esetzentwurf zur Rehabilitierung homosexueller Soldaten vorgelegt

esetzentwurf zur Rehabilitierung homosexueller Soldaten vorgelegt


LSVD fordert Nachbesserungen

esetzentwurf zur Rehabilitierung homosexueller Soldaten vorgelegt

Das Bundesverteidigungsministerium hat den angekündigten Gesetzentwurf für die Rehabilitierung von Soldat*innen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden, vorgelegt. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Erst in den 2000er Jahren beendete das Bundesverteidigungsministerium die institutionalisierte Diskriminierung in der Bundeswehr. Eine umfassende Rehabilitierung der Soldat*innen, die aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen wehrdienstlich verurteilt oder aufgrund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligt wurden, ist längst überfällig. Der Gesetzesentwurf ist daher grundsätzlich zu begrüßen.

Es gibt jedoch deutlichen Verbesserungsbedarf, um dem Ziel der Rehabilitierung und Entschädigung der durch die grundrechtswidrige Behandlung betroffenen Soldat*innen umfassend gerecht zu werden.

Insbesondere bei der Rehabilitierung wegen wehrdienstgerichtlicher Verurteilungen muss dringend nachgebessert werden. Wir fordern die Aufhebung aller Verurteilungen, die aufgrund homosexueller Handlungen erfolgten. Der Gesetzesentwurf sieht aktuell eine Urteilsaufhebung nur dann vor, wenn die homosexuelle Handlung strafrechtlich relevant war (nach § 175 StGB a.F. bzw. § 151 StGB DDR a.F.). Verurteilungen wegen anderer homosexueller Handlungen hingegen sollen bestehen bleiben. Das ist völlig unverständlich und muss geändert werden.

Nach dem Entwurf werden Urteile zudem dann nicht aufgehoben, wenn sie neben der homosexuellen Handlung weitere Dienstvergehen aburteilen. Dies kann zu untragbaren Ergebnissen für die Betroffenen führen. Wir fordern die Aufhebung der Urteile, wenn die Verurteilung deutlich überwiegend aufgrund homosexueller Handlungen erfolgte.

Die vorgesehene Entschädigung von maximal 6.000 € ist außerdem viel zu gering. Der vom Staat versursachte Schaden kann im Einzelfall bis in die Hunderttausende gehen, wenn es um Entlassungen, Degradierungen, verweigerte Beförderungen oder verweigertes Ruhegeld geht. Wir fordern daher einen wirksamen finanziellen Ausgleich für die vom Staat verursachten Schäden. Für solche Fälle muss eine Härtefallkommission eingerichtet werden, in der auch zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten sind. Zusätzlich fordern wir eine kollektive Entschädigung, die der Aufarbeitung des Unrechts, weiterer Forschung zu LSBTI in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee sowie der Bildungsarbeit dienen soll.

Die Gesetzeseinführung muss zudem von Maßnahmen zur gezielten Zielgruppenansprache begleitet werden, um allen ehemaligen Soldat*innen eine effektive Möglichkeit zu geben, sich zu rehabilitieren.

Die weiterhin bestehenden großen Forschungslücken zur Situation von LSBTI-Soldat*innen muss durch weitere Forschung geschlossen werden.

Diese Stellungnahme wird auch vom Bundesverband Trans* (BVT*) unterstützt.

Wir werden den Entwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren kritisch begleiten und darauf hinwirken, dass eine möglichst umfassende Rehabilitierung des erfahrenen Unrechts geleistet wird.

Hintergrund

Entwurf eines Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten

Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) zum Referentenentwurf des „Gesetzes zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise auf Grund ihrer sexuellen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG)“

Diskriminierung homosexueller Soldat*innen in der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee (NVA). Chronik und Entwicklung


Autor: LSVD
Bild Quelle:


Montag, 02 November 2020

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