Gericht kippt Maskenpflicht im Umfeld von GeschäftenGericht kippt Maskenpflicht im Umfeld von Geschäften
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Pflicht zum Tragen einer Maske im Umfeld des Einzelhandels gekippt.
Das OVG habe am Mittwoch zwar den Eilantrag einer Frau aus Gelsenkirchen gegen die generelle Maskenpflicht abgelehnt, der Klägerin aber in einem Punkt recht gegeben. Die derzeit gültige Corona-Verordnung schreibe das Tragen von Masken auch im Umfeld des Einzelhandels vor. Damit seien Parkplätze vor Lebensmittelgeschäften oder Wege zum Geschäft gemeint. Der Begriff „unmittelbares Umfeld“ war dem OVG aber zu vage. Daher habe es die Verordnung in diesem Punkt vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss sei nicht anfechtbar.
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv
Donnerstag, 11 Februar 2021