Ungenügendes Gesetz zum Verbot von Konversionsmaßnahmen

Ungenügendes Gesetz zum Verbot von Konversionsmaßnahmen


Der Gesetzgeber vertut die Chance zu umfassenden Schutz

Ungenügendes Gesetz zum Verbot von Konversionsmaßnahmen

Der Bundestag hat ein Gesetz zum Schutz vor sogenannten Konversionsbehandlungen beschlossen und Behandlungen unter Strafe gestellt, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität abzielen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unterstützt das Anliegen, diese gefährlichen und obskuren Behandlungsangeboten zu verbieten. Leider ist der Gesetzgeber den weitgehend einheitlichen Empfehlungen von Fachverbänden und Community trotz eines langwierigen Beteiligungsprozesses nicht gefolgt. Es ist zu befürchten, dass aufgrund erheblicher Mängel im Gesetz ein effektiver und konsequenter Schutz für Lesben, Schwule, bisexuelle und transgeschlechtliche Menschen nicht erreicht werden kann.

Für eine effektive Ächtung fordert der LSVD die Einführung einer Schutzaltersgrenze von mindestens 26 Jahren sowie eine generelle Strafbarkeit auch von Erziehungsberechtigten bei der Mitwirkung an diesen Umpolungsmaßnahmen an Minderjährigen. Denn mit einer Einwilligung wird die Fürsorge- und Erziehungspflicht nicht nur in Ausnahmefällen, sondern immer gröblich verletzt. Zudem kritisieren wir die Verwendung des Begriffs „am Menschen durchgeführte Behandlung“. Der Begriff der Behandlung ist positiv konnotiert und suggeriert ein Heilungsversprechen und ein erreichbares Behandlungsziel. Gravierender aber ist, dass unklar bleibt, ob Maßnahmen darunterfallen, die nicht unmittelbar physisch eingreifen, wie z.B. Exorzismus oder psychische Manipulationen. Diese Schutzlücke gilt auch für Angebote an Minderjährige!

Für den LSVD ist klar, dass es für die effektive gesellschaftliche Ächtung weitere Maßnahmen braucht. Vor allem religiöse Autoritäten müssen öffentlich vor solchen gefährlichen Pseudo-Therapien warnen. Zudem muss das Thema in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden, um gerade Kinder und Jugendliche vor diesen gefährlichen Angeboten effektiv zu schützen. Schließlich ist es erforderlich, für betroffene Jugendliche ein nachhaltig finanziertes Beratungsangebot dauerhaft sicherzustellen.


Autor: LSVD
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Samstag, 09 Mai 2020

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