Ein Berliner Richter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Corona VerordnungenEin Berliner Richter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Corona Verordnungen
Ich fand das Podcast-Gespräch (Podcast indubio 14.1.21)mit dem Richter Dr. Pieter Schleiter so aufregend, dass ich es mitgeschrieben und auch die juristischen Fachbegriffe verwendet habe.
Von Angelika Barbe
Er hat Verfassungsbeschwerde beim BVerfG gegen diverse Corona-Verordnungen erhoben.
Er beklagt den Verstoß gegen Artikel 80 GG und den Parlamentsvorbehalt (was auch vom wiss. Dienst des Bundestages gerügt wurde).Danach sind § 5 u. §5 a des IfSG (Infektionsschutzgesetz) offenkundig verfassungswidrig. Sie galten über ein halbes Jahr und wirken fort. Auch die §28-32 des IfSG verstoßen ebenfalls gegen Artikel 80 GG (Ergebnis mehrerer Gutachten) Die sogenannte Bund-Länder-Konferenz auch “Merkels Telefongruppe mit Ministerpräsidenten” ist als Entscheidungsorgan im GG nicht vorgesehen (das war bereits 1949 als Erkenntnis aus Weimar abgeschafft worden, um das Durchregieren zu verhindern)
Im Gesetz findet sich eine Verquickung von Tatsachenebene und Fallebene. Die Fallsterblichkeit wurde im Lauf der Pandemie deutlich niedriger, als ursprünglich angenommen (April Annahme 3,4 % Fallsterblichkeit, heute geht die WHO von 0,13% aus – 1/26 dessen – die Maßnahmen wurden vor dem Hintergrund der großen Fallzahlen ergriffen). Allerdings: nach einer Zeit von 10 Monaten wird der Handlungsspielraum der Regierung geringer. Deshalb ist es verfassungsrechtlich geboten, Rechtseinschränkungen, die zu einem Notstand geführt haben, zu begründen:Es besteht der Verdacht, dass immer neue Bedrohungslagen inszeniert werden (nach dem Motto: aber es könnte sein, dass… ).
Angeblich bricht das Gesundheitssystem zusammen (tut es nicht, tatsächlich wurden im Gegenteil 20 Krankenhäuser mit 3000 Betten geschlossen).
Angeblich könnte die Mutation des Virus viel ansteckender sein (Prof. Streeck u.a. geben Entwarnung).
Der Grenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner wird von vielen als ein wissenschaftlicher Grenzwert wahrgenommen“, sagte Streeck der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. „Tatsächlich aber ist er ein von der Politik definierter Grenzwert.“
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Tatsachenaufklärung vorzunehmen. Das RKI hat eine Aufklärungspflicht, hat aber versagt. Prof. Streeck schlug im Frühjahr 2020 dem RKI vor, eine Feldstudie über die Gefährlichkeit des Virus zu machen. Das RKI antwortete, sie seien nicht zuständig. Deshalb führte Streeck selbst die Heinsberg-Studie durch mit dem Ergebnis von 0.37% Sterberate (womit er damals schon völlig richtig lag.
4. Das RKI verbot Obduktionen. Prof., Püschel in Hamburg zeigte mit seinen Obduktionen, dass keine Covid-Patienten an Corona gestorben waren, sondern an anderen Vorerkrankungen.
5. Es gehört zur Methodenrichtigkeit unter Transparenzgesichtspunkten von good governance, daß der Gesetzgeber viele Sachverständige und viele Ebenen des Sachverstandes anhören und einbeziehen muss – eingetreten ist aber eine Faktenignoranz der Regierung. Der Gesetzgeber hat die juristische Regel anzuwenden: auditur et altera pars/ höre auch die andere Seite. Stattdessen sagt die Bundesregierung einfach, diese und jene Zeugen höre ich nicht, bestimmte wissenschaftliche Meinungen blende ich aus, das Spektrum der Erkenntnisse wurde nicht genutzt
6. Die Gewichtung gerät aus dem Blick (an MRSA-Krankenhauskeimen sterben sehr viel mehr Menschen)
7.Verordnungen sind exekutives Recht, die durch den Bundesgesetzgeber gewährt werden – das fehlende Begründungserfordernis führt zu katastrophalen Folgen
8.Die Ermessensabwägung muss öffentlich dargelegt werden, es gibt keine Check-Liste, keine klare Ansage, was zu prüfen ist, bevor ein Gesetz erlassen wird, es muss stringent erforscht werden, was in der Realität passiert (Sachverständige haben sich im Bundestag gegen das IfSG ausgesprochen)
Was muss die Bundesregierung jetzt dringend tun, statt der immer weiteren Verschärfung des Lockdowns?
Beweisanträge stellen, den schwedischen Weg prüfen und Prof. Ioannides anhören. Anders Tegnell/Schweden –hat ein anderes erfolgreiches Konzept (Sterblichkeit nachweisbar niedriger als 2015)- es mußss dargelegt werden, warum hier nicht der schwedische Weg erfolgt. Prof. Ioannides, legte eine weltweite Metastudie im Oktober vor, danach liegt die Fallsterblichkeit bei Corona-Infektion bei 0,23 -0,27
Nach §26 BVerfGerichtsgesetz gilt der Amtsaufklärungsgrundsatz, danach müsste das BverfG den Sachverhalt aufklären (was der Gesetzgeber längst hätte tun müssen) Das BverfG. muß endlich die Tatsachenermittlung vornehmen, was die Regierung bisher nicht getan hat
Jeder Bürger hat ein dringendes Interesse, zu erfahren, was abgewogen wurde
Dr. Schleiter stellte vier Anfragen nach dem Akteninformationsfreiheitsgesetz: an die Berliner Gesundheitssenatorin, das Bundeskanzleramt, Minister Spahn, die Brandenburgische Gesundheitsministerin – er wird von allen seit Anfang September hingehalten. Ende Dezember kam von Kalayce/Berlin eine Komplettablehnung, sie komme der Anfrage gar nicht nach. Der Skandal liegt in der Begründung: “wenn wir das gestatten würden, was das Gesetz erlaubt, dann könnten andere Menschen, die nicht zur Regierung gehören, mitregieren!”
Ich bin als ehrenamtliche Richterin, aber Nichtjuristin, sehr dankbar, dass jetzt ein Richter mit einer 190-seitigen Verfassungsbeschwerde das Recht verteidigt, das wir 89 so mühsam erkämpfen mussten.
Denn wie sagte es bereits Augustinus:”Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande!”
Deshalb füge ich hier im Anschluss noch einmal meine Freiheitserklärung an:
Freiheit – was heißt das für den einzelnen Bürger?
Bereits Rousseau hat uns ins Stammbuch geschrieben, was Freiheit bedeutet- und daran halte ich mich. “Freiheit heißt nicht, daß ich alles tun kann, was ich will, sondern, dass ich nicht tun muss, was ich nicht will.”
Zum Beispiel will ich keine Maske tragen, wie ich auch kein Pioniertuch und keine FDJ-Bluse tragen wollte.
Ich will mich nicht isolieren lassen und keinen erzwungenen “Abstand” zu meinen Freunden und Angehörigen halten.
Ich will nicht von Politikern bedroht werden, nach dem Muster: wenn du nicht das tust, was ich will, dann…!
Ich will nicht einseitig und mit der Holzhammermethode mit falschen Nachrichten vom “gebührenfinanzierten Staatsfunk” (Matthias Döpfner) belästigt werden und diese Fakes nicht auch noch mit meinen Gebühren erzwungenermaßen bezahlen müssen.
Ich will nicht durch Androhung harter Strafen gedemütigt werden, weil ich sinnlose, unlogische Regeln nicht einhalte.
Ich will mich nicht von gelegentlichen Zugeständnissen, die doch nicht eingehalten werden, blenden lassen. Der Lockdown sollte am 10.1. beendet sein, wurde verlängert – wahrscheinlich bis zum 31. März. Aber auch dieses Versprechen wird sich in Luft auflösen, denn das Bundesfinanzministerium plant Corona-Hilfen bis Juni 2021.
Ich will mich nicht wie ein Strafgefangener von Kerkermeistern abhängig machen lassen, denn ich habe keine Straftat begangen.
Kurz: Ich bin kein Untertan und ich werde keiner sein, weil ich für die offene Gesellschaft kämpfe. Jeder kann freiwillig tun, was er für richtig hält, nicht aber seine Mitmenschen zwingen, sich ihm zu unterwerfen. Wer das versucht, dem kündige ich meinen gewaltlosen Widerstand an.
Denn ich will nicht, dass meine Kinder und Enkel in einer geschlossenen Gesellschaft aufwachen, die noch schlimmer ist, als die erlittene kommunistische SED-Diktatur.
Autor: Vera Lengsfeld
Bild Quelle: Bundesarchiv, B 145 Bild-F083310-0005 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons
Sonntag, 17 Januar 2021