Auch Oberverwaltungsgericht erlaubt Corona-Demonstration

Auch Oberverwaltungsgericht erlaubt Corona-Demonstration


Nach dem Berliner Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die für Samstag geplante Demonstration von Kritikern des Corona-Ausnahmezustands unter Auflagen erlaubt

Auch Oberverwaltungsgericht erlaubt Corona-Demonstration

Nach dem Berliner Verwaltungsgericht hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die für Samstag geplante Demonstration von Kritikern des Corona-Ausnahmezustands unter Auflagen erlaubt, meldet dernewsticker.de. Die Entscheidung sei erst in der Nacht gefallen. Sowohl die Polizeibehörde als auch die Veranstalter hätten das OVG am Freitag angerufen, nachdem die vorherige Instanz am selben Tag ein am Mittwoch ausgesprochenes Verbot der Demo aufgehoben, aber gleichzeitig Auflagen gemacht hatte. Streng genommen sei es um mehrere Veranstaltungen von unterschiedlichen Anmeldern gegangen, die aber gemeinsam verhandelt worden seien. Darunter die von Michael Ballweg und der Initiative „Querdenken 711“ angemeldete Kundgebung am Großen Stern. Ballweg war auch Initiator der Demonstration am 1. August.

Die von der Versammlungsbehörde angestellte Gefahrenprognose genüge „nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben“, hatte das Gericht mitgeteilt. Dem habe sich die höhere Instanz nun angeschlossen. Die beiden Versammlungsverbote des Polizeipräsidenten für diesen Tag seien vorläufig außer Vollzug gesetzt (Beschlüsse vom 29. August 2020 – OVG 1 S 101/20 und OVG 1 S 102/20).


Autor: Redaktion
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Samstag, 29 August 2020

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