Die Aufarbeitung der NS-Geschichte und der Zugang zu den relevanten Materialien

Die Aufarbeitung der NS-Geschichte und der Zugang zu den relevanten Materialien


Es gibt Experten, nach deren Auffassung die NS-Geschichte längst aufgearbeitet und alle wichtigen Quellen dazu erschlossen sind.

Die Aufarbeitung der NS-Geschichte und der Zugang zu den relevanten Materialien

Von Sharon Oppenheimer

Dann gibt es jedoch in der Praxis auch Fälle, die an dieser Einschätzung Zweifel aufkommen lassen. Hier sei zunächst auf den Artikel über die aufgefundenen Kafka-Materialien (Artikel in der SZ vom 06.12.2019) verwiesen. Solche Fälle regen zu kritischen Nachfragen an und haben letztlich zu einer weiteren in der Öffentlichkeit unbeachteten Spur geführt

Im Jahr 2006 erschien in der polnischen, damals konservativ-liberalen, Wochenzeitung „Wprost“ ein Artikel, dass die staatliche Hauptkommission zur Erforschung der deutschen Verbrechen in Polen und das Institut für Nationales Gedenken (IPN) insgesamt 62.937 Originalunterlagen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges an Deutschland zu Prozesszwecken übergeben hatte. In dem Artikel unter dem Titel „Kommission zur Vertuschung von Verbrechen“ („Komisja zacierania zbrodni“, Wprost, 07.05.2006) schilderte der Journalist Jan M. Fijor den weitgehend unbekannten Vorgang der Unterlagenübergabe an Deutschland.

Es ging aus dem Artikel hervor, dass seit den 1960er Jahren bis in die 1990er, also während der Zeit der Volksrepublik Polen als auch der III. Republik Polen, 62.937 wertvolle Originalunterlagen über deutschen Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges, an die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg zu Prozesszwecken übergeben worden waren. 2004 stellte sich heraus, dass in sehr vielen Fällen keine Kopien der ausgeliehenen Akten angefertigt wurden und die Rückführung der Unterlagen praktisch unmöglich ist, weil sie im Laufe der Jahrzehnte an verschiedene Staatsanwaltschaften in den jeweiligen Bundesländern verteilt worden waren.

Aus diesem Grund könnten Tausende Verfahren in Polen nicht abgeschlossen werden, so Dr. Antoni Kura, einer der zitierten IPN-Mitarbeiter.

Journalist Jan M. Fijor beschreibt, dass die Hauptkommission zur Erforschung von NS-Verbrechen in Polen bereits im Frühjahr 1959 damit begann, auf Ersuchen der Zentralen Stelle in Ludwigsburg den Inhalt polnischer Archive an Partner aus Deutschland weiterzuleiten. Allein in den Jahren 1965-1989 übergab Polen an Deutschland 36.000 Aussageprotokolle, 150.000 Fotografien, Zehntausende von Mikrofilmen und 12.000 komplette Materialien aus laufenden Ermittlungen.

Im Gegenzug erhielt die polnische Seite aus Ludwigsburg angeblich eine Liste polnischer Forstgehilfen und Förster, die mit dem RSHA (Reichssicherheitshauptamt) zusammenarbeiteten.

Der Autor des „Wprost“-Artikels kommt zu dem Schluss, dass es in vielen Fällen aufgrund der fehlenden Unterlagen juristisch unmöglich wäre, die Schuld für die Verbrechen zu beweisen.

In einem anderen Artikel aus dem Jahr 2010 wurde die Zahl der von IPN offiziell ausgesetzten oder nicht abgeschlossenen Verfahren mit ca. 5.000 angegeben. Der Autor des „Wprost“-Artikels meint, dass es in vielen Fällen aufgrund der fehlenden Unterlagen juristisch nicht möglich wäre, die Schuld für die Verbrechen zu beweisen.

In der konservativen und kirchennahen Tageszeitung „Nasz dziennik“ erschien im März 2010 ein Artikel unter dem Titel „Eine stille Einstellung der Affäre von Ludwigsburg“ (MaÅ‚gorzata Goss, „Ciche umorzenie afery z Ludwigsburga“, Nasz Dziennik, 05.03.2010). Die Journalistin MaÅ‚gorzata

Goss fasst den Vorgang der Aktenausleihe an Ludwigsburg zusammen und schildert das wegen Verjährung geschlossene Verfahren.

In dem Artikel lesen wir z.B., dass die Rückgabe der Akten praktisch unmöglich ist: „Infolge des Verlustes von Beweisen für Verbrechen an Polen bleiben ganze 4.630 Strafverfahren, die von der Ermittlungsabteilung des Instituts für Nationales Gedenken (IPN) geführt wurden, formell in der Schwebe, und in mehr als 600 weiteren Fällen liegt keine Verfahrensentscheidung vor. (…) Nach Angaben der deutschen Seite ist die Rückgabe der Originale nicht möglich, weil sie im deutschen Archivsystem abgelegt und in Archiven verteilt wurden. Diese Antwort haben wir bereits vor drei Jahren aus Ludwigsburg erhalten>>, so unsere Quellen beim Institut für Nationales Gedenken (IPN). Die Deutschen haben lediglich erklärt, sie könnten angeben, wo die Unterlagen aufbewahrt werden und möglicherweise beglaubigte Kopien zukommen lassen. (…) Das Prozedere der Übersendung des Beweismaterials ins Ausland erfolgte bis 2004 ohne Rechtsgrundlage, mithin auch ohne einen Rückgabepfad nach Polen.“

Die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg wurde 1958 gegründet. Der erste Behördenleiter, Erwin Schüle, arbeitete zunächst erfolgreich und knüpfte sogar Kontakte zu den Behörden in Warschau an, als die Bundesrepublik noch keine diplomatischen Beziehungen zu den Ostblockstaaten unterhielt. Er trat zum 1. September 1966 zurück, nachdem seine vormalige Mitgliedschaft in der SA und der NSDAP bekannt geworden war.

In Jahren 1965-1984 war Dr. CzesÅ‚aw Pilichowski der Direktor der Hauptkommission zur Erforschung der deutschen Verbrechen in Polen. Er veröffentlichte 1975 eine kritische Bewertung der Tätigkeit der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg.

Im Informationsbericht seiner Behörde hieß es:

„In Deutschland wurden 78.242 Personen ermittelt, die unter dem Verdacht stehen, Nazi-Verbrechen begangen zu haben. Von diesen Menschen starben viele oder befanden sich außerhalb Deutschlands, während einigen ihre kriminellen Aktivitäten nicht überzeugend nachgewiesen werden konnten. Ein Vergleich von 78.242 Verdächtigen mit nur 6.358 bestraften Kriegsverbrechern zeigt jedoch eine unverhältnismäßig hohe Anzahl von Einstellung oder Ermittlungen, die ohne Gerichtsverfahren abgeschlossen wurden. In der Zeit vom 1. August 1958 bis zum 1. Januar 1975 wurden in Deutschland in 332 Gerichtsverfahren nur 492 Straftäter, d.h. 59% der 835 Angeklagten, verurteilt. Die Urteile wurden rechtskräftig jedoch nur für 45% der Verurteilten. Nach Angaben der Zentralen Stelle in Ludwigsburg wurden von 2.700 Ermittlungen, die von dieser Zentralen Stelle an die Staatsanwaltschaft in Deutschland weitergeleitet worden waren, nur 542 Angeklagte zu Haftstrafen verurteilt, und von dieser Zahl wurden wiederum nur 21%, d. h. 118 Angeklagte, zu lebenslanger Haft verurteilt. Angesichts dieser Zahlen, die das

Missverhältnis zwischen der Anzahl der Verdächtigen oder Beschuldigten und den tatsächlich für NS-Verbrechen bestraften Personen belegen, stellt sich die berechtigte Frage, ob ein solches Verfahren bei der Verfolgung von NS-Verbrechern das Rechtsbewusstsein und die Rechtsordnung in Deutschland wiederherstellen wird, weil die überwiegende Mehrheit der NS-Verbrecher dort noch lebt.

Eine Art Bestätigung, der von Dr. Pilichowski geäußerten Kritik finden wir auch bei deutschen Experten. Einer der Experten für NS-Verbrechen ist Christian F. Rüter. Er kritisierte teilweise die Tätigkeit der Zentralen Stelle. Diese habe zwar bisweilen auch gute Arbeit geleistet, sei aber ursprünglich gegründet worden „um die Masse der Beihilfe-Leute unverfolgt davonkommen zu lassen“. Lediglich, um zum 50-jährigen Bestehen besser da zu stehen, strenge man einen Prozess gegen John Demjanjuk an.

Die beiden, in dem Bericht besagten Artikel („Kommission zur Vertuschung von Verbrechen“ und „Eine stille Einstellung der Affäre von Ludwigsburg“) machten das Problem, der an Ludwigsburg ausgeliehenen Originalakten öffentlich.

Noch 2018 bezogen sich die polnischen Politiker bei ihren Anfragen, wenn auch indirekt, auf diese Veröffentlichungen. Es bleibt jedoch schwierig, sowohl eine offizielle Stellungnahme zum aktuellen Verbleib, bzw. zur Vorgehensweise der polnischen und deutschen Institutionen zu finden. Auch ausführliche Publikationen der gegenwärtigen Sachlage fehlen in den polnischen Medien.

Nennenswert ist dabei, dass man in den Newslettern des Polnischen Instituts für Nationales Gedenken (IPN) ziemlich viele positive Aussagen über Landesjustizverwaltung in Ludwigsburg bzw. die Zusammenarbeit mit den deutschen Archiven veröffentlicht wurde.

Scheinbar ist die Thematik, der an die Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg ausgeliehenen polnischen Unterlagen nicht relevant ist und stellt zurzeit kein Hindernis in der laufenden Zusammenarbeit mit den deutschen Archiven dar. Das Thema wird längst nicht mehr in den polnischen Medien aufgegriffen. Es gibt zwar keine Hinweise darauf, dass die gesuchten Unterlagen zurückgeführt wurden; man kann aber vermuten, dass die deutsche Seite Informationen zum Verbleib der gesuchten Unterlagen zumindest teilweise übermittelte. Es wurde auch kurz im Artikel von MaÅ‚gorzata Goss aus dem Jahr 2010 angeschnitten.

Polnischen Historikern wurde wahrscheinlich der Zugang erleichtert – darüber war auch kurz in dem Artikel von MaÅ‚gorzata Goss aus dem Jahr 2010 die Rede.

„Die Deutschen haben lediglich erklärt, sie könnten angeben, wo die Unterlagen aufbewahrt werden und möglicherweise beglaubigte Kopien zukommen lassen.“

Die Diskrepanz zwischen der Menge an Unterlagen, die seit den 1960er Jahren nach Ludwigsburg ausgeliehen wurden, und der tatsächlichen Zahl der verurteilten Kriegsverbrechern ist offensichtlich und erschreckend. Die Zusammenarbeit mit den deutschen Archiven wird sicherlich zur Vervollständigung des historischen Wissens führen, aber sie wird kaum juristische Konsequenzen für die wenigen noch lebenden Täter haben. Die Chance, die Kriegsverbrecher in den 1960er und 1970er Jahren wirksam zu verurteilen, wurde offenbar nicht oder zu kaum genutzt.

Mit großer Wahrscheinlichkeit kann man davon ausgehen, dass viele ausgeliehene Dokumente in den Archiven der jeweiligen Bundesländer vor sich hin schlummern und dass sie mit Unterstützung seitens der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg gefunden werden könnten. Eine politische Unterstützung könnte dabei hilfreich sein.

Daraus lässt sich schlussfolgern: Wichtige Unterlagen aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs, die als nicht mehr zugänglich galten, könnten eventuell doch noch gefunden werden.

Es ist merkwürdig, dass solche Funde, wie die Kafka-Unterlagen auftauchen oder Akten dort sind, wo sie nicht hingehören oder gar im Behördendickicht verschollen sind. In den Jahrzehnten seit Kriegsende sind immer wieder viele und oft wenig bekannte Gräueltaten der Nationalsozialisten aufgedeckt und beschrieben worden. Anhand solcher Sachverhalte bekunden dann alle politisch zuständigen oder sich für berufen haltende Personen und Behörden Ihre „Betroffenheit“ und „Entrüstung“, gerade so, als würde man sich dort nicht die Gräueltaten vorstellen können, zu denen die Nazis etwa fähig gewesen waren.

Diese Darstellungen sind wichtig und notwendig, aber nicht ausreichend für eine Aufarbeitung, denn es muss u.a. auch dargestellt werden, wie konnte es dazu kommen? Wer waren die Verantwortlichen? Wer hat wann weggeschaut? Bei diesen Fällen geht nämlich eines in der allgemeinen Entrüstung über die Grausamkeiten unter: dass viele Details zu den Methoden, die das Unvorstellbare zur täglichen Realität machten, noch nicht oder zu wenig analysiert sind. Wer sich – zurecht – über die Gräuel entrüstet, sollte sich im gleichen Atemzug dafür einsetzen, die Zugänglichkeit zu den Materialien zu verbessern. Nicht nur, weil das digitale Zeitalter völlig neue Chancen eröffnet oder sogar erfordert. Manchmal hat man den Eindruck, dass die Dammbrüche der Menschlichkeit und vor allem die Methoden ihrer Vollstrecker hinter den Ergebnissen zurückstehen. Dabei ist es sicher nicht zu unterschätzen, dass die Chance auf Zugang zum Sachverhalt und daraus zu ziehenden Analysen fundamental dafür sind, um Wiederholungen oder jegliche Annäherungen zur Wiederholung einer Katastrophe zu verhindern.

So z.B. ist die Zahl der ermordeten Sinti und Roma während der Naziherrschaft strittig: Forschungsexperten behaupten, dass die Zahl mindestens 200.000 bis 500.000 betrug.

Zbigniew Brzezinski schätzte, dass 800.000 Sinti und Roma infolge von Nazi-Aktionen ermordet wurden. Roma-Aktivist Prof. Ian Hancock spricht über 1,5 Millionen Sinti und Roma, die von den Deutschen und ihren Helfern getötet wurden. Er nennt es ein Herunterspielen des Porajmos (= Sinti-Roma-Holocaust) und einen Trend, den Völkermord zu minimieren.

Die Generation der Zeitzeugen stirbt aus. Die Bedeutung der Geschichtsschreibung zur Darstellung aller Details wächst überproportional dazu. Damit wächst auch die Bedeutung der vorhandenen Quellen und ihrer Zugänglichkeit in den Archiven und sonstigen Sammlungen.

Meine Grundthese für eine konstruktive Kontroverse dazu ist: Die Art und Weise, wie der Nationalsozialismus in Deutschland aktentechnisch und archivalisch gehandhabt wird, ist in Deutschland überproportional verbesserungsfähig.


Autor: Sharon Oppenheimer
Bild Quelle: User:Lupo, Public domain, via Wikimedia Commons


Samstag, 21 November 2020

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