BVG: Bundespräsident Steinmeier darf Gesetz zur getarnten Schuldenunion vorerst nicht unterzeichnen

BVG: Bundespräsident Steinmeier darf Gesetz zur getarnten Schuldenunion vorerst nicht unterzeichnen


Erst gestern hatten die Bundestagsabgeordneten der Unionsparteien, FDP und Grünen für die Ratifizierung des „Eigenmittelbeschlusses“ gestimmt, obwohl die SPD durch ihren Staatssekretär Roth dieses Gesetz bei der Vorstellung offen als ersten Schritt zur Fiskalunion bezeichnete.

BVG: Bundespräsident Steinmeier darf Gesetz zur getarnten Schuldenunion vorerst nicht unterzeichnen

Von Michael van Laack

Bundespräsident Steinmeier hatte bereits im Vorfeld durchblicken lassen, dass er unterzeichnen wolle. Dem hat heute das Bundesverfassungsgericht zumindest vorläufig einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Steinmeiers Bereitschaft ausschlaggebend für die Entscheidung

Während 2012 der damalige Bundespräsident Gauck das Gesetz zum europäischen Rettungsschirm ESM nicht unterzeichnen wollte, bevor das Bundesverfassungsgericht zumindest im Eilverfahren geprüft hatte, ob das Gesetz mit deutschem Recht in Einklang steht, wollte Steinmeier sofort unterzeichnen, damit Fakten geschaffen würden. Dem hat das Bundesverfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben.

Das „Bündnis Bürgerwille“ um den früheren AfD-Chef Bernd Lucke hatte mit einem Eilantrag eine Verfassungsbeschwerde verbunden. Deshalb sah es das BVG als dringend geboten an, dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung zu untersagen. Ein erster Schlag ins Gesicht all jener, die fahrlässig Deutschland für fast 300 Millionen von der EU aufgenommener Kredite zugunsten anderer EU-Staaten in Haftung nehmen und so mehrere Generationen mit einem Schuldenberg belasten wollten. Im schlimmsten Fall, beim Totalausfall aller anderen Schuldner, wäre auch die Haftung für die Gesamtsumme von 750 Milliarden Euro denkbar.

Keine Kreditaufnahme durch die EU

Eigentlich ist festgelegt, dass die Europäische Union keine Kredite aufnehmen kann, weil sie kein Staat ist. Diese Vereinbarung soll nun mit dem Trick unterlaufen werden, dass die Kredite als Eigenmittel aller EU-Staaten deklariert wird, die in der Corona-Notlage erforderlich seien. Faktisch aber sollen dennoch die Staaten füreinander haften, wenn eines oder mehrere der SMitgliedsländer keine Rückzahlung der Kredite leisten kann. Dies ist zu erwarten, schaut man nur auf das marode Italien, dass über 200 Milliarden des 750 Milliarden-Kuchens erhalten soll und eine draamatische Überschuldung aufweist.

Da über den Eilantrag noch nicht entschieden ist, darf das Gesetz nicht unterschrieben werden. Auf diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass Steinmeier – der erste Mann im Staat – vom höchsten Gericht von einem eklatanten Rechtsbruch abgehalten werden musste und nicht aus sich heraus wie einstmals Gauck Unterschriftsverzicht bis zur Klärung ankündigte. Dies zeigt überdeutlich, dass auch er nur ein Zahnrad im System Merkel ist. Die Kanzlerin strebt – wie die SPD – schon seit vielen Jahren eine Fiskalunion an. Dafür fand sie bisher in ihrer Fraktion keine Mehrheit.

Merkel und Steinmeier erwarteten offensichtlich keinen Widerstand

Nun bot sich die einmalige Chance, über Corona- und andere Strukturhilfen Fakten zu schaffen. Das musste selbstverständlich schnell gehen. So kann man nur dankbar sein, dass Steinmeier in den vergangenen 24 Stunden noch keine Zeit fand, seine Unterschrift unter das Papier zu setzen. Dann wäre es komplizierter geworden, die Kuh wieder vom Eis zu nehmen. Offensichtlich rechnete weder im Bundeskanzleramt noch im Bundespräsidialamt jemand mit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

 

Philosophia Perennis


Autor: Philosophia Perennis
Bild Quelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/03/Angela_Merkel%2C_Sigmar_Gabriel%2C_Frank-Walter_Steinmeier%2C_Christian_Schmidt%2C_Ursula_von_der_Leyen_%28Tobias_Koch%29.jpg/640px-Angela_Merkel%2C_Sigmar_Gabriel%2C_Frank-Walter_Steinmeier%2C_Chr


Samstag, 27 März 2021