Gruppenvergewaltigung einer 15-jährigen: Alle Tatverdächtigen wieder auf freiem Fuß

Gruppenvergewaltigung einer 15-jährigen: Alle Tatverdächtigen wieder auf freiem Fuß


Vor etwa einem Jahr haben zwölf „junge Männer“ - der jüngste ist 17, die ältesten sind 21 Jahre alt - im Hamburger Stadtpark ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt. Zweieinhalb Stunden lang.

Gruppenvergewaltigung einer 15-jährigen: Alle Tatverdächtigen wieder auf freiem Fuß

Von Manfred W. Black

Rund 14 Monate hat das Hamburger Landeskriminalamt intensiv ermittelt. Es wurden auch Wohnungen durchsucht und Handys beschlagnahmt. Jetzt hat sich herausgestellt, dass die zuständige Hamburger Staatsanwaltschaft bisher nur einen einzigen Haftbefehl ausgestellt hat; dieser Verdächtige ist aber nach kurzer U-Haft wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Mehr noch: Offenbar sind die meisten der jugendlichen Täter – auch wegen völlig obskurer neuer EU-Richtlinien für Heranwachsende – nicht einmal vernommen worden. Alle Täter laufen frei herum. Darunter sind zwei sogenannte Intensivtäter.

Unheilvolle Rolle von EU-Richtlinien

Ein Gerichtstermin liegt in weiter Ferne. Obwohl die Beweislage gegen die mutmaßlichen Vergewaltiger offenbar erdrückend ist. Eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft erklärte zum aktuellen Stand der Ermittlungen jetzt: „Wir prüfen nun, ob und weswegen wir Anklage erheben.“ Die Bild-Zeitung kommentiert das Statement mit einem Wort: „Unfassbar!“

Einige Medien – wie der Focus, der NDR und t-online – berichten zwar über die aktuelle Erklärung der Staatsanwaltschaft, sie verschweigen aber die ethnische Zugehörigkeit der Verdächtigen. Nach Erkenntnissen der AfD sind mindestens zehn der mutmaßlichen Vergewaltiger Migranten.

Was geschah vor einem Jahr?

Die Stadtpark-Anlagen in der Hansestadt umfassen ein riesiges Gelände mit großen Wiesen und größeren Waldarealen. In diesem Stadtpark, „der Leib und Seele gesund macht“ (NDR), hatte das vergewaltigte Mädchen mit Freunden und Bekannten einen Geburtstag gefeiert, später jedoch den Anschluss an die Gruppe verloren. Deswegen irrte die Minderjährige allein durch die Parks. Da stieß sie auf eine Gruppe junger Männer im Alter von 17 bis 21 Jahren. Diese Männer erkannten offenbar schnell den hilflosen Zustand des Mädchens, sie zogen das Opfer ins Gebüsch und missbrauchten es nacheinander mehrere Male.

Bevor die Männer flüchteten, sollen sie das Mädchen auch noch ausgeraubt haben. So wurde ihr Handy, ihre Monatskarte und ihr Portemonnaie gestohlen. Die mutmaßlichen Täter sollen mit großer Chuzpe sogar direkt nach den Vergewaltigungen versucht haben, das Diebesgut noch im Stadtpark zu verkaufen.

Beteiligt waren zwei Schwarze, ein Pole und acht weitere Migranten

Die Polizei-Ermittler haben zwölf Tatverdächtige ermitteln können, darunter sind auch zwei Zwillingsbrüder. Zu den mutmaßlichen Tätern gehören zwei 21-jährige Schwarze, die von der Bild-Zeitung als Hamburger bezeichnet werden. Einer der Schwarzen heißt James M., angeblich ein Azubi. Der Pole Arsen K. (19) soll die Taten auch gefilmt haben.

Weitere mutmaßliche Vergewaltiger heißen einer Meldung des Hamburger Abendblattes zufolge: Amirhossein N. (17), Hasan A. (20) und Arvin A. (20). Sie sollen das Mädchen in einer ersten Phase missbraucht haben. Dann sind Ahmed F. (21), Djulian A. (19) und Tom M. (20) herbei telefoniert worden, sie haben sich in einer zweiten Phase an der Minderjährigen vergangen.

Nach Informationen der Bild-Redaktion haben Ermittler des LKAs neun fremde DNA-Spuren am Körper der 15-Jährigen festgestellt, die den Verdächtigen zuzuweisen sind.

Krude Erklärungen der Justiz

Trotzdem hat die zuständige Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering erklärt, es fehle bisher ein dringender Tatverdacht beziehungsweise ein anderer Haftgrund wie etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Der Gerichtssprecher Kai Wantzen meint vielsagend dazu: Generell unterliege „die Untersuchungshaft bei Jugendlichen besonders strengen Anforderungen“.

Nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft, die der umstrittenen grünen Justizsenatorin Anna Gallina untersteht, sagen DNA-Spuren noch nichts über eine mögliche Schuld eines Verdächtigen aus.

EU-Richtlinien: Vernehmungen von „Heranwachsenden“ oft unmöglich

Dass bisher nach Informationen des Hamburger Abendblattes fast alle der Beschuldigten nicht einmal von der Polizei vernommen worden sind, ist offenbar nicht zuletzt auf das Europäische Parlament zurückzuführen, das 2019 mit Mehrheit eine „Kinder-Richtlinie“ verabschiedet hat.

Diese Richtlinie besagt, dass Polizisten Jugendliche und Heranwachsende nicht befragen dürfen, ohne dass ein Verteidiger dabei ist. Das gilt aberwitziger Weise sogar für solche Fälle, dass Aussagen die Betroffenen entlasten würden.

Das Problem: Die Bestellung eines Pflicht­verteidigers ist zeitintensiv, da die Staatsanwaltschaft sowie das zuständige Gericht eingeschaltet werden müssen und dem Verteidiger zunächst Akteneinsicht zu gewähren ist. So werden Ermittlungen auf „kriminelle“ Weise von jungen Tatverdächtigen – und ihren potentiellen Verteidigern – gern verschleppt.

„Im Namen des Volkes“?

Der Richter Thorsten Schleif (Amtsgericht Dinslaken), der 2019 das Buch „Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“ veröffentlicht hat, kritisierte die Entscheidungen seiner Hamburger Kollegen, formulierte seine Kritik aber doch eher vorsichtig: „Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Vergewaltigung erheben, muss sie sich den Vorwurf gefallen lassen, nicht gegen alle zwölf einen Haftbefehl beantragt zu haben.“

Theoretisch sollen Richter und Staatsanwälte ihre Arbeit „im Namen des Volkes“ verrichten. In der Praxis arbeiten große Teile der Justiz heutzutage freilich eher auf der Basis ihrer individuellen, ausgeprägt linkslastigen Rechtsphilosophie. Diese „progressive“ Rechts-Ideologie, die von Institutionen der EU noch erheblich gestärkt wird, hat viel Verständnis für die Täter – insbesondere dann, wenn es sich um Migranten handelt.

Die Interessen der Opfer bleiben dagegen allzu oft auf der Strecke. Ein „Rechtsstaat“ entwickelt sich so zu einem Unrechtsstaat.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Screenshot


Donnerstag, 04 November 2021

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