Anfrage zeigt: EU tappt bei Kinderehen im Dunkeln!

Anfrage zeigt: EU tappt bei Kinderehen im Dunkeln!


Eine Anfrage des Europaabgeordneten Lars Patrick Berg zeigt, dass die EU-Kommission keine validierten Daten zum Thema Kinderehen in der Europäischen Union zur Verfügung hat. Lars Patrick Berg, menschenrechtspolitischer Sprecher der AfD im Europäischen Parlament, dazu:

Anfrage zeigt: EU tappt bei Kinderehen im Dunkeln!

„Es ist zwar schön und gut, wenn die EU versucht mit Mitgliedsstaaten in den Dialog zu treten und Abkommen zum Schutz von Minderjährigen vor Kinderehen zu schließen, doch dafür sollten verlässliche Daten vorliegen. Das ist aber nicht der Fall. Zum Leidwesen der Opfer tappt die EU nach wie vor im Dunkeln. Es steht zu befürchten, dass in vielen Mitgliedsstaaten Kinderehen unentdeckt bleiben oder weggesehen wird und so die Opfer schutzlos dem meist deutlich älteren Ehemann ausgeliefert sind. Hier wäre tatsächlich eine Datenerhebung sinnvoll, um den meist sehr jungen Mädchen und in manchen Fällen auch Jungen zur Hilfe zu eilen. Kinderehen rauben Kindern die Kindheit und die Chance selbstbestimmte Erwachsene zu werden!“

Für Berg steht fest, dass an dieser Stelle zu lange schon weggeschaut wird. Vielleicht auch aus Angst vor der Reaktion bestimmter Einwanderermilieus die bis heute nicht in Europa angekommen sind, mutmaßt der AfD-Politiker.

Christine Anderson, familienpolitische Sprecherin der AfD im Europäischen Parlament, ergänzt: „Kinderehen sind Menschenverachtung gerichtet gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft! Ihnen zu helfen ist unsere Aufgabe als pflichtbewusste Abgeordnete. Dass die Kommission hier aber keine Daten vorlegen kann, da diese offensichtlich nicht mal erhoben wurden, macht sehr deutlich, dass nicht die Menschen im Zentrum dieser Machtansammlung, die sich EU nennt, stehen, sondern scheinbar nur die Interessen des Großkapitals, der Banken und Bonzen.“ Im Hinblick auf die Antwortdauer der Anfrage von Lars Patrick Berg sagt Anderson abschließend: „Die Geschäftsordnung sieht für Anfragen zur schriftlichen Antwort eine Frist von 6 Wochen vor, dass hier 6 Monate vergingen, ist kein Einzelfall. Die Kommission muss sich darüber im Klaren sein, dass die mangelhafte Qualität und das verspätete Eintreffen ihrer Antworten die parlamentarische Kontrolle beeinträchtigen und damit das Maß, in dem die Kommission ihrer demokratischen Rechenschaftspflicht nachkommt. Dies werden wir daher im Rahmen einer längst überfälligen Plenardebatte thematisieren.“


Autor: Redaktion
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Mittwoch, 20 Mai 2020