Antisimitische Angriffe ein Bagatelldelikt in Deutschland

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Bewährungsstrafe nach Angriff auf jüdisches Restaurant in Chemnitz

Antisimitische Angriffe ein Bagatelldelikt in Deutschland

Vor drei Jahren ist am Rande rechtsextremer Ausschreitungen in Chemnitz auch ein jüdisches Restaurant attackiert worden. Der Wirt erlitt dabei Verletzungen. Am Mittwochnachmittag ist der Täter vom Amtsgericht Chemnitz verurteilt worden.

Das Amtsgericht Chemnitz hat einen 30 Jahre alten Mann wegen des Angriffs auf das jüdische Restaurant "Schalom" zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Strafe ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Damit wurde der Mann aus Niedersachsen wegen schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte aus einer Gruppe heraus das Restaurant angegriffen und den jüdischen Wirt mit mindestens einem Stein beworfen hat. Der Geschädigte wurde dabei an der Schulter verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch angefochten werden.

Staatsanwalt für Haftstrafe ohne Bewährung
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung verlangt. Sie betonte den klaren antisemitischen Bezug der Tat.

Der Verteidiger hingegen hatte einen Freispruch beantragt. In seinem Plädoyer betonte er, dass die Tat seinem Mandanten nicht abschließend zugeordnet werden könne. Es sei unklar, wie der Stein mit der DNA-Spur des Niedersachsen vor das Restaurant gekommen sei und wer überhaupt die Steine geworfen habe.

DNA überführte Angeklagten
Auf den mehrfach vorbestraften Mann waren die Ermittler gekommen, weil eine DNA-Spur auf einem der Steine mit der DNA des 30-Jährigen übereinstimmte. Andere mutmaßliche Beteiligte des Angriffs konnten nicht gefasst werden. Es dränge sich auf, dass der Angeklagte an der Tat beteiligt war, sagte Richter Dominik Börner in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe sich außerdem zur Teilnahme an den rechtsextremistischen Aufmärschen 2018 in Chemnitz verabredet. Das sei aus einem Chatverlauf ersichtlich. Die Tat passe in sein politisches Weltbild. Auch der jüdische Hintergrund des Opfers sei dem Angeklagten bekannt gewesen.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Mittwoch, 08 September 2021

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