Das gilt an Silvester und Neujahr

Das gilt an Silvester und Neujahr


Erlassene Regelungern zum Jahreswechsel 2020/21.

Das gilt an Silvester und Neujahr

An Silvester und Neujahr gelten die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen:  Private Zusammenkünfte müssen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt. Maximal dürfen sich fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen bei der Berechnung nicht mit. So sieht es der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern vom 13. Dezember vor. Maßgeblich für die Regelung vor Ort ist die Corona-Schutz-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes. 

An Silvester und dem Neujahrstag ist es zudem bundesweit verboten, sich zu versammeln. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr untersagt. Auf belebten Plätzen gilt ein Feuerwerksverbot. Zudem wird dringend geraten, generell auf das Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten.

Die genauen Beschränkungen finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.


Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: bundesregierung


Sonntag, 27 Dezember 2020

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