Berliner AfD kann Verfassungsschutz-Angaben löschen lassen

Berliner AfD kann Verfassungsschutz-Angaben löschen lassen


Der Berliner AfD-Landesverband kann verlangen, Angaben im Berliner Verfassungsschutzbericht 2020 zum formal aufgelösten «Flügel»-Netzwerk in der Partei löschen zu lassen.

Berliner AfD kann Verfassungsschutz-Angaben löschen lassen

Das habe das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az.: VG 1 L 308/21).

Nach Angaben des Gerichts hätte der Berliner Verfassungsschutz für das Jahr 2020 unter anderem über aktive «Flügel»-Anhänger der AfD in Berlin und über ein gewachsenes Potenzial rechtsextremistischer Personen berichtet. Die AfD Berlin habe sich den Angaben zufolge in ihrem Eilantrag dagegen gewandt. Außerdem hätte sie die Unterlassung der Einstufung und Beobachtung als Verdachtsfall begehrt.

Das Gericht habe dem Eilantrag der AfD teilweise stattgegeben und entschieden, dass die Angaben zum «Flügel» die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien und ihrem Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit im Wahlkampf verletzten.  Wenn der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über Bestrebungen informiere, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richteten, dann trage die Behörde dafür auch die Beweislast. Auch wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass der «Flügel» Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, seien aber keine Aktivitäten von «Flügel»-Anhängern speziell in Berlin für den Berichtszeitraum belegt worden.

Keinen Erfolg hatte die AfD im Bemühen, sich gegen eine Einstufung und Beobachtung als Verdachtsfall zu wenden.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Von Olaf Kosinsky - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=41397712


Samstag, 28 August 2021

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