Fehlende Maske: Ordnungsamt-Mitarbeiter brachen Jugendlichem Nase - nur 2.000 Euro Strafe

Fehlende Maske: Ordnungsamt-Mitarbeiter brachen Jugendlichem Nase - nur 2.000 Euro Strafe


Zwei Mitarbeiter des Ordnungsamts Hagen haben einen Schüler, der keine Maske trug, schwer verletzt. Gegen eine lächerliche Summe von 2000 Euro wurde nun das Verfahren eingestellt.

Fehlende Maske: Ordnungsamt-Mitarbeiter brachen Jugendlichem Nase - nur 2.000 Euro Strafe

Es ist ein Vorfall, der gut und gerne in unsere beliebte Serie über Polizeigewalt gegen Menschen, die sich nicht an Corona-Maßnahmen halten, passen würde. Nur das diesmal die blinde Gewalt nicht von der Polizei, sondern von einem Ordnungsamt, einer verwandten Behörde, gegen einen Unschuldigen ausging.

Ordnungsamt-Mitarbeiter brachen Jugendlichem Nase wegen Maske

So kam es in der deutschen Stadt Hagen im Januar 2021 zu einem unfassbaren Gewaltverbrechen zwei Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes gegen einen Jugendlichen. Weil dieser mit einer Gruppe anderer Jugendlicher unterwegs war und im Freien (!) keine Maske trug, was damals absurderweise Vorschrift war, und es auch noch wagte, sich einer Kontrolle der „Hilfssheriffs“ zu entziehen, brachen diese nach einer Verfolgungsjagd dem Jugendlichen die Nase und beschimpften ihn zudem.

2.000 Strafe, keine Kündigung

Für dieses Verhalten wurde jedoch nicht einmal Anklage gegen die Mitarbeiter der Stadt erhoben. Das Verfahren wurde einfach gegen eine Geldauflage von 2000 Euro eingestellt, die Täter entschuldigten sich, hätten den Jungen nicht verletzen wollen. Die Sache sei „einfach aus dem Ruder gelaufen“. Auch beruflich setzte es keine disziplinarischen Konsequenzen. Die Ordnungsamt-Schläger dürfen weiterhin Bürger im Namen der Pandemie-Bekämpfung drangsalieren.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: PantheraLeo1359531, CC BY 4.0 , via Wikimedia Commons


Montag, 13 September 2021

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




weitere Artikel von: Redaktion

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage