Neubuko- – Polizei lässt Kind in der Obhut gewaltbereiter Syrer

Neubuko- – Polizei lässt Kind in der Obhut gewaltbereiter Syrer


„Polizei räumt mit Gerüchten um Großeinsatz in Neubukow auf“, titelt der Nordkurier heute stolz.

Neubuko- – Polizei lässt Kind in der Obhut gewaltbereiter Syrer

Von Michael van Laack

Besser wäre es allerdings gewesen, es bei den Gerüchten zu belassen, denn die Wahrheit ist wesentlich irritierender als die Behauptungen, die zuvor in Umlauf waren. Bereits am 15. August war es dort zu einem „Vorfall“ gekommen, den die Polizei allerdings zunächst beschwieg. Warum sie das tat, kann man nun nachvollziehen!

Das Jugendamt wollte ein 13jähriges syrisches Mädchen in Obhut nehmen und war zu diesem Zweck gleich mit Polizeiverstärkung erschienen. Das hat seinen Grund. denn das Mädchen wohnte nicht bei einem schlagenden biodeutschen Vater und seiner alkoholabhängigen ebenfalls mit diesem Ethnien-Makel belasteten Frau, sondern in einer syrischen Großfamilie.

Beim Versuch der Inobhutnahme mit Messer bedroht

Inobhutnahmen finden in der Regel nur statt, wenn das Kindeswohl akut gefährdet ist oder die Eltern freiwillig gegenüber dem Jugendamt erklären, dass sie mit der Erziehung überfordert sind. Letzteres war in Neubukow zweifellos nicht der Fall. Denn es ging nicht um eine freiwillige Herausgabe, die reibungslos abläuft. Zu den Gründen der Inobhutnahme wollen sich Jugendamt und Polizei bis zur Stunde nicht äußern.

So nahm das Drama seinen Lauf. Zwei Brüder der 13jährigen sahen nicht ein, dass irgendwelche Dhimmis ihre Schwester mitnehmen dürften, nur weil sie das Mädchen möglicherweise nach islamischem Recht so behandelt hatten, wie Allah es erlaubt. Es kam zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen den beiden und den Beamten, dann zu kurzen körperlichen Attacken. Schlussendlich griff einer der Brüder zu einem Messer und bedrohte die Mitarbeiter des Jugendamtes. Einer der Polzisten griff nach rassistischem US-amerikanischen Vorbild zur Dienstwaffe. Nach dem der Syrer vermutlich kurz berechnet hatte, ob er schnell genug zustechen könnte oder nicht, ließ er das Messer fallen.

Polizisten lassen das Mädchen bei dem Messermann

Und nun folgt der fassungslos machende Satz des Polizeiberichts: „Wegen der Verhältnismäßigkeit haben wir dann die Maßnahme zunächst abgebrochen“. Soll heißen, wir haben deeskaliert. Bevor noch andere Familienmitglieder Messer oder andere Waffen ergreifen würden und ggf. ein Polizist schießen und so seine Karriere für immer beenden würde. Denn zweiflelos hätte am nächsten Tag in der Zeitung gestanden: In rassistischer Absicht tötete ein vermutlich rechtsradikaler Polizist einen farbigen Friedensengel, der lediglich seine Schwester beschützen wollte.

Nachdem die Polizisten dann eine 30-minütige Kaffeepause gemacht hatten, kehrten sie in die Wohnung zurück und… Oh, Wunder, dass Mädchen war nicht mehr da. Damit konnte aber nun wirklich niemand rechnen! Nachdem die Beamten in Erfahrung bringen konnten, in welcher Wohnung sich das Mädchen nun befinde, fanden sie es dort verängstigt auf einem Dachboden versteckt. Selbstverständlich durften der Messermann und sein Bruder die Polizei zum zweiten Inobhutnahme-Versuch begleiten, denn von ihnen ging bekanntlich keinerlei Gefahr aus.

Suiziddrohung als letzter Versuch

Wider Erwarten benahmen sich die beiden Syrer aber doch nicht so anständig. Während der nun tatsächlich gelingenden Inobhutnahme drohte einer der Brüder seinen Selbstmord an. Zwar hatte er aktuell keine Waffe zur Hand, aber man weiß ja nie. So wurde der Einsatz noch einmal kurz unterbrochen, um Psychologen und Pfleger an den Ort des Geschehens zu rufen, denen es dann tatsächlich gelang, den Mann zu beruhigen und in eine Nervenklinik zu verbringen. Der andere Bruder wurde verhaftet, weil den Polizisten dann doch die Erkenntnis wie Schuppen von den Augen gefallen war, dass von ihm weitere Straftaten zu erwarten sein könnten.

Nun aber kommt das „Allerbeste“: Der Tatvorwurf gegen die beiden Bereicherer unserer Kultur lautet lediglich „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Also ein weitaus geringere Tatvorwurf als der, dem sich viele Teilnehmer der Anti-Corona-Demo in Berlin vor ein paar Wochen ausgesetzt sahen. Diese hatten sich auf den Boden gesetzt und den Demonstrationsort trotz Aufforderung nicht verlassen. Somit sehen wir bei diesen neben dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch noch Landfriedensbruch und einen schweren Verstoss gegen die Maskenpflicht (Fremdgefährdung). – Tja, wie wunderbar ist es doch, in diesem Rechtsstaat Deutschland leben zu dürfen, in dem alle Bürger gleichbehandelt werdeb, Ohne Ansehen der Person. Danke dafür, liebe Frau Bundeskanzlerin.

 

Erstveröffentlicht bei Philosophia Perennis


Autor: Philosophia Perennis
Bild Quelle: Michael van Laack - Eigene Collage


Montag, 24 August 2020