Pinneberg: Räuber erbeuten 47.000 Euro - und bleiben straffrei 20. August 2021 3

Pinneberg: Räuber erbeuten 47.000 Euro - und bleiben straffrei 20. August 2021 3


Muhamet X. und Daniele V., beide heute 24 Jahre alt, haben einen brutalen Überfall verübt: Vor viereinhalb Jahren überfielen sie einen Kiosk in Quickborn (Kreis Pinneberg).

 Pinneberg: Räuber erbeuten 47.000 Euro - und bleiben straffrei 20. August 2021 3

Von Manfred W. Black

Die Täter bedrohten den Kioskbesitzer Niels F. (damals 33) mit einer Pistole und sprühten ihm Pfefferspray in die Augen. Sie schlugen dem Shop-Inhaber auch mehrfach mit der Waffe auf den Kopf. Selbst der Hund des Überfallenen „bekam einen Tritt ab“ (Bild-Zeitung). Die Täter erbeuteten aus dem Postfilialen-Tresor 46.740 Euro und flohen anschließend unerkannt.

Noch anderer Straftaten verdächtig

Nur durch einen Zufall kamen Polizisten den Banditen ein paar Wochen später auf die Spur. Fahnder der Ermittlungsgruppe Jugend der Kripo durchsuchten am 15. September 2017 die Wohnräume der jungen Räuber, die eigentlich ganz anderer Straftaten verdächtig waren. Bei der Durchsuchung fanden die Polizeibeamten die für den Überfall auf den Kiosk verwendeten Sturmhauben sowie die Schreckschusspistole. Angesichts der überraschenden Funde gaben die beiden Verdächtigen den Raubüberfall auf den Quickborner Kiosk stehenden Fußes zu.

Weitere Straftaten konnten den Gewalttätern – trotz jahrelanger Ermittlungen – nicht nachgewiesen werden. Wegen dieser langen Ermittlungen und auch wegen Corona, so hieß es offiziell, wurden die Verbrecher erst am 17. August 2021 vor das Jugendschöffengericht Pinneberg gestellt.

Vor Gericht ließen die Angeklagten über ihre Verteidiger den Überfall auf den Kiosk „einräumen“ (Hamburger Abendblatt), die Gewalttäter entschuldigten sich im Gerichtssaal beim Überfallopfer. Niels F. nahm die Entschuldigung an.

Einer der Räuber, Daniele V., überreichte dem Kioskbesitzer demonstrativ und „freiwillig“ (Abendblatt) 500 Euro als „Schmerzensgeld“. Wohl nicht zuletzt deswegen, weil der Täter die Richter milde stimmen wollte. Der andere Angeklagte, Muhamet X., kündigte flugs an, einen gleich hohen Betrag an den Überfallenen überweisen zu wollen.

Verteidigung: Unhaltbare Zustände

Einer der Verteidiger, Uwe Maeffert – ein im Norden bekannter linker Rechtsanwalt – wusste die großen zeitlichen gerichtlichen Verzögerungen sogleich für die Angeklagten zu nutzen. Er sprach von einem „unhaltbaren Zustand“ und erinnerte daran, dass Jugendstrafverfahren eigentlich einem „Beschleunigungsgebot“ unterliegen und dass bei solchen Prozessen der „Erziehungsgedanke“ im Vordergrund zu stehen habe. Angeblich könne das Gericht nach so langer Zeit nicht mehr „erzieherisch“ auf die beiden nunmehr 24-jährigen Angeklagten „einwirken“.

Deswegen forderte Maeffert die Einstellung des Verfahrens. Diesen Antrag lehnte die Vorsitzende Richterin Dagmar Trüller ab. Daraufhin stellte die Verteidigung die Forderung, „die Angeklagten alternativ mit einer Verwarnung davonkommen zu lassen“ (Abendblatt).
Die Staatsanwältin Annika Thiel erinnerte daran, dass den Angeklagten im Erwachsenenstrafrecht eine Mindeststrafe von fünf Jahren gedroht hätte, es handele sich schließlich „um einen Verbrechenstatbestand“.

An ihrer Entwicklung gearbeitet?

Dann verkündigte die Staatsanwältin allerdings überraschend, in diesem besonderen Fall könne von einer Jugendstrafe abgesehen werden. Die Angeklagten hätten vier Jahre Zeit gehabt, „an ihrer Entwicklung zu arbeiten“, sie sähen das Unrecht ein und hätten aus freien Stücken Schmerzensgeld gezahlt.

Das war Wasser auf die Mühlen die Verteidiger. Sie erklärten, ihre Mandanten hätten sich in den letzten Jahren in der Tat sehr positiv entwickelt. Beide lebten „in festen Partnerschaften“ und verfügten über ein geregeltes Einkommen. Die Verteidigung: „Sie haben auch ohne Einwirkung der Justiz ihren Weg gefunden.“ Eine Sanktionierung sei jetzt „unnötig“.

Grundsätzlich beurteilte das Schöffengericht nunmehr die Lage ähnlich. Nur in einem Punkt widersprach das Gericht der Verteidigung. Es ordnete für beide Angeklagte eine „Vermögensabschöpfung“ an, und zwar in Höhe der erbeuteten Summe. Richterin Dagmar Trüller stellte großmundig fest: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen, auch im Jugendstrafrecht nicht.“

Allerdings sind die erbeuteten Gelder offenkundig zum größten Teil längst spurlos verschwunden. Bekannt ist nur, dass der Räuber Daniele V. unmittelbar nach dem Überfall einen BMW für 7000 Euro gekauft hat. Das Kfz war nach der Festnahme der Täter von staatlichen Behörden beschlagnahmt und sicher „verwahrt“ worden.

Allein diese Verwahrung hat den Staat mehr als 3000 Euro gekostet, ehe die zuständige Behörde das Auto verkauft hat: für 2300 Euro. Dieses Geld blieb anscheinend in der Staatskasse, das Minus in Höhe von 700 Euro trägt jetzt der Steuerzahler.

Großherziges Versprechen

Die Banditen haben großherzig vor Gericht versprochen, die rund 47.000 Euro in Raten zurückzuzahlen. Ob und wann diese Rückzahlungen erfolgen werden, weiß niemand. Bild kommentierte das Versprechen mit sarkastischen Worten: „Dafür werden die beiden lange abzahlen müssen.“

Fazit: Zumindest „minderjährige“ Verbrecher mit Migrationshintergrund müssen im Kreis Pinneberg nach einem schweren Raub offenbar dann keine Strafe fürchten, wenn sie angeben, sie würden ihre Tat bereuen. Damit werden Tür und Tor geöffnet für viele weitere schwere Straftaten.

Auf der Basis ihrer linken Rechtsphilosophie ruinieren Richter so – gewollt oder ungewollt – den deutschen Rechtsstaat. Auf Kosten rechtschaffener Bürger, die „schon länger hier leben“ (Angela Merkel).

 

Foto: Aufnahme des Überfalls durch die Überwachungskamera / Fahndungsfoto der Polizei


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Screenshot


Freitag, 20 August 2021

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