Nun müssen wir uns wieder tief vor ihr verbeugen und ihr für einen Beitrag danken, den sie in einem Sammelband veröffentlicht hat, der von ihrem ehemaligen Vorgesetzten, Prof. emeritus Wolfgang Benz, herausgegeben wurde. Unser Kollege Gerd Buurmann hat das Buch bereits angemessen rezensiert. Und ist dabei auch auf einen Satz eingegangen, der Frau Dr. Wetzel entsprungen ist.
„Das Schimpfwort ‚Du Jude‘ kann, muss aber keine antisemitische Konnotation haben. Es kann als Provokation eingesetzt werden und/oder es wird synonym zu ‚Du Opfer‘ verwendet.“
Das ist natürlich richtig. Eine antisemitische Konnotation hätte das Schimpfwort ‚Du Jude‘ nur in einem erweiterten Kontext. z.B. „Verrecke, Du Jude!" oder „Dich haben sie vergessen zu vergasen, Du Jude!" Als Wissenschaftlerin muss man/frau auf solche Feinheiten achten. Vor allem, wenn man/frau am „Zentrum für Antisemitismusforschung“ arbeitet, das für die Zertifizierung von Äußerungen zuständig ist, die eine antisemitische Konnotation haben können, aber nicht müssen.
Frau Dr. Wetzel hat bereits gutachterlich entschieden, es gebe „keinen muslimischen Antisemitismus“, sondern nur „einen Antisemitismus unter Muslimen“, es handle sich aber lediglich um „Einzelfälle“, die „mit der medialen Aufmerksamkeit auf diesen Fällen“ erklärt werden können, was bedeutet, dass nicht die wenigen „Einzelfälle“ das Problem sind, sondern die „mediale Aufmerksamkeit“, die ihnen zuteil wird. Mit der Feststellung, das Schimpfwort ‚Du Jude‘ kann, muss aber keine antisemitische Konnotation haben, hat sich Frau Dr. Wetzel für einen Dr. h.c. der Moskauer Lumumba-Universität qualifizert, wenn nicht gar für einen Posten im Team der Antisemitismus-Beauftragten in NRW, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Auch beleidigungstechnisch wird die Expertise Folgen haben. Wenn „Du Jude!" nicht zwangsläufig antisemitisch konnotiert ist, dann kann auch „Du Fotze!" nicht per se als beleidigend gesehen werden. Damit der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist, muss es schon „Du promovierte Fotze!" sein.
Wirklich aufregend wird es aber erst, wenn so ein Fall vor dem Duisburger Amtsgericht verhandelt wird.
Autor: Henryk M. Broder
Bild Quelle: Henryk M. Broder