Wenn Alte sterben, muss es nicht am Coronavirus liegenWenn Alte sterben, muss es nicht am Coronavirus liegen
Halbtot geschlagener Rentner jetzt nach elf Monaten verstorben - Somalier war kein unbeschriebenes Blatt – trotzdem schuldunfähig?
Von Albrecht Künstle
Im Mai letzten Jahres nachts um zwei Uhr in Offenburg in Bahnhofsnähe wurde ein Rentner zusammengeschlagen. Schwarz war nicht nur die Nacht, sondern auch der Täter (ich berichtete anlässlich des Prozesses darüber, siehe unten). Nach der Berichterstattung wurden Fragen laut, was sucht ein Rentner mitten in der Nacht auf der Straße, und das noch unweit des Bahnhofs. Es gab aber auch Fragen, was sucht ein Somalier nachts am Bahnhof in einer deutschen Kleinstadt? Hatte er den falschen Zug genommen? Tragisch: Nun ist er gestorben – nicht der Somalier, sondern der krankenhausreif geschlagene Rentner. Dem Somalier geht es gut, er wurde schuldunfähig erklärt, zuerst von einem Sachverständigen und schließlich vom Gericht. Jetzt genießt er all inclusive in einer Psychiatrie.
Dabei gab es eine fast typische Vorgeschichte. Der Somalier kannte das Losungswort Asyl und hatte somit eine gültige (?) Eintrittskarte nach Deutschland. Warum gerade Deutschland? Vielleicht dachte er, unser Land nennt sich Bundesrepublik, genau wie sein Heimatland „Parlamentarische Bundesrepublik“. Passt doch. Zwar ist die Bevölkerungsdichte Deutschlands zwölfmal so hoch wie in Somalia, „aber die können ja noch ein wenig zusammenrücken“, wird er gedacht haben. Und die Chefin unserer Republik heißt zwar nicht Mohamed Abdulahi Mohamed wie sein somalisches Staatsoberhaupt. Aber Merkel holt überwiegend Muslime ins Land, darunter unzählige Mohammeds. Verfolgt war der Somalier nicht, insbesondere nicht religiös, denn er ist sunnitischer Schafiit oder Hanafit. Diese sorgten dafür, dass es in Somalia keine tausend Christen mehr gibt. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, was aber in Deutschland kaum Konsequenzen hat.
Allahu Akbar war sein Schlachtruf bei der Tat. Aber dieser gingen schon andere Taten voraus: Zuvor prügelte er einen Freiburger Taxifahrer während der Fahrt. Anschließend hat er im Zug nach Offenburg Mitreisende belästigt. Und schließlich begab er sich dort in eine Shisha-Bar, beschimpfte Gäste und wurde gegen sie aggressiv, weil sie sich im „Friedensmonat“ Ramadan Musik und Alkohol gönnten. Als ob er nicht für sich selbst hätte fasten können. „Sowas tut man aber auch nicht, im Ramadan gläubige Muslime provozieren“, könnte sich das Gericht gedacht haben. Das musste ja einen Strenggläubigen auf die Palme bringen – und das Opfer nun ins Grab. Er erholte sich nicht mehr von dem schweren Schädeltrauma, wurde künstlich ernährt und starb jetzt im Krankenhaus. Der bevorstehende Ramadan lässt grüßen.
Die Hinterbliebenen wollen nun Kretschmanns Land verklagen, weil die Polizei den Burschen nicht spätestens im Zug oder beim Aussteigen festnahm. Aber auch das ist nicht ungefährlich. Ein guter Bekannter von mir, ein Zugbegleiter, wurde von „All-inclusive“-Gästen aus dem Zug geworfen. Weil sich die Türen nicht öffnen ließen, zwar erst im nächsten Bahnhof. Aber auch er lebt leider nicht mehr.
Für die Redaktion die damalige Pressemittteilung… Im Oktober 2019
Warum gewalttätig gewordene Muslime oft als „unzurechnungsfähig“ gelten
- In Offenburg steht gerade ein Somalier vor Gericht, der „Stimmen hörte“
- Opfer ein Rentner, der nach einem Schädel-Hirn-Trauma halb erblindete
Täglich werden Einheimische Opfer von Messer- und anderen Angriffen. Die relativ meisten dieser Angriffe werden von Muslimen verübt, von Merkels Gästen. Darüber wird nur in der Lokalpresse berichtet, weil ansonsten die Zeitungen zu dick würden und neben den menschlichen Opfern auch zu viele Bäume dran glauben müssten, die zur Papierherstellung benötigt werden. Wer die Masse solcher Anschläge nicht glauben will, möge in die Kriminalitätsstatistik des BKA schauen, die ich an anderer Stelle systematisch aufarbeitete.
Während deutsche Attentäter wie jetzt in Halle als rechtsextremistisch klassifiziert werden, lässt man muslimische Spezies meist als traumatisiert und geistig verwirrt durchgehen. Wenn Gutachter und Richter diesen den Persilschein nicht ausstellen, dann tun dies die Täter selbst. Dieser Täter erklärte vor Gericht, dass er erst auf der Flucht „krank im Kopf“ wurde. „Stimmen“ hätten ihn zur Tat getrieben. https://www.badische-zeitung.de/angeklagter-will-stimmen-gehoert-haben--178364968.html
Aber immerhin scheint er nicht so krank im Kopf zu sein, dass er auch seine Gewaltattacke mit mehrfachem Allahu-Akbar verübte. Die Polizei und Passanten sagten vor Gericht aus, dass er schon vor der Tat durch aggressives Herabsetzen von „Ungläubigen“ und auch durch Allahu-Akbar-Rufe aufgefallen ist.
Weil dieses Schema nur allzu bekannt ist, stellt sich die Frage, warum so auffallend viele muslimische Täter angeblich geisteskrank sein sollen. Schließlich sind Muslime keine Rasse, die Geisteskrankheit als Merkmal hätte. Nein, die Lösung des Phänomens liegt woanders – im Koran!
Würde ich aufzählen und zitieren müssen, an welchen Stellen des Koran der Kampf gegen uns Ungläubige den Getreuen Muhammads vorgeschrieben ist, würde das mehrere Seiten in Anspruch nehmen. Wer es wissen will, möge meine Koran-Synopse *) bemühen, mit der man mit entsprechenden Suchbegriffen in vier verschiedenen Koran-Übersetzungen fündig wird.
Die koranhörigen Muslime haben allein ihre Not bei der Wahl der Mittel, auf welche Weise Juden und Christen zu töten sind. Muhammads Instrument war das Schwert, mit dem er eigenhändig Ungläubige tötete. Wenn es ihm zuviel wurde, erhielten seine Mitstreitern den Befehl zu töten. Z.B. 800 Männer jüdischer Stämme, die wegen nichts und wieder nichts hingerichtet wurden. Heute tragen die Nachfolger Muhammads keine Schwerter mehr, weil sie zu sperrig sind. Deshalb greifen sie auf Messer zurück. Sie sind zwar nicht so lang, aber umso schärfer. Und wenn man solche gerade nicht zur Hand hat, dann dürfen es Beine sein, mit denen der Somalier den Rentner in Offenburg zusammengetreten hat.
Die Anschlussfrage ist, warum Gewalt so ungeniert eingesetzt wird, und warum muslimische Täter kein schlechtes Gewissen vor, während und nach ihrem blutigen Handwerk plagt. Und auch hier lohnt der Blick in den Koran, den viele strenggläubige Muslime auswendig lernten! Wer dazu imstande war, diese vielen hundert Seiten auswendig zu lernen, der muss im Kopf sogar sehr hell sein. Und dieser Koran liefert nicht nur die Lizenz zum Töten, sondern auch den Persilschein, nichts Unrechtes zu tun. Und zwar, wie zu erwarten, im medinensischen Teil des Korans, Sure 8 Vers 17. Hier wird den muslimischen Kämpfern auch für die Zukunft ins Stammbuch geschrieben, dass sie nie die Schuld trifft, weil Allah alles auf seine Kappe nimmt. Dazu griff Muhammads Koran auf die legendäre „Schlacht von Badr“ zurück https://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_von_Badr und schrieb darin fest (hier in vier Übersetzungen, damit Islam-Obere nicht wieder behaupten, wir würden gefälschte Korane in Händen haben:
„Nicht ihr habt sie erschlagen, sondern Allah erschlug sie. Und du warfest nicht, als du warfest, sondern Allah warf, auf daß Er den Gläubigen eine große Gnade von Sich Selbst bezeige. Wahrlich, Allah ist allhörend, allwissend.
Und nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah. Und nicht du hast jenen Wurf ausgeführt, sondern Allah. Und er wollte (mit alledem) seinerseits die Gläubigen etwas Gutes erleben lassen. Allah hört und weiß (alles).
Nicht ihr habt sie erschlagen, sondern Allah erschlug sie. Und nicht du hast geschossen, sondern Allah gab den Schuß ab; und prüfen wollte Er die Gläubigen mit einer schönen Prüfung von Ihm. Wahrlich, Allah ist Allhörend, Allwissend.
Ihr habt sie nicht getötet, sondern es ist Gott, Der sie tötete. Du hast (den Sand nicht) geworfen, sondern es ist Gott, Der geworfen hat. Er wollte den Gläubigen eine Gnade erweisen. Gott hört gewiß alles und weiß alles.“ (diese Übersetzung ist insofern unverschämt, als sie den Allah des Islam mit unserem Gott gleichsetzt).
Ausblick: Ich habe keine Illusion mehr, dass sich unsere theologischen Schriftgelehrten, Kirchenleute, Gutachter jeder Schattierung und Strafrichter herablassen werden, einmal in den Koran zu schauen. Als Arbeitsrechtler und auch Landesarbeitsrichter habe ich mir in meiner Ausbildung den geflügelten Lehrsatz eingeprägt, „der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung“. So halte ich es auch heute noch, wenn ich das Verhalten von Muslimen ergründen will. Mein Blick gilt dem Koran, der zugleich auch das weltliche Gesetz des Islam ist. Weil obige Gerichts-Spezies dies nicht tun, obwohl sie die gleiche juristische Ausbildung genossen haben, werden sie weiterhin unzähligen muslimischen Tätern den „Persilschein“ der Verwirrtheit und Schizophrenie ausstellen. Das kostet uns eine Stange Geld, denn die zusätzliche psychiatrische Betreuung in speziellen Einrichtungen ist noch kostspieliger als einfaches Wegsperren hinter Gefängnismauern.
Autor: Albrecht Künstle
Bild Quelle: hh oldman / CC BY (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0)
Mittwoch, 22 April 2020