Nicht das Coronavirus - Frau Merkel ist die Zumutung!

Kein Anwalt, sondern ein Richter hat Verfassungsbeschwerde erhoben - Die Anzahl der verfassungswidrigen Gesetze stieg unter dieser Kanzlerin
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Mit Spannung war die Entscheidung erwartet worden. Nun steht fest: Im Kampf gegen Corona gibt es ab sofort ein bundesweites „Kontaktverbot“. Wer genau hinsieht, merkt allerdings schnell, dass dies nichts Halbes und nichts Ganzes ist.
Von Ramin Peymani
Es ist das typische „Sowohl-als-auch“, das Vermeiden der klaren Entscheidung, in der Hoffnung, es jedem recht zu machen – in diesem Fall der zerstrittenen Schar der 16 Ministerpräsidenten. Nun sind die allerwenigsten von uns Experten auf dem Gebiet der medizinischen Forschung. Und selbst Virologen sind sich nicht einig, welche Maßnahmen sinnvoll oder überhaupt notwendig sind. Es ist also geradewegs unmöglich, derzeit vorherzusagen, was die bisher verfügten Beschränkungen bringen werden. Eines ist aber klar: Wenn die Politik der Meinung ist, dass es drastischer Eingriffe in die Grundrechte der Bürger bedarf, um die Gesundheitskrise zu überstehen, wenn sie davon überzeugt ist, dass die wirtschaftlichen Opfer alternativlos sind, dann ist es ein Armutszeugnis, dass sie es gerade einmal schafft, einen faulen Kompromiss zu schließen. Deutschland krankt nicht nur an einem Virus, das Zellen befällt und Menschen in tödliche Gefahr bringt. Das Land krankt vor allem am Virus der Vermeideritis. Auf halbem Wege stehen zu bleiben, wenn man die Überzeugung vertritt, die Maßnahmen seien notwendig, zeigt, dass eine „politische Elite“, die die Mittelmäßigkeit kultiviert hat, unfähig ist, konsequent zu handeln. Wir kennen dies aus den Krisen der letzten zehn Jahre. Oberstes Ziel bleibt dabei immer, das Kind nicht beim Namen zu nennen. Und wieder ist der Aktionismus nur Augenwischerei.
Zwei Personen dürfen sich nun öffentlich noch versammeln, in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebende Gruppen sind ausgenommen
Es steht zu befürchten, dass das „Kontaktverbot“ im Alltag schnell an seine Grenzen stoßen wird, dass es sich kaum kontrollieren lässt und dass es dem propagierten Ziel einer Verlangsamung der Infektionsausbreitung nur unzureichend Rechnung trägt. Zwei Personen dürfen sich öffentlich noch versammeln, in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebende Gruppen sind davon ausgenommen. Es wird spannend sein, zu sehen, wie man die Ansammlung von mehr als zwei Menschen regulieren will. Der Teufel steckt am Ende bekanntlich im Detail. Die Kanzlerin vermied in ihrer Ansprache daher wohl bewusst die Nennung des Strafrahmens, der von den Ministerpräsidenten Bayerns und Baden-Württembergs mit bis zu 25.000 Euro Geldbuße bis hin zu Gefängnisstrafen abgesteckt worden war. Es wird auch sehr interessant sein, zu beobachten, wie sich Teile der Bevölkerung nun verhalten, zu deren Lebensart es gehört, sich in größeren Gruppen im Freien aufzuhalten. Wie will der überforderte Hilfspolizist des Ordnungsamtes feststellen, ob es sich um eine zusammenlebende Familie handelt, die von der Regelung ausgenommen ist? Dies dürfte schon an der Schwierigkeit scheitern, sich zu verständigen. In der Realität wird es damit Bevölkerungsgruppen geben, die Sonderrechte genießen, weil sie sich dem „Kontaktverbot“ entziehen und darauf setzen können, dass der Vollzug – einmal mehr – nur bei jenen erfolgt, die sprachlich und kulturell erreichbar sind. Wovor soll jemand Angst haben, der die Erfahrung gemacht hat, dass es am Durchsetzungswillen der Staatsgewalt mangelt? Dazu kommt eine junge Generation, in der so mancher meint, all das betreffe ihn nicht.
Wer jetzt Entscheidungen trifft, die wachsweiche Kompromissbotschaften enthalten, schafft Verunsicherung, Misstrauen und Zwietracht
Die Politik macht mit dem „Kontaktverbot“ einen Fehler. Sie lässt denen, die ohnehin wenig Neigung verspüren, sich an Regeln zu halten, zu viel Spielraum und sendet das Signal aus, dass alles doch nicht schlimm genug ist, um gravierendere Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Das sage ich nicht, weil ich mir den totalen „Lockdown“ und die immer weitere Einschränkung von Bürgerrechten wünsche. Ich sage es auch nicht, weil ich mir etwa eine Einschätzung bezüglich der Gefährlichkeit des Virus zutrauen würde. Ich sage es, weil ich befürchte, dass die „Sowohl-als-auch“-Verordnung Unfrieden schaffen wird. Wer in einer Krise, in der viele Bürger große Angst haben, Entscheidungen trifft, die wachsweiche Kompromissbotschaften enthalten, schafft Verunsicherung, Misstrauen und Zwietracht. Wenn die Corona-Pandemie einmal überwunden ist, wird die Wut darüber nachwirken, dass ein Teil der Gesellschaft Regeln einfach ignoriert, sich unsolidarisch verhalten oder andere gar gefährdet hat. Dieses Unbehagen existiert bereits, doch wurde es vor dem Corona-Ausbruch zumeist nicht als persönliche Bedrohung empfunden. In einem rezessionsgeschüttelten Land mit erbitterten Verteilungskämpfen werden die Auswirkungen drastischer sein als nach dem politischen GAU des Jahres 2015. Nachwirken wird auch die Häme junger Spinner, dass es vor allem die „Umweltsäue“ und den „alten weißen Mann“ erwische. Es wird schwer sein, diese Gesellschaft wieder zu einen. Ein „Kontaktverbot“, das bei den zig Millionen, die sich bereits freiwillig einschränken, unweigerlich den Argwohn weckt, dass andere es ungeniert unterlaufen können, ist hierfür sicher der falsche Weg.
Autor: Ramin Peymani
Bild Quelle: Lineamentum / CC BY-SA (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)
Sonntag, 29 März 2020
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