Vorwürfe kriminellen Verhaltens von Polizeibeamten

Vorwürfe kriminellen Verhaltens von Polizeibeamten


Deutschland ist kein Musterbeispiel in Sachen Aufklärung von Polizeigewalt. Es wird vertuscht, verheimlicht und bagatellisiert. Selbst die UNO ist besorgt über die Praxis von Staatsanwaltschaften, Gerichten und Politik.

Vorwürfe kriminellen Verhaltens von Polizeibeamten

Deutschland ist kein Musterland, sondern gehört mit zu den schlechten Beispielen in der Welt.

Die Polizei kann sich als Organ Kriminell gegen Menschen verhalten ohne das Ihr etwas passieren kann. Polizeibeamte werden aber in letzter Zeit häufiger vor Gericht der Falschaussage überführt dank Ton und Videomaterial. Oft geht bei Vollstreckungsmaßnahmen erhebliche Gewalt von Polizei Beamten aus. Wobei Betroffenen das Filmen verboten wird mit Hinweis auf §201STGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Sollte dies der Fall sein, kann an davon ausgehen, das die Polizei selbst vor hat, Gewalt anzuwenden oder Beleidigungen oder Beschimpfungen in der Folge von sich geben wird. Und im Anschluss das Opfer mit einer Anzeige Rechnen muss und dank gleicher Polizei Absagen verurteilt wird.

In den Medien gab es in den letzten Monaten mehrer solcher Berichte die Zeigen, wie kriminell die Polizei in Teilen vorgeht. Allerdings werden die meisten verfahren von der Staatsanwaltschaft trotz Beweisen eingestellt.

Die UNO schreibt folgendes:

"Der Ausschuss begrüßt zwar die Einrichtung von Ombudspersonen in mehreren Bundesländern, um die unabhängige und unparteiische Untersuchung von Vorwürfen kriminellen Verhaltens von Polizeibeamten zu erleichtern, bleibt jedoch besorgt darüber, dass in anderen Bundesländern und auf Bundesebene kein solcher Mechanismus existiert. Der Ausschuss ist besorgt, dass der Vertragsstaat die Einrichtung eines solchen Mechanismus auf Bundesebene trotz des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Hentschel und Stark gegen Deutschland und anderer Untersuchungsberichte der Zivilgesellschaft nicht für erforderlich hält des polizeilichen Fehlverhaltens waren unzureichend."

".Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Zahl der Bundesländer, die Polizeibeamte verpflichtet haben, im Dienst Ausweise mit ihrer Nummer oder ihrem Namen zu tragen, zugenommen hat, wiederholt jedoch seine Besorgnis, wie er in seinen früheren abschließenden Bemerkungen /DEU/CO/5, Rn. 30), dass die Bundesregierung nicht für alle Polizeibeamten eine individuelle Ausweispflicht eingeführt hat, da die fehlende Identifizierung die Ermittlungen und die Inhaftierung der mutmaßlich erkrankten Polizeibeamten behindern kann -Behandlung (Art. 12, 13 und 14)."

"Der Vertragsstaat wird ermutigt, auf Bundes- und Länderebene unabhängige Stellen einzurichten, um alle Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten zu untersuchen und sicherzustellen, dass solche Beschwerden unverzüglich und gründlich untersucht werden.

Der Vertragsstaat sollte sicherstellen, dass Angehörige der Polizei in allen Bundesländern bei der Wahrnehmung ihrer Strafverfolgungsaufgaben jederzeit wirksam identifiziert und bei Misshandlungen zur Rechenschaft gezogen werden"

"Der Ausschuss ist ernsthaft besorgt darüber, dass sich der Vertragsstaat zunehmend auf die „präventive Justiz“ verlässt, die reguläre strafrechtliche Verfahren umgeht, um der Polizei weitreichende Befugnisse einzuräumen, auch in Bezug auf „potenzielle Angreifer“, die als Personen definiert sind die sich in Zukunft an terroristischen Straftaten beteiligen könnten. In diesem Zusammenhang ist der Ausschuss besorgt über die Entwicklungen"


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 05 August 2021

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




weitere Artikel von: Redaktion

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage