Strengere Regeln für Tierversuche Strengere Regeln für Tierversuche
Unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden für Tiere zu vermeiden ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Das gilt besonders für die Nutzung von Versuchstieren, auf die derzeit in der Gesundheitsforschung nicht gänzlich verzichtet werden kann. Das Bundeskabinett hat nun Änderungen zur Genehmigung von Tierversuchen beschlossen.
Durch Änderungen des Tierschutzgesetzes soll der Schutz von Versuchstieren erhöht und das Prinzip der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung der Verwendung von Tieren im Rahmen von Tierversuchen stärker verankert werden. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Bisher war für Tierversuche, die zum Zweck der Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgen, eine Anzeige bei der zuständigen Behörde ausreichend. Für diese Tierversuche ist künftig eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Auch für weitere Varianten von Tierversuchen, wie zum Beispiel gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche bei der Arzneimittelzulassung oder zu diagnostischen Zwecken, ist künftig eine Anzeige bei der Behörde nicht mehr ausreichend. Vielmehr ist auch hier eine Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung erfolgt in diesen Fällen in einem – im Vergleich zu den übrigen Genehmigungsverfahren bei Tierversuchen - vereinfachten Verfahren.
Darüber hinaus wird der behördliche Prüfprozess von Tierversuchsanträgen ausgeweitet.
Ebenso sieht der Gesetzentwurf detaillierter ausgestaltete Regelungen für die Kontrolle von Tierversuchseinrichtungen vor. So wird zum Beispiel festgelegt, dass Einrichtungen, in denen Tierversuche mit Primaten stattfinden, mindestens einmal jährlich zu kontrollieren sind.
Durch die Neuregelungen werden gleichzeitig die Rahmenbedingungen für Industrie und Forschung im Bereich der Tierversuche auf europäischer Ebene harmonisiert.
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung zugleich im Rahmen des von der EU-Kommission eröffneten Vertragsverletzungsverfahrens eine Klageerhebung beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland verhindern. Es soll eine zweifelsfreie, vollständige Umsetzung der "EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere" sichergestellt werden.
Autor: Bundesregierung
Bild Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V., CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons
Montag, 25 Januar 2021
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