Bundestag berät Rehabilitierung homosexueller Soldat*innen

Bundestag berät Rehabilitierung homosexueller Soldat*innen


LSVD fordert Nachbesserung

Bundestag berät Rehabilitierung homosexueller Soldat*innen

Pressemitteilung vom 05.03.2021

Berlin. 5. März 2021. Heute berät der Bundestag in der ersten Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rehabilitierung von Soldat*innen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen oder in anderer Weise aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität in der Vergangenheit verurteilt oder dienstrechtlich benachteiligt worden sind. Dazu erklärt Alfonso Pantisano aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Rehabilitierung und Entschädigung von Soldat*innen, die aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität dienstrechtlich diskriminiert worden sind, ist längst überfällig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht jedoch nicht weit genug: er beschränkt sich auf eine symbolische Entschädigung und erfasst nur Diskriminierungen, die vor dem 3. Juli 2000 stattgefunden haben. An diesem Tag wurde eine diskriminierende Dienstvorschrift aufgehoben, die die dienstrechtliche Benachteiligung queerer Soldat*innen vorsah.

Der Bundesrat hatte im Februar keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf beschlossen. Nun liegt es am Bundestag, die Kritik der Verbände aufzugreifen und den betroffenen Soldat*innen eine umfassende Rehabilitierung und Entschädigung für das erlittene Unrecht zu ermöglichen. Hoffnung macht eine gemeinsame Erklärung der Justizsenator*innen von Hamburg und Berlin sowie der Justizminister*innen von Sachsen und Thüringen und einiger Bundestagsabgeordneter, die mit deutlichen Worten die Forderungen des LSVD, des Bundesverband Trans*, QueerBw und anderer Verbänden aufgreifen und Nachbesserungen fordern.

Um die betroffenen Soldat*innen umfassend für das erlittene staatliche Unrecht zu entschädigen, muss nachgebessert werden: Erforderlich ist ein wirksamer finanzieller Ausgleich für die vom Staat verursachten Schäden durch höhere Entschädigungssummen, Härtefallregelungen und die Möglichkeit zu nachträglichen Beförderungen. Erforderlich ist auch eine kollektive Entschädigung, die der Aufarbeitung des staatlichen Unrechts dient. Außerdem muss der Zeitraum, für den eine Diskriminierung geltend gemacht werden kann, verlängert werden, denn die Aufhebung einer Dienstvorschrift ist nicht gleichbedeutend mit dem Ende einer jahrzehntelangen, systematischen, staatlich legitimierten Diskriminierungspraxis.

Hintergrund

Homo- und bisexuelle Soldat*innen mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr damit rechnen, degradiert oder unehrenhaft entlassen zu werden. Bis 1979 war Homosexualität ein Ausmusterungsgrund. Später konnten homo- und bisexuelle Soldat*innen zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber aufgrund einer Dienstvorschrift des Verteidigungsministeriums weder in Führungspositionen befördert noch mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Diese institutionelle Diskriminierung wurde erst im Juli 2000 mit der Aufhebung der Vorschrift beendet. Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer plant nun die Rehabilitierung und Entschädigung der betroffenen Soldat*innen.


Autor: LSVD
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Freitag, 05 März 2021

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