Ein Berliner Richter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die Corona Verordnungen

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Der Fall, die Beweise und die statistischen Belege
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DPolG fordert: COVID-19 als Berufskrankheit anerkennen
Foto: H_Ko_AdobeStock
In einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) COVID-19 Erkrankungen bei Polizeibeamtinnen und -beamten als Berufskrankheit anzuerkennen und damit einem Dienstunfall gleichzustellen.
Damit wären die Betroffenen und ihre Angehörigen abgesichert, wenn es um versorgungsrechtliche Folgen geht.
DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt: „In zahlreichen Einsätzen haben unsere Kolleginnen und Kollegen die Einhaltung der durch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Corona-Regeln durchgesetzt und dabei nicht selten ihre eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Allein in der Bundespolizei gibt es derzeit insgesamt ca. 400 COVID-19 Infektionen, die in einem dienstlichen Zusammenhang stehen könnten. Ca. 2.000 Kolleginnen und Kollegen sind an COVID-19 erkrankt oder befinden sich in Quarantäne.
Da derzeit niemand verlässlich einschätzen kann, ob und in welchem Maße mit Spätfolgen einer COVID-19 Erkrankung zu rechnen ist, sind unsere Kolleginnen und Kollegen sehr verunsichert es ist deshalb folgerichtig und höchste Zeit, eine COVID-19 Erkrankung als Dienstunfall anzuerkennen.“
Um dies schnellstmöglich zu realisieren, wäre eine Ergänzung der Berufskrankheiten-Verordnung im Beamtenversorgungsgesetz um die Berufsgruppe „Bedienstete im Vollzugsdienst“ sowie den Krankheitserreger SARS COV-2 und dessen Mutationen vorzunehmen. Die Anerkennung eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit ist in § 31 BeamtVG geregelt und gilt für Bund und Länder gleichermaßen.
Wendt: „Es wird höchste Zeit, die Arbeit der Polizei nicht nur anzuerkennen, sondern für die Beschäftigten verlässliche Maßnahmen für ihre soziale Absicherung und die ihrer Familien zu veranlassen. Die Anerkennung als Berufskrankheit wäre ein erster wichtiger Schritt!“
Termine
Autor: DPolG
Bild Quelle: NIAID, CC BY 2.0
Donnerstag, 28 Januar 2021
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