Wir bitten Sie heute 10 € zu spenden oder was auch immer Ihnen richtig erscheint

Als unabhängiges Magazin sind wir auch 2024 auf die Solidarität und Unterstützung unserer Leser angewiesen.

Wir bitten Sie um eine Spende!


Wir bedanken uns bei allen Spendern für die Unterstützung!

Spenden via PayPal

************

Menschenhandel und Sklaverei in Deutschland

Menschenhandel und Sklaverei in Deutschland


Länderberichte zu Menschenhandel 2020 Bundesrepublik Deutschland

Menschenhandel und Sklaverei in Deutschland

Am 25. Juni 2020 erschienen die vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium jährlich herausgegebenen Länderberichte zu Menschenhandel. Den Deutschlandteil haben wir übersetzt.

Deutschland (Kategorie 2)

Die Bundesregierung erfüllt die Mindeststandards für die Beseitigung von Menschenhandel nicht vollständig, unternimmt aber maßgebliche Anstrengungen, dies zu erreichen. Im Vergleich zum vorherigen Berichtsjahr verstärkte die Regierung ihre Anstrengungen, daher wurde Deutschland weiterhin der Kategorie 2 zugeordnet. Zu diesen Anstrengungen gehörten die Erhöhung der Zahl der Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen sowie die Aufstockung der Mittel für den Opferschutz. Allerdings wurden die Mindeststandards in einigen Schwerpunktbereichen nicht erfüllt: Obwohl gegen mehr Verdächtige ermittelt wurde als 2018 und auch mehr Verdächtige strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden, erhielten weniger Angeklagte, die nur wegen eines Menschenhandelsdelikts verurteilt wurden, eine Haftstrafe als im Jahr zuvor. Die hohe Zahl der Bewährungsstrafen bei Verurteilungen wegen Menschenhandels – lediglich 23 Prozent der wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung verurteilten Straftäter verbüßten 2018 eine Haftstrafe –, unterminierte die Bemühungen, diese Straftäter zur Verantwortung zu ziehen, und erfüllte nicht den Mindeststandard, der im Allgemeinen eine Inhaftierung von verurteilten Menschenhändlern vorschreibt. Die Behörden machte weniger Opfer ausfindig und die Daten über die Zahl der Opfer und der Personen, die Betreuung in Anspruch nahmen, waren unvollständig. Außerdem hat die Bundesregierung noch immer kein nationales System zur Identifikation und Verweisung von Opfern für alle Formen des Menschenhandels eingerichtet, und es gab keinen nationalen Aktionsplan oder nationalen Berichterstatter.

VORRANGIGE EMPFEHLUNGEN:

Rigorose Ermittlungen und strafrechtliche Verfolgung in Fällen von mutmaßlichem Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und der sexuellen Ausbeutung und Verurteilung von Menschenhändlern zu angemessenen Strafen, einschließlich maßgeblicher Freiheitsstrafen

Verstärkte Priorisierung von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung, einschließlich der Erfassung von Opfern sowie von Ermittlungen gegen und strafrechtlicher Verfolgung von Menschenhändlern in diesem Bereich

Gewährleistung der Gleichbehandlung von Opfern durch die Schaffung einer nationalen Richtlinie zur Identifikation und Verweisung bei allen Formen von Menschenhandel in allen Bundesländern

Einführung eines Verfahrens zur Gewährleistung der systematischen Bereitstellung von Betreuung für minderjährige Opfer und Ausbau einer spezialisierten Betreuung, spezieller Dienstleistungen und Unterbringungen für jugendliche und männliche Opfer

Verabschiedung eines nationalen Aktionsplans zu Menschenhandel

Verstärkte Aufklärung von Richterinnen und Richtern über Weiterbildungsangebote zum Thema Menschenhandelsverfahren, sowohl durch gezielte Schulungen zu Menschenhandel als auch durch ähnliche Module im Rahmen allgemeinerer Weiterbildungsprogramme

Erhöhung der Kapazitäten von Ermittlern, Staatsanwälten und Gerichten mit fachlicher Expertise im Bereich Menschenhandel, um Verzögerungen des Verfahrensbeginns möglichst zu vermeiden

Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes durch die Abschaffung von Anwerbe- oder Vermittlungsgebühren, die deutsche Arbeitsvermittler Arbeitnehmern in Rechnung stellen, und durch die Gewährleistung, dass die Arbeitgeber alle Anwerbegebühren zahlen

Einführung und konsequente Durchsetzung strenger Vorschriften und einer strengen Aufsicht über Personalvermittlungsunternehmen, einschließlich der strafrechtlichen Verfolgung dieser Unternehmen bei betrügerischer Anwerbung von Arbeitskräften

Ernennung eines nationalen Berichterstatters, der die Bemühungen der Regierung im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung unabhängig überprüft

Einrichtung eines einheitlichen und umfassenden Datenerhebungssystems, einschließlich öffentlich zugänglicher, nach Verurteilungsgrund aufgeschlüsselter Daten, falls die Angeklagten wegen Straftaten im Bereich des Menschenhandels und zugleich wegen einer oder mehrerer weiterer schwerer Straftaten verurteilt wurden

Stärkere Angleichung des institutionellen Rahmens und der Koordinierungsstrukturen auf Bundes- und Landesebene

Verstärkte Bemühungen zur Anordnung von Entschädigungszahlungen an Opfer

STRAFVERFOLGUNG

Die Behörden behielten ihre Anstrengungen bei der Strafverfolgung bei. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist gemäß §§ 232, 232a, 232b, 233 und 233a StGB strafbar. Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, was ausreichend streng ist und hinsichtlich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung dem Strafmaß für andere schwere Straftaten, wie beispielsweise Vergewaltigung, entspricht. Für eine Strafverfolgung mutmaßlicher Täter, die Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung betreiben, muss laut Gesetz keine Gewaltanwendung oder Ausnutzung einer Zwangslage nachgewiesen werden, wenn das Opfer unter 21 Jahre alt war. Die komplexe Formulierung und der Geltungsbereich der Menschenhandelsparagraphen im Strafgesetzbuch (§§ 232 bis 233a StGB) führte Berichten zufolge manchmal dazu, dass Staatsanwälte mutmaßliche Menschenhändler wegen Delikten anklagten, die einfacher nachzuweisen waren als Zwangsausübung bei Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung. Aufgrund des föderalen Systems lag die Zuständigkeit für Strafverfahren in Deutschland bei den Gerichten der Bundesländer, folglich unterschieden sich Verfahren, Personaldecke und Finanzierung von Bundesland zu Bundesland.

Die Landesbehörden führten 2018, im letzten Jahr, für das umfassende Statistiken vorlagen, in 386 Fällen von Menschenhandel Vorermittlungen gegen 602 Verdächtige durch (2017 waren es 340 Ermittlungsverfahren gegen 552 Tatverdächtige). Davon waren 356 Fälle von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung (zum Vergleich: 2017 waren es 327), 21 Fälle von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung (2017: 11), zwei Fälle von Nötigung zum Betteln (2017: 2) und sieben Fälle von Nötigung zu strafbaren Handlungen (2017: 0). Die Polizei identifizierte 552 Tatverdächtige im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung (zum Vergleich: 2017 waren es 523), 30 Tatverdächtige im Bereich Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung (2017: 27), zehn im Bereich der Nötigung zur Bettelei (2017: 2) und zehn Personen, die der Nötigung zur Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen verdächtig waren (2017: 0). Bei 38 Prozent der Ermittlungen waren die Opfer minderjährig. 21 Prozent der Verdächtigen waren deutsche Staatsangehörige, gefolgt von Bulgaren (19 Prozent) und Rumänen (13 Prozent), was keine wesentliche Veränderung gegenüber den Vorjahren bedeutet. Die Zahl der nigerianischen und ungarischen Tatverdächtigen stieg im Vergleich zu 2017 jedoch an. Fast die Hälfte aller Tatverdächtigen (46 Prozent) waren entweder Familienangehörige des Opfers oder ihm vor seiner sexuellen Ausbeutung bekannt.

Obwohl gegen mehr Verdächtige ermittelt wurde als 2018 und auch mehr Verdächtige strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden, erhielten weniger Angeklagte, die nur wegen eines Menschenhandelsdelikts verurteilt wurden, eine Haftstrafe als im Jahr zuvor. 2018 wurden in den Bundesländern insgesamt 96 Tatverdächtige wegen Menschenhandels angeklagt, 2017 waren es im Vergleich dazu 76. Die Gerichte verurteilten 68 Menschenhändler, 2017 waren es 50. 40 der 68 im Jahr 2018 verurteilten Menschenhändler (59 Prozent) erhielten eine Bewährungsstrafe und mussten nicht in Haft (im Vergleich: 2017 waren es 26), 12 Menschenhändler (17 Prozent) wurden zu Geldstrafen verurteilt (2017: sieben), 16 (24 Prozent) wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, die sie auch antraten (2017 waren es 18) und fünf erhielten weder eine Freiheits- noch eine Geldstrafe. Das Strafmaß der zu Freiheitsstrafen verurteilten 16 Menschenhändler reichte von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein Angeklagter wurde zu unter einem Jahr verurteilt, zwei zu ein bis zwei Jahren, sechs zu zwei bis drei Jahren, fünf zu drei bis fünf Jahren und ein Menschenhändler wurde zu fünf bis 10 Jahren Haft verurteilt. Im Vergleich dazu verbüßte eine höhere Prozentzahl der 2018 wegen Vergewaltigung verurteilten Täter eine Haftstrafe (58 Prozent). Wenn ein Angeklagter wegen mehrerer Straftaten gerichtlich verurteilt wurde, wurde dieser Fall statistisch unter der Straftat erfasst, für die das Gericht die höchste Strafe anordnete. Daher erschienen Fälle, in denen Angeklagte zwar wegen Menschenhandels verurteilt wurden, aber zugleich eine Gesamtstrafe für eine andere Straftat erhielten, die ein höheres gesetzliches Strafmaß nach sich zog, nicht in der offiziellen Statistik. In der Praxis setzten deutsche Richter Gefängnisstrafen von unter zwei Jahren für die meisten Straftaten, Menschenhandel eingeschlossen, in der Regel zur Bewährung aus, insbesondere bei Ersttätern. Diese Praxis minderte den Abschreckungseffekt, untergrub möglicherweise die Bemühungen der Polizei und Staatsanwaltschaft und gefährdete eventuell insbesondere die Sicherheit der Opfer, die sich bei den Ermittlungen und Verfahren kooperativ zeigten. Die Behörden führten 2018 fast doppelt so viele Ermittlungen in Fällen von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung durch wie 2017. Die Behörden schlüsselten die Gesamtzahl der wegen Menschenhandels strafrechtlich verfolgten Verdächtigen oder verurteilten Menschenhändler zwar nicht auf, gaben aber an, mindestens fünf Verdächtige strafrechtlich verfolgt und mindestens vier Menschenhändler verurteilt zu haben, von denen keiner eine Haftstrafe verbüßte. Im Vergleich dazu wurden 2017 fünf Personen angeklagt und drei verurteilt, allerdings lediglich zu Geldstrafen. Die derzeitigen Standards für die Einordnung von Daten und die Verfahren bei der Datenerhebung sowie die strengen Datenschutzgesetze hatten weiterhin unvollständige Daten und eine Untererfassung zur Folge. Dies verringerte vermutlich sowohl die erfasste Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels als auch die erfasste durchschnittliche Länge der Haftstrafe. Zu den erwähnenswerten Fällen im Berichtszeitraum gehören ein Fall vom Juni 2019, in dem die erste Verurteilung aufgrund von Nötigung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen ausgesprochen wurde, sowie mehrere Verfahren, bei denen die Angeklagten zu maßgeblichen Strafen verurteilt wurden, in einem Fall zu neuneinhalb Jahren Haft. Die Behörden meldeten keine Ermittlungen, Anklagen oder Verurteilungen von Beamten, die sich in Menschenhandelsdelikten mitschuldig gemacht haben. Im August 2019 berichteten die Behörden über die Verurteilung eines deutschen Staatsbürgers zu 13,5 Jahren Haft wegen Sextourismus mit Kindesmissbrauch während seines Aufenthalts in Thailand.

Viel Fluktuation, eine unzureichende Personaldecke und begrenzte Ressourcen speziell für Fälle von Menschenhandel behinderten die Bemühungen der Strafverfolgungsbehörden und führten bisweilen zu langwierigen Gerichtsverfahren, die aufgrund von Verjährung oder der mangelnden Bereitschaft der Opfer, sich an längeren Verfahren zu beteiligen, schließlich eingestellt wurden. Nicht alle, aber die meisten Bundesländer verfügten über spezielle Ermittlungseinheiten zur Bekämpfung von Menschenhandel. In einigen Ländern gab es hierauf spezialisierte Staatsanwälte, aber in keinem Bundesland gab es auf Menschenhandelsverfahren spezialisierte Richter oder Gerichte. Während Verfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung häufig von Staatsanwälten geleitet wurden, die Erfahrung damit hatten, Opfer im Verlauf des Prozesses zu unterstützen, wurden Verfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung häufiger den Abteilungen für Finanz-, Wirtschafts- oder organisierte Kriminalität zugewiesen, denen es an entsprechender Erfahrung mangelte. Vom Bund und von den Ländern finanzierte Nichtregierungsorganisationen organisierten im Rahmen verschiedener Workshops, Webinare und Seminare im Berichtszeitraum weiterhin Weiterbildungsangebote für Strafverfolgungsbeamte, Staatsanwälte und Sozialarbeiter. 2019 führte eine staatlich finanzierte NGO rechtliche Schulungen zur Bekämpfung von Menschenhandel mit 30 Ermittlern durch, und die Polizei bildete 200 Polizeibeamte und Jugendamtsmitarbeiter in der Bekämpfung von Menschenhandel, insbesondere mit Minderjährigen, fort. Die staatliche Servicestelle für Einrichtungen und Fachkräfte, die mit Menschenhandelsfällen zu tun haben, behielt ihre Schulungsangebote zu Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung für Staatsanwälte bei und bot zudem auch Schulungen für Mitarbeiter von Arbeitsagenturen an. Die Bundesländer schulten auch weiter Strafverfolgungsbeamte in diesem Bereich. Die Teilnahme an Schulungen war für Richter zwar nicht obligatorisch, aber viele nahmen freiwillig an unterschiedlichen Fortbildungen teil, unter anderem an der Deutschen Richterakademie. Das Bundeskriminalamt (BKA) unterhielt ein Informationsportal für die Bundes- und Landespolizei, das über aktuelle Entwicklungen, Richtlinien und Ermittlungsinstrumente zur Bekämpfung von Menschenhandel informierte. Die Servicestelle unterhielt zudem eine Internetplattform mit Informationen über Richtlinien, Vereinbarungen und Beratungsstellen für Opfer. Die Bundes- und Landespolizeien arbeiteten bei der Durchführung von Schulungen und den Ermittlungen in Menschenhandelsfällen weiter mit EUROPOL und anderen Staaten, insbesondere Rumänien, Bulgarien und Nigeria, zusammen. Diese Arbeit führte zur Verhaftung von vier rumänischen Staatsangehörigen, die mutmaßlich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung von Kindern betrieben haben. Im Rahmen eines internationalen Programms arbeitete die deutsche Polizei 2019 zur Bekämpfung von Menschenhandel zweimal mit den nigerianischen Polizeibehörden zusammen. Im Berichtszeitraum lieferte die Bundesrepublik 26 mutmaßliche Menschenhändler an elf Länder aus; 18 mutmaßliche Menschenhändler aus acht Staaten wurden an Deutschland ausgeliefert.

OPFERSCHUTZ

Der Staat setzte sich nicht gleichmäßig für den Opferschutz ein. 2018, im letzten Jahr, für das umfassende Statistiken vorlagen, erfassten die für den Opferschutz zuständigen Landesbehörden 503 Opfer von Menschenhandel, im Jahr 2017 waren es 669. 430 von ihnen waren Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (2017: 489) und 63 Opfer von Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft (2017: 180). 2018 erfassten die Behörden zwei rumänische Menschenhandelsopfer, die zur Bettelei gezwungen worden waren, sowie acht Opfer, die zu strafbaren Handlungen genötigt worden waren. Fast alle Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (96 Prozent) waren weiblich, und fast die Hälfte (48 Prozent) war jünger als 21 Jahre. Die Mehrheit der erfassten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung waren deutsche (79), bulgarische (66), rumänische (63) und nigerianische Staatsangehörige. Die Mehrheit der Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung war männlich (86 Prozent). Sie stammten aus der Ukraine (27), Vietnam (9) und Ungarn (7). Im Vergleich zu 2017, als es mehrere große Ermittlungen gab (180), sank die Zahl der Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung, die 2018 erfasst wurde, signifikant. Verglichen mit 2016 (48) und 2015 (54) war die Zahl der erfassten Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung jedoch ähnlich hoch. Die meisten Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung gab es auf Baustellen (38) und in der Gastronomie (12). Die Mehrheit der Opfer von Menschenhandel wurde von der Polizei weiter proaktiv ausfindig gemacht. Die Behörden berichteten zwar nicht, wie viele Opfer insgesamt Betreuung in Anspruch nahmen, aber von den 430 erfassten Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung wurden 157 an Opferschutzeinrichtungen verwiesen und von Fachberatungsstellen betreut. In ihrem Bericht von 2019 hob die Expertengruppe des Europarates für Menschenhandel (GRETA) hervor, dass die offiziellen Zahlen erfasster Menschenhandelsopfer das wahre Ausmaß des Menschenhandels in Deutschland nicht widerspiegelten, da es keine umfassende und kohärente Vorgehensweise gegeben habe, um Opfer – auch unter Migranten und Asylbewerbern – ausfindig zu machen und zu identifizieren. Es habe außerdem Probleme bei der Datenerhebung gegeben und Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung sei unzureichend priorisiert worden. Im Berichtszeitraum berichteten einige Nichtregierungsorganisationen, dass die Zahl der Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung nach dem Vollzug des Prostitutionsgesetzes gestiegen sei, während andere NGOs sich weiter besorgt darüber zeigten, dass die schwächsten Menschenhandelsopfer sich entweder nicht anmeldeten oder sich zwar anmeldeten, aber dabei die Menschenhandelsdelikte nicht erwähnten; dennoch wurden nicht entsprechend mehr Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung erfasst.

Deutschland hat kein nationales System zur Identifikation und Verweisung von Opfern aller Formen von Menschenhandel, sodass weder Kinder noch Erwachsene systematisch Betreuung erhielten, allerdings gab es ein nationales Instrument zur Erfassung von Kindern. Die Ermittlungen und die Strafverfolgung fanden auf Landesebene statt; jedes Bundesland verfügte über ein eigenes System, um die Opfer entweder an staatliche Stellen oder an NGOs zu verweisen, und mehrere Länder verfügten über schriftliche Richtlinien zur Erfassung einiger, aber nicht aller Formen des Menschenhandels. Allerdings hatten nicht alle Bundesländer Weiterverweisungsvereinbarungen für Opfer aller Formen von Menschenhandel, beispielsweise Nötigung zur Bettelei und zum Begehen strafbarer Handlungen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wandte weiter sein Standardverfahren und Indikatorenlisten an, um im Rahmen des Asylschutzsystems potenzielle Opfer zu erkennen, und verwies diese an Beratungszentren. Allerdings machten NGOs immer wieder Vorschläge für Verbesserungen bei der Opfererkennung. 2019 führte das BAMF ein neues Schulungsmodul ein, in dem es speziell um Menschenhandel geht und das etwa 80 bis 100 Asylentscheider erreichte. Jede BAMF-Außenstelle in Deutschland verfügte über wenigstens einen Mitarbeiter zur Identifizierung und Unterstützung möglicher Opfer von Menschenhandel. In 15 der 16 Bundesländer gab es Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und NGOs zu unterschiedlichen Zwecken.

Der Staat bot Opfern Hilfe über den Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) an, eine staatlich finanzierte Organisation, die auch die Opferhilfe in ganz Deutschland koordiniert und beaufsichtigt. Die Finanzierung der operativen Aufgaben des KOK durch den Bund lag für den Dreijahreszeitraum 2019 – 2021 bei 1,5 Millionen Euro, ein Anstieg gegenüber 370.000 Euro im Jahr 2018 und 343.000 Euro im Jahr 2017. Auch die Landesregierungen unterstützten Opfer von Menschenhandel. So stellten das bayerische Arbeitsministerium beispielsweise 600.000 Euro und Nordrhein-Westfalen 1,7 Millionen Euro für die Unterstützung von acht Beratungszentren für Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung bereit, eine maßgebliche Erhöhung im Vergleich zu der einen Million Euro, die NRW 2018 bewilligte. Staatlich finanzierte, von Nichtregierungsorganisationen geleitete Beratungsstellen wandten sich sowohl an Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft als auch der sexuellen Ausbeutung, allerdings beschränkten sich viele Beratungsstellen auf die Betreuung weiblicher Opfer. Diese von NGOs geleiteten Beratungsstellen für Menschenhandel waren in 45 Städten tätig; sie boten Unterkünfte, medizinische und psychologische Versorgung, Rechtsberatung, Hilfe bei der Arbeitssuche und bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Gewerkschaftsnahe Beratungszentren und Beratungsstellen für Migranten boten auch Unterstützung für Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung an. In allen Zentren gab es nur in begrenztem Maße umfassende oder langfristige Unterstützung für Kinder und männliche Opfer von Menschenhandel, und der KOK stellte fest, dass das Angebot an Dienstleistungen und Unterkünften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich war. Dem Prostitutionsgesetz von 2016 zufolge gilt für Einzelpersonen, die kommerziellen Sex anbieten, eine Anmelde- sowie eine Beratungspflicht, unter anderem zu Gesundheits- und Rechtsansprüchen. Die Bundesländer sind dem Gesetz zufolge verpflichtet, während des Anmeldeverfahrens auf Anzeichen für Menschenhandel zu achten. Dabei identifizierten die Behörden zahlreiche Personen, die Gewalt, Betrug oder Zwang ausgesetzt waren. Während Migranten und Asylbewerber unter den Opfern Anspruch auf Sozialleistungen und Abschiebeverschonung haben, waren nicht erkannte Opfer unter den Asylsuchenden weiter besonders gefährdet, da sie in ihr EU-Ersteinreiseland abgeschoben werden konnten, ohne vorher Opferschutz zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft und andere Behörden räumten Opfern von Menschenhandel, die keine Ausweispapiere hatten, eine dreimonatige Bedenkzeit für die Entscheidung ein, ob sie vor Gericht aussagen wollen. Offizielle Zahlen dazu, wie vielen Opfern diese Bedenkzeit zugestanden wurde, gab es allerdings nicht. Opfer, die sich zu einer Aussage bereit erklärten, erhielten für die Dauer des Verfahrens eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Deutschland. Nach deutschem Recht können die Behörden in humanitären Härtefällen, bei öffentlichem Interesse oder falls für die Betroffenen in ihrem Herkunftsland Verletzungsgefahr droht, ihr Leben oder ihre Freiheit in Gefahr sind, Aufenthaltsgenehmigungen ausstellen, allerdings stellte GRETA bei der Anwendung des Gesetzes erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern fest. Familienangehörige konnten unter bestimmten Umständen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Unter bestimmten Umständen können Opfer in Prozessen als Nebenkläger auftreten, kostenlose Rechtsberatung beantragen und im Rahmen des Strafverfahrens zivilrechtliche Rechtsmittel einlegen.

Zwar kann der Staat laut Gesetz Entschädigung leisten, sie wird allerdings nur Opfern zugesprochen, die unmittelbar physische Gewalt erfahren haben. Die Behörden machten keine Angaben darüber, ob Opfer im Berichtszeitraum eine Entschädigung erhalten hatten. Im November 2019 wurde das Opferschutzgesetz geändert. In diesem Zusammenhang wird der Kreis der Berechtigten von Opfern physischer Gewalt auf Opfer psychischer Gewalt ausgeweitet werden. Die Regelung tritt im Januar 2024 in Kraft und könnte zu mehr Entschädigungen für Opfer von Menschenhandel führen. Die Behörden legten keine Zahlen zu Opfern vor, die im Berichtszeitraum Entschädigung erhielten oder zu Opfern, denen im Rahmen von Zivilrechtsverfahren Schadensersatz zugesprochen wurde. Nach deutschem Recht haben Opfer außerdem bei allen Befragungen Anspruch auf Begleitung durch einen Dolmetscher und einen Vertreter einer Beratungsstelle. Von einer strafrechtlichen Verfolgung der Opfer von Menschenhandel kann laut Gesetz abgesehen werden, wenn es sich um Straftaten geringer Schwere handelt, die Opfer unter Nötigung durch Menschenhändler begangen haben. Das Gesetz bot rechtliche Alternativen zur Abschiebung in Länder, in denen Opfer mit Vergeltung oder Härte rechnen mussten. Ein gemeinsamer Einsatz der Bundespolizei, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und einer Nichtregierungsorganisation führte zur Identifizierung von 160 serbischen Arbeitern. Statt die Arbeiter jedoch als mutmaßliche Opfer von Menschenhandel anzuerkennen und obwohl andere zuständige Behörden dem widersprachen bestraften die Einwanderungsbehörden die Arbeiter, indem sie sich weigerten, Bescheinigungen auszustellen, durch die sie Anspruch auf Opferschutz erlangt hätten, und erteilten einigen von ihnen wegen illegaler Beschäftigung in Deutschland ein zweijähriges Einreiseverbot. Opfer von Menschenhandel, die ihren Asylantrag auf Deutschland übertragen wollten, wurden gelegentlich in das Ersteinreiseland zurück überstellt, wo sich manchmal auch ihre Schleuser aufhielten. NGOs und GRETA berichteten, dass die Opfer nicht systematisch über ihre Rechte informiert würden. Durch Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens 2019, das Zeugenaussagen in Form audiovisueller Aufzeichnungen erlaubt, will die Regierung Opfer zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden ermutigen. Der Staat führte im Berichtszeitraum Maßnahmen ein, um Opfer zu entlasten und ihre erneute Traumatisierung zu vermeiden, indem in Verfahren teilweise auf ihre Zeugenaussagen verzichtet wurde. Die Behörden schützten Zeugen, wenn es notwendig war, und ließen sie unter Polizeischutz zu Verfahren bringen. 2019 erhielten insgesamt 17 Opfer von Menschenhandel Zeugenschutz (ein Anteil von 14 Prozent aller an Zeugenschutzmaßnahmen Teilnehmenden).

PRÄVENTION

Es gab weiterhin staatliche Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenhandel. Die Bundesrepublik hatte noch immer keinen nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel. Zwar verfügte die Regierung über keinen speziellen Ausschuss für die Koordinierung von Maßnahmen gegen alle Formen von Menschenhandel, aber es gab drei behördenübergreifende Arbeitsgruppen auf Länderebene, die sich miteinander abstimmten und alle Formen von Menschenhandel behandelten. Die Regierung verfügt weiterhin über keinen nationalen Berichterstatter, eine der wichtigsten Empfehlungen aus den Berichten von GRETA der Jahre 2019 und 2015. Zusätzlich zu den Bemühungen auf Ebene der Bundesländer beteiligte sich die Bundesregierung über NGOs an der Finanzierung und Umsetzung verschiedener Aufklärungskampagnen. Die Bundesregierung hatte keine gesonderte Hotline für Menschenhandel, finanzierte aber weiterhin eine Telefonhotline für von Gewalt betroffene Frauen, die rund um die Uhr in 17 Sprachen erreichbar war. Die Hotline wurde 2018 von 68 möglichen Opfern von Menschenhandel angerufen (2017 waren es 120).

Der Staat regulierte Arbeitsvermittlungsunternehmen nicht effektiv und machte im Berichtszeitraum keines von ihnen wegen betrügerischer Anwerbung zivil- oder strafrechtlich haftbar, obwohl es laufende Ermittlungen gab. Das Gesetz erlaubt es Arbeitsvermittlern, Anwerbegebühren von Arbeitnehmern zu erheben, was ihre Anfälligkeit für Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung erhöhte. Private Arbeitsvermittler benötigten zudem keine Betriebslizenz. Nichtregierungsorganisationen äußerten im Berichtszeitraum Bedenken bezüglich des Anwerbeprozesses von Arbeitskräften, und es gab Berichte über polnische Firmen, die Aufenthaltspapiere fälschten, weniger als den Mindestlohn zahlten, überhöhte Unterbringungskosten verlangten und im Falle von Beschwerden der Arbeitskräfte mit Vergeltung und einer Anzeige wegen illegalen Aufenthalts drohten.

Hausangestellte, die in Botschaften in Berlin beschäftigt waren, wurden in Abwesenheit ihres Arbeitgebers jährlich von den Behörden persönlich befragt und mussten Gehaltsbescheinigungen vorlegen. Die Regierung verabschiedete das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung mit dem Ziel, Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft zu bekämpfen, indem der Datenaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden optimiert und das Mandat der FKS auf Menschenhandel ausgeweitet wird, wodurch mehr Mitarbeiter zur möglichen Identifizierung der Opfer von Zwangsarbeit zur Verfügung stehen. Die FKS war nicht befugt, Kontrollen bei Hausangestellten ohne das Einverständnis der Hausbesitzer durchzuführen, was die Anfälligkeit für Menschenhandel potenziell erhöhte. Die Regierung unternahm keine Anstrengungen, um die Nachfrage nach kommerziellen sexuellen Handlungen zu verringern. Die Behörden bemühten sich, die Nachfrage nach internationalem Sextourismus durch deutsche Staatsbürger zu dämpfen, indem sie im August 2019 einen Mann deutscher Staatsangehörigkeit wegen Sextourismus mit Kindesmissbrauch zu 13,5 Jahren Haft verurteilten.

OPFERPROFILE

Wie schon in den vergangenen fünf Jahren berichtet, beuten Menschenhändler in Deutschland sowohl deutsche als auch ausländische Opfer aus. Die meisten ermittelten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in Deutschland sind EU-Bürger, hauptsächlich deutsche, bulgarische und rumänische Staatsangehörige (darunter ein signifikant hoher Prozentsatz ethnischer Roma). Weitere Herkunftsländer der Opfer außerhalb der EU sind insbesondere China, Nigeria und andere afrikanische Länder. In Gruppen organisierte Familienmitglieder zwingen die Opfer in den Menschenhandel. Schätzungen zufolge werden etwa elf Prozent durch Familienmitglieder, denen sie vertrauen, Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung. In ähnlicher Weise zwingen Roma-Familien ihre Kinder – Mädchen und Jungen – mitunter dazu, sich auf der Straße zu prostituieren. Die Behörden berichten weiter über die verbreitete Methode junger, männlicher Täter, auch Loverboys genannt, Mädchen und Frauen, oft über eine vorgespielte Liebesbeziehung, zu sexuell ausbeuterischen Handlungen zu zwingen. Migranten und Geflüchtete sind weiterhin vom Zeitpunkt ihrer Ankunft an Ziel von Menschenhändlern. Menschenhändler werben weiter auf betrügerische Weise nigerianische Frauen und Mädchen an und zwingen sie später, das ausbeuterische Verhältnis aufrechtzuerhalten, indem sie sie zwingen, einen „Voodoo-Eid“ zu schwören. Einige Nichtregierungsorganisationen berichten, dass die Zahl der Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung nach der Umsetzung des Prostitutionsgesetzes 2016 gestiegen sei. Die nigerianische und die europäische Mafia arbeiten zunehmend zusammen, um Menschenhandel aus Afrika zu vereinfachen. Mehrere ausländische Regierungen berichten weiter über deutsche Sextouristen. Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung sind überwiegend männlich und stammen mehrheitlich aus europäischen Ländern wie Nordmazedonien, Lettland, der Ukraine, Bulgarien, Polen und Rumänien, aber auch aus Afghanistan, Pakistan und Vietnam. Die Ausbeutung der Arbeitskraft durch Menschenhändler findet vorwiegend auf Baustellen statt, aber auch in Hotels, in der Fleischverarbeitung, in saisonabhängigen Wirtschaftszweigen, in Restaurants und bei Pflegekräften in Privathaushalten. Die gemeldete Anzahl der minderjährigen Opfer in diesem Bereich stieg an. Menschenhändler beuten Roma und unbegleitete ausländische Minderjährige sexuell aus, nötigen sie zum Betteln und anderen strafbaren Handlungen.


Autor: Amerika Dienst
Bild Quelle:


Dienstag, 14 Juli 2020

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




empfohlene Artikel
weitere Artikel von: Amerika Dienst

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage