Oldenburg: Afghanischer Frauenmörder steht vor Gericht

Oldenburg: Afghanischer Frauenmörder steht vor Gericht


Der Afghane Mohammed H. (63) muss sich seit Ende letzter Woche vorm Landgericht Oldenburg wegen eines scheußlichen Mordes verantworten.

Oldenburg: Afghanischer Frauenmörder steht vor Gericht

Von Manfred W. Black

Der Aangeklagte hat vor Gericht gestanden, im März seine 28-jährige Ehefrau in Delmenhorst (Oldenburger Land) umgebracht zu haben. Die Afghanin starb durch 64 Stiche und Schnitte.

Kehle bis zur Wirbelsäule durchgeschnitten

Die Notfallseelsorgerin Barbara S., die vor sechs Monaten am Tatort gewesen ist, erklärte der Bild-Zeitung: „Es war der schlimmste Fall, den ich je erlebt habe.“ Alles sei „voller Blut“ gewesen, sogar im Treppenhaus. Im Haus habe die Seelsorgerin die drei kleinen Kinder des Ehepaares entdeckt, „die herzzerreißend schrien und weinten“.

Die Staatanwaltschaft gab nach ihren Ermittlungen zu Protokoll, der Mörder habe bei seiner Tat ein Küchenmesser mitgeführt „und stach 64 Mal auf den Oberkörper und Kopf der Frau ein“. Der verantwortliche Staatsanwalt weiter: „Zuletzt schnitt er ihr die Kehle bis zur Wirbelsäule durch.“

Radio Bremen berichtet über einen „Mann“

Gewohnt, den Nebelwerfer einzusetzen, wenn es sich bei Gewaltverbrechern um Türken, Schwarze oder Araber handelt, verharmloste der ARD-Sender Radio Bremen die grausame Bluttat, als er vor einem halben Jahr über den Mord berichtete: Der damals 62-jährige Täter habe die Frau „Angaben der Polizei zufolge nach einem Streit mit einem Messer angegriffen und so schwer verletzt, dass sie noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte in der Wohnung verstarb“. Während des Tatvorganges „befanden sich laut Polizei drei Kinder in der Wohnung“. Sie seien „in Obhut genommen und betreut“ [worden].

Dass der Mörder und sein Opfer Afghanen sind, verschwieg Radio Bremen. Der norddeutsche Sender berichtete nur über einen „Mann“, der seine Lebensgefährtin in deren Delmenhorster Wohnung erstochen habe.

Die regionale Syker Kreiszeitung hütete sich ebenfalls, die Ethnie des Gewalttäters zu erwähnen. Die Zeitung schrieb in ihrem Bericht über den Mord, „ein 62-jähriger Mann hat am Mittwochmittag gegen 12.30 Uhr seine 28-jährige Lebenspartnerin im Streit vor den Augen von drei Kindern mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt“. Die Frau sei gestorben, „bevor die Rettungskräfte eintrafen“.

NDR: Fast Empathie gegenüber dem Mörder  

Der Norddeutsche Rundfunk berichtet jetzt – anlässlich des Beginns der Gerichtsverhandlung – auch auf besondere Art. Der Rechtsanwalt des Gewalttäters, so der NDR, habe nun vor Gericht erklärt, „sein Mandant räume ein, für den Tod der Frau verantwortlich zu sein“.

Weiter heißt es dort aktuell, kurz vor der Tat sei dem Angeklagten eine gerichtliche Anordnung zugestellt worden, die Wohnung nicht mehr betreten zu dürfen. Trotzdem habe der Mörder die Wohnung der Frau „aufgesucht“ – mit dem Ziel, „sie an einer Trennung zu hindern und Oberhand über die gemeinsamen Kinder zu behalten“.

Der NDR schreibt, der Täter sei von seiner Ehefrau aufgefordert worden, „die Wohnung zu verlassen, was er nicht befolgte“. Nicht ohne Empathie sucht sich der NDR dann bei seiner Berichterstattung in die Seele des Orientalen hineinzuversetzen.

Laut Sender hat „seine Ehefrau ihn daraufhin mit Fäusten auf den Kopf geschlagen“. Anschließend habe der Mann „mit einem Messer, das er immer bei sich trage, auf die Frau eingestochen“. „Ich war so verwirrt“, zitiert der NDR den Mörder. Der Angeklagte „könne sich nicht erklären, was in seinem Kopf passiert ist und nicht erinnern, zugestochen zu haben“.

Wird ein Urteil „im Namen des Volkes“ gefällt?

Das Landgericht Oldenburg wird sein Urteil wohl am 19. Oktober sprechen. Wenn der NDR nun berichtet, dass der Afghane „immer“ ein Messer bei sich getragen habe, ist zu befürchten, dass das Gericht den Mörder nur wegen Totschlags – und nicht wegen Mord – verurteilen wird.

Die Begründung dafür könnte lauten – wie es in anderen Fällen auch schon öfter vor Gericht hieß –, der Täter habe im Affekt getötet. Dass auch Afghanen sicherlich im Normalfall nie ein Küchenmesser in der Tasche tragen, könnten die Oldenburger Richter geflissentlich übersehen wollen.

Denn die Erfahrung zeigt: Insbesondere dann, wenn es sich bei den Angeklagten um Muslime handelt, sprechen viele deutsche Landgerichtsräte nicht Recht im Namen des Volkes, sondern auf der Basis ihrer linken Rechtsphilosophie, die nicht Strafen und Abschreckung in den Vordergrund stellt, sondern die „Resozialisierung“.

Im Vordergrund steht für diese zumeist auffallend milde gestimmten Richter die Sorge um den Täter, für den man Mitleid hegen müsse, weil er angeblich ein Opfer ungünstiger gesellschaftlicher Verhältnisse geworden ist. Das Schicksal der in diesem Fall grausam ermordeten Mutter und deren drei Kinder könnte die Oldenburger Landgerichtsrichter womöglich schon bald nicht mehr besonders kümmern.


Autor: Deutschland, Sicherheit, Gewalt, Mord, Frauenmord, Afghane
Bild Quelle: A. Köppl, CC BY 3.0 , via Wikimedia Commons


Mittwoch, 15 September 2021

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