Afghanischer „Flüchtling“ missbraucht zwei Mädchen – Bewährung!

Afghanischer „Flüchtling“ missbraucht zwei Mädchen – Bewährung!


Khodai R. kam 2015 als 23-Jähriger aus Afghanistan nach Deutschland – als „Schutzsuchendender“. Im September 2018 missbrauchte er viermal ein elfjähriges Kind schwer - in zwei Fällen zusammen mit zwei Komplizen.

Afghanischer „Flüchtling“ missbraucht zwei Mädchen – Bewährung!

Von Manfred W. Black

In einem späteren Fall im Jahr 2021 hat der Afghane ein dreizehnjähriges Mädchen zumindest unsittlich berührt.

Der illegal zugewanderte Khodai R. hatte sich in Deutschland nach und nach gleich vier „Aliasnamen“ zugelegt. Sein Identitätsschwindel wäre bei den deutschen Behörden wohl gar nicht aufgeflogen, wenn er nicht auch noch zum Sexual-Straftäter geworden wäre.

Im Sommer 2018 machte sich der „Flüchtling“ per Internet-Chat an eine elfjährige, behinderte Inklusionsschülerin heran. Im September vereinbarten beide ein erstes Treffen in der Region Hannover. „In einem Wäldchen unweit der S-Bahn-Station Langenhagen fiel der Afghane über sein Opfer her und verging sich an dem Kind“ (Freie Welt).

Zu einem Lustobjekt herabgewürdigt

Insgesamt nötigte der afghanische „Schutzsuchende“ das junge Mädchen noch zu drei weiteren dieser Treffen, zu zweien lud er großzügig seine 19-jährigen Kumpels Ezatullah N. und Siya A. ein –beides auch „Geflüchtete“ aus Afghanistan –, die sich ebenfalls an dem Mädchen vergingen.

Khodai R. gestand, mit der lernbehinderten Inklusionsschülerin bei den drei Treffen Vaginal- und Analverkehr praktiziert zu haben. Bei diesen Taten machen die Täter drei Fotos und ein Video, die anschließend im Internet veröffentlicht wurden. Bei einem Selfie präsentieren sich die Täter mit herausgestreckter Zunge – direkt vor dem minderjährigen Opfer.

Das lernbehinderte Mädchen wurde offensichtlich in extrem übler Weise “auf ein Lustobjekt herabgewürdigt“ (Bild-Zeitung). Einmal warf einer der Straftäter nach der Tat auch noch einen Stein auf das wehrlose Opfer.

Prozess erst drei Jahre nach der Tat

Die missbrauchte Inklusionsschülerin wendete sich einige Zeit später an ihre Vertrauenslehrerin, die offenbar die Taten zur Anzeige brachte. Die 36-jährige Mutter des Opfers, eine alleinerziehende Altenpflegerin, erklärte vor Gericht über ihre Tochter: „Sie war vorher ein lachendes Mädchen. Danach nicht mehr.“

Ihre Tochter, die derzeit in einer therapeutischen Wohngruppe lebt, sei längere Zeit selbstmordgefährdet gewesen, sie habe sich geritzt.

Der Gerichtsprozess gegen Khodai R. fand erst im Februar 2021 statt. Zur Überraschung vieler Beobachter wurde der Hauptangeklagte vom Landgericht Hannover nur zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt, der Täter verließ den Gerichtssaal also als freier Mann.

Der Angeklagte hatte seine Taten gestanden und sich aus Sicht des Gerichts angeblich in die deutsche Gesellschaft integriert. Die Neue Presse aus Hannover – schon lange betont links positioniert – verstieg sich so zu der mehr als abenteuerlichen Behauptung: „Trotz der abscheulichen Taten sprach mehr für den Angeklagten als gegen ihn.“

Die beiden Mitangeklagten wurden gar nicht erst belangt. Sie hatten angegeben, sie hätten das Alter des Opfers nicht gekannt. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen sie eingestellt.

Ein weiteres Mädchen missbraucht

Was die richterliche Entscheidung noch unfassbarer machte: Nur einen Monat vor diesem Prozess hatte sich der afghanische Hauptangeklagte in einem Dorf im hessischen Gießen an einem weiteren Kind?– erst 13 Jahre alt – vergangen.

Einem Artikel der „Gießener Allgemeinen“ zufolge hatte sich Khodai R. in das Kinderzimmer des schlafenden Mädchens geschlichen, dort fasste er das Opfer im Intimbereich an. In diesem Jahr, Ende Juli, gab es für diese Tat einen weiteren Gerichtsprozess – dieses Mal vorm Amtsgericht in Gießen. Der Richter Heiko Kriewald verurteilte den afghanischen Wiederholungstäter zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Ins Gefängnis freilich musste der Afghane nicht: Trotz der ersten Bewährungsstrafe die zweite Strafe erneut zur Bewährung ausgesetzt – dieses Mal auf drei Jahre.

Dem Sexualstraftäter ist richterlich zugutegehalten worden, dass er „geständig“ war. Auch seine vermeintlich erfolgte „Integration“ in die Gesellschaft hierzulande hat sich strafmildernd für den Täter ausgewirkt, der mittlerweile angeblich als Anlagenführer arbeitet. Der Richter kommentierte sein Urteil mit den Worten, dieser Schuldspruch sei für den Täter eine „letzte Chance“.

Ist dieser Staat noch ein Rechtsstaat?

Nach Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes kann ein Sexualstraftäter ab einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr abgeschoben werden. Dass der Täter nicht schon spätestens Anfang 2021 außer Landes verwiesen wurde, war vor Gericht anscheinend kein Thema.

Bild ersuchte nach dem Prozess den Richter Kriewald um Erläuterungen zu seiner Entscheidung, die offenkundig nicht „im Namen des Volkes“ gefällt wurde, sondern auf der Basis von individueller linker Rechtsphilosophie. Doch Kriewald ließ die Anfrage zu seinem Urteil unbeantwortet.

Viele Eltern hierzulande – und nicht nur die – werden sich fragen, ob die Bundesrepublik noch ein Rechtsstaat ist oder ob dieser Staat in wichtigen Teilen nicht längst zu einem Unrechtsstaat verkommen ist. Hätte ein deutscher weißer Mann diese Taten begangen, wäre dieser indigene Bürger mit Sicherheit flugs für mehrere Jahre hinter Gitter gegangen.

 

Fozo: Symbolbild


Autor: Redaktion
Bild Quelle:


Samstag, 14 August 2021

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