat .

Deutschlands Misswirtschaft der Vergangenheit

Von Shaul Lazarus

Jüngste hochkarätige Fälle zeigen, dass der Staat das kollektive Gedächtnis der Nation schlecht verwaltet: das Bundes- und Staatsarchiv. Innerhalb des Bundes- und Staatsarchivs liegt der Schlüssel zu einem Großteil dieser Vorwürfe: Tausende Akten, die sich auf Nazi-Diebstähle des Vermögens von Verfolgten beziehen, welche das NS-Regime als "Staatsfeinde" bezeichnete, wie z.B. Juden, Sinti, Romas und der Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Diejenigen, die weiterhin im Namen von Familienmitgliedern, welche von den Nazis verfolgt und entrechtet wurden, eine Rückerstattung fordern, sind ebenfalls auf ein Muster archivarischer Misswirtschaft gestoßen. Es riecht nach berechneter Vertuschung, wenn nicht sogar nach Grausamkeit. 

Vor 75 Jahren, am 5. März 1945, wurde Friedrich zu Solms-Baruth aus der Gestapo-Haft entlassen, wo er wegen seiner Beteiligung am 20. Juli neun Monate lang festgehalten, und gefoltert worden war. Seine Güter wurden von Heinrich Himmler, Chef der SS und Gestapo, enteignet und die Grundbücher vernichtet.

Solms-Baruth war ein Humanist, der Hitler von Anfang an verachtete. Er lehnte den Gruß der Nazis ab. In tiefster Geheimhaltung, wurden sein Haus und seine Ländereien zur Grundlage für die Planung des 20. Julis. Er war von Anfang an in die Attentatspläne verstrickt gewesen. Nur wenige Tage zuvor hatte sich Friedrich zu Solms-Baruth mit General Ludwig Beck, dem Kopf der Verschwörung getroffen. Seit Monaten gab es konspirative Treffen mit bekannten Mitverschwörern in Baruth. Feldmarschall von Witzleben, General von Hase, Graf von der Schulenburg, Graf Lynar und Graf von Lehndorff waren nur einige, die sich mit dem Fürsten zu Solms-Baruth in seinem zu Hause oder zu einem Ausritt trafen. Bereits am 21. Juli 1944, einen Tag nach dem misslungenen Anschlag auf Hitler wurde Solms-Baruth von der Gestapo verhaftet. Am folgenden Morgen, dem 22. Juli 1944 wurden auch seine Ehefrau und ihre Kinder aus ihrem Zuhause vertrieben und in Sippenhaft genommen. Hitler hatte höchstpersönlich angeordnet, auch die Familien der Beteiligten am Attentat des 20. Juli zu inhaftieren, weil sie, so meinte Hitler: „schlechtes Blut haben… Verräterblut“.

Es ging Himmler einerseits um die Verfügungsmacht über den Forstbetrieb Solms-Baruths, denn der SS-Wirtschaftskonzern benötigte dringend Holz als Rohstoff, den er sich so bevorzugt beschaffen konnte, ohne Kontingentierungsverfahren durchlaufen zu müssen. Auch der Bruder von Friedrich zu Solms-Baruth wurde verhaftet, der bis dahin den Besitz verwaltet hatte. Himmler machte unmissverständlich klar, dass dem Fürsten zu Solms-Baruth keine Möglichkeit gelassen werden darf, irgendeinen Einfluss auf sein Eigentum zu behalten. Himmlers Befehle waren zunächst darauf ausgerichtet, dass eine notarielle Erklärung aufgesetzt wurde, um die Güter des Fürsten zunächst auf dessen Bruder zu übertragen unter der Bedingung, dass dieser sich als folgsamer Nazi erklärte, und zukünftig allen Wünschen und Anweisungen der Nazi-Oberen ausführt und in keiner Form stört.

Himmlers Anweisung bestand darin, den Fürsten zur Unterzeichnung einer Erklärung zu zwingen, sobald dessen Bruder das Dokument unterzeichnet hatte. Im nächsten Schritt wurde der Fürst zu Solms-Baruth unter Druck gesetzt, eine notarielle Urkunde zu unterschreiben, die unwiderruflich alle seine Verfügungsmacht über seine Liegenschaften Baruth (Brandenburg) und Klitschdorf (Schlesien) auf seinem Bruder überträgt und die seine endgültige Verbannung aus seinen Ländereien bestätigt. Einige Zeit später wurde der Bruder des Fürsten durch einen Hardcore-Nazi ersetzt. Damit verschaffte sich Himmler faktisch die volle Kontrolle über die Besitztümer, ohne sie formell enteignen zu brauchen.

Nach der Unterzeichnung wurde Friedrich zu Solms-Baruth aus der Haft entlassen. 

Natürlich hätte ihn Himmler jederzeit ermorden lassen können, allerdings brauchte er zu Solms-Baruth lebendig für Verhandlungen mit dem neutralen Schweden. Himmler war das nahende Ende des „1000jährigen Reiches“ bewusst, deshalb versuchte er einen Waffenstillstand, notfalls sogar eine Kapitulation mit den Briten und Amerikanern, aber keinesfalls mit den Russen, auszuhandeln. Für sein Vorhaben benötigte er die Bernadottes, die Königsfamilie des neutralen Schwedens, um Verhandlungen in die Wege zu leiten und zu Solms-Baruth war der Onkel des schwedischen Thronfolgers. 

Himmlers Ansprechpartner war Graf Folke Bernadotte, der Vizepräsident des schwedischen Roten Kreuzes. Bis kurz vor dem Zusammenbruch führte Himmler Gespräche mit Bernadotte. Das letzte gemeinsame Treffen fand in der Nacht vom 23. zum 24. April statt.

Als Hitler erfuhr, dass Himmler hinter seinem Rücken versuchte, Kontakt mit Dwight D. Eisenhower aufzunehmen, bekam er einen Tobsuchtsanfall und schloss Himmler kurzerhand aus der NSDAP, sowie von allen Partei- und Staatsämtern aus. Ohnehin waren weder Truman, Churchill oder Eisenhower an Verhandlungen, geschweige denn einem Friedensschluss interessiert: sie wollten die nationalsozialistische Terrorherrschaft über Europa ein und für allemal beenden.

 

Berichte des britischen Militärgeheimdienstes kurz nach dem Zweiten Weltkrieg enthüllen, dass eine Elite- Sabotage-Einheit der Abwehr im hinteren Teil Friedrichs Hauses in Baruth als Offizierskasino getarnt war. Dieses bildete das Zentrum für die Vorbereitungen des 20. Julis 1944 und besorgte außerdem den englischen Sprengstoff für das Attentat. Das MI5 bestätigte Friedrichs Rolle in der Verschwörung und seine daraus resultierende Verhaftung, die zur Beschlagnahme der Liegenschaften durch Himmler führte. Angesichts der Tatsache, dass die Briten zum Zeitpunkt des Berichts – es war im Jahre 1947 - eine der vier Siegermächte waren, welche die Regierungsobrigkeit über Deutschland besaßen, würde man meinen, dies sei ein unbestreitbarer Beweis des Diebstahls. Die deutschen Gerichte kamen jedoch nicht zu dem Schluss, sie behaupten weiterhin, dass es sich um eine Enteignung der „Bodenreform“ aus der Nachkriegszeit handelt.

Auf der Suche der Familie nach Gerechtigkeit für das, was Friedrich zu Solms-Baruth widerfahren war, wurden auch Tausende andere Akten beleuchtet, welche im „Restitutionsarchiv“ des Staates verborgen waren. Die deutschen Behörden hatten offensichtlich wiederholt die Kontrolle über dieses Archiv des nationalen Gedächtnisses missbraucht. In verschiedenen Phasen des 1989 eingeleiteten Rückerstattungsverfahrens hatte Friedrichs Enkel und sein Anwaltsteam festgestellt, dass kritische Dokumente falsch abgelegt waren, Beweise nicht vorgelegt wurden, und die Richter nicht auf die überwältigende Beweislage reagierten.

Solms-Baruth wurde lediglich durch einen anonymen Hinweis eines Archivars im Finanzarchiv Berlin, über die Existenz des staatlichen „Restitutionsarchives“ informiert. Während des Verfahrens forderten die Gerichte Solms-Barth auf, seine Rückerstattungsakte vorzulegen, diese lag aber bereits in den Händen der Regierung, die es absichtlich versäumte, sie den Anwälten von Solms-Baruth oder den Gerichten zu übermitteln, unter Leugnung jeglicher Kenntnis davon oder anderer relevanter Dokumente.

Ein nie zuvor gesehener Himmler-Befehl, der Historikern völlig unbekannt war und welcher die genaue Methode spezifizierte, welche die SS/Gestapo anwenden sollte, um ihre Beschlagnahme von Eigentum politisch gekennzeichneter "Staatsfeinde" zu verbergen, wurde ebenfalls durch Solms-Baruths Rechercheteam per Zufall ,,falsch abgelegt” gefunden. Die verschleierte Beschlagnahme war für die SS / Gestapo nämlich äußerst wichtig, um den Wettlauf um die wirtschaftliche Dominanz gegen andere Nazifraktionen zu gewinnen. Dieser Himmler-Befehl, wurde dann umgehend aus der Bibliothek des Staatsarchivs entfernt und von den Gerichten schlicht abgelehnt.

Während der ganzen 30 Jahre wurden weitere Dokumente wissentlich zurückgehalten, darunter Beweise für die Fallbearbeitung, wie zum Beispiel die Behandlung von Friedrich zu Solms-Baruths Eigentum als Staatseigentum durch den berüchtigten „Oberfinanzdirektor Berlin/Brandenburg“. Dabei wurden dem Privateigentum staatliche Steuernummern zugeschrieben. Eine chemische Tintenanalyse, die an den Grundbucheintragungen durchgeführt wurde, erbrachte den unbestreitbaren wissenschaftlichen Beweis, dass die Tinte, mit der die Vernichtung aller Urkunden in Bezug auf das Eigentum angeordnet wurde, bereits von den Nazis, und nicht etwa den ostdeutschen Kommunisten im Zuge der ,,Bodenreform”, vernichtet wurden. Selbst dieser handfeste und vollkommene Beweis wurde von den Gerichten nicht beachtet.

Ein weiteres alarmierendes Merkmal des Falles Solms-Baruth war die Berufung der Gerichte zu verschiedenen Zeitpunkten auf das NS-Recht, NS-Dokumente und die Nutzung des NS-Lexikons, um deren Position zu untermauern und gleichzeitig die historischen Umstände des Falles zu leugnen, herunterzuspielen und alle historischen Zeugnisse von Experten abzulehnen. Die Gerichte verwendeten SS-Vokabular, das für die erzwungene Übertragung der Veräußerung von Eigentum an Himmler verwendet wurde, und außerdem zur Verschleierung des ursprünglichen Gestapo-Verbrechens verwendet wurde, um ihr Urteil zu rechtfertigen.

Im Mittelpunkt des Falles haben die Gerichte als Beweis die unterzeichnete Übertragung der Verfügungsgewalt über die Liegenschaften von Solms-Baruth an Himmler, welche unter Folter erzwungen wurde, als legitimen Vertrag bestätigt, als “auf gleicher Augenhöhe ausgehandelt", mit der Begründung, Friedrich zu Solms-Baruth sei lediglich in "Schutzhaft" genommen worden, und dass die Gestapo schließlich nur versucht habe, in der Ortschaft Baruth "Frieden und Ruhe wiederherzustellen, während sie darauf abzielte, ihre Absichten auszuführen ". Diese Schlussfolgerung ist gelinde gesagt unmoralisch.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Bundesrepublik Deutschland seit dreißig Jahren damit beschäftigt ist, nationalsozialistische Eigentumsdokumente zu legitimieren, zurückzuhalten, und „falsch zu archivieren“, während sie Vorurteile schürt, um an den von der Gestapo beschlagnahmten Vermögenswerten festzuhalten. Solange die Gerichte historische Umstände leugnen, nutzen Sie Nazi-Euphemismen, das Nazi-Lexikon und die archaischen Nazi-Gesetze, um somit die ursprünglichen verschleierten Verbrechen der Gestapo aufrechtzuerhalten und zu vertuschen. Trotz aller gegenteiligen Bekundungen von Politikern, sind dies Kennzeichen eines Staates, der diese Seite seiner Vergangenheit noch lange nicht bewältigt hat.

 

Foto: Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin


Autor: Shaul Lazarus
Bild Quelle: Foto Fitti / CC BY-SA (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)


Donnerstag, 19 März 2020

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