BDS-Aktivistin von Berliner Gericht verurteilt

BDS-Aktivistin von Berliner Gericht verurteilt


Nach der Störung einer Veranstaltung mit einer Holocaustüberlebenden wurde eine BDS-Aktivistin wegen Nötigung und Körperverletzung verurteilt.

BDS-Aktivistin von Berliner Gericht verurteilt

Die Israelboykottbewegung BDS betont immer ihren angeblich rein gewaltfreien Charakter. Das war immer schon verharmlosende Lüge, sind an der palästinensischen BDS-Mutterorganisation doch auch Terrorgruppen wie die Hamas, der Palästinensische Islamische Dschihad und die Volksfront für die Befreiung Palästinas beteiligt. Seit Montag ist die Lüge auch gerichtlich widerlegt: Ein Berliner Gericht verurteilte die BDS-Aktivistin Stavit S. (noch nicht rechtskräftig) wegen Körperverletzung zu 450 Euro Strafe oder 30 Tagen Gefängnis.

Die Vorgeschichte: Am 20. Juni 2017 fand an der Berliner Humboldt-Universität eine Veranstaltung mit dem Titel „Leben in Israel – Terror, Voreingenommenheit und Chancen für eine Friedenslösung“ statt. Sprechen sollten die Knesset-Abgeordnete Aliza Lavie und die damals 82-jährige Holocaust-Überlebende Dvora Weinstein. Während Lavie sprach, begannen S. und zwei weitere BDS-Aktivisten, Ronnie B. und Majed A., lautstark israelfeindliche Parolen zu brüllen und beschuldigten die Israelis, „Kindermörder“ zu sein, die „Blut an ihren Händen“ trügen. Die drei Pöbler wurden des Hörsaals verwiesen, wobei sie um sich schlugen, und versuchten danach, durch Hämmern gegen die Hörsaaltür die Veranstaltung weiter zu stören.

Vor Gericht gestellt wurden die drei BDS-Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung. Während der erste Anklagepunkt – wie es scheint wegen formaler Fehler – eingestellt wurde, setzte es für S. im zweiten Verfahren eine Verurteilung, weil sie bei ihrem Versuch, die Veranstaltung an der Uni zu sprengen, zwei Personen verletzt hatte. Der Jerusalem Post zufolge ist es die erste strafrechtliche Verurteilung eines BDS-Aktivisten wegen gewalttätigen Verhaltens in Deutschland.

Versuchte Propagandashow

Die B.Z. titelte ihren Bericht über den Prozess mit den Worten: „Es ist so beschämend. Widerlicher Judenhass im und vor Berliner Gerichtssaal“. Vor dem Gerichtsgebäude protestierten Israelfeinde mit palästinensischen Fahnen und Transparenten, die palästinensische Frauen mit der Widerstandskämpferin Sophie Scholl und damit Israel mit Nazi-Deutschland gleichsetzten – eine antisemitische Diffamierung Israels, die in der BDS-Hetze gegen den jüdischen Staat aber durchaus üblich ist.

Im Verhandlungssaal versuchten die Angeklagten, ausgestattet mit einschlägig bedruckten T-Shirts, Palästinensertuch und Mundschutz mit dem Muster eines Palästinensertuchs, aus dem Prozess eine Propagandashow zu machen. Sie wolle aus dem Verfahren ein „Tribunal gegen Israel machen“, erklärte S. in einer Stellungnahme, und sei nur angeklagt worden, weil sie das „Verbrechen“ des „Widerstands“ gegen den „kriminellen Apartheidstaat Israel“ begangen habe – wie so oft bei Prozessen gegen Polit-Aktivisten versuchte auch S., ihre banale Tat zu einem heroischen Akt des Widerstands umzudeuten. Nach einer Auflistung angeblicher israelischer Verbrechen und der Inanspruchnahme einer viel höheren Gerechtigkeit als der des deutschen Strafrechts endete sie mit dem pathetischen Satz: „Die Geschichte wird der Richter sein.“

Dass BDS-Aktivisten es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, ist aus ihrer israelfeindlichen Propaganda hinreichend bekannt. Daher verwundert es auch nicht, dass die in Berlin Angeklagten nach Prozessende eine Erklärung veröffentlichten, in der sie gegen „Zionisten“ wettern und den Ausgang des Verfahrens als deren Niederlage bejubeln – so wird aus einer banalen 450-Euro-Strafe ein „Sieg“ im Kampf gegen die herbei fantasierte „Apartheid“.


Autor: Mena-Watch
Bild Quelle: H.Helmlechner/CC BY-SA 4.0


Samstag, 08 August 2020

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