Einspruch vom Bundeswahlleiter gegen Bundestagswahl

Einspruch vom Bundeswahlleiter gegen Bundestagswahl


Zweifel an der Rechtmässigkeit der in Berlin durchgeführten Bundestagswahl haben jetzt neue Nahrung von höchster Stelle erhalten.

Einspruch vom Bundeswahlleiter gegen Bundestagswahl

Knapp zwei Monate nach dem Wahlchaos in der deutschen Hauptstadt habe der Bundeswahlleiter Georg Thiel bereits am Donnerstag beim Bundestag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Das habe seine in Wiesbaden ansässige Behörde am Freitag mitgeteilt. Die Frist für derartige schriftliche Einsprüche ende am 26. November. Einspruchsberechtigt sei jeder Wahlberechtigte, von Amts wegen aber auch der Bundeswahlleiter.

Thiel habe angeführt, dass es in einigen Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie zu Schlangen davor gekommen sei. «Es kam daher zu teilweise sehr langen Wartezeiten, so dass in der Folge viele Wählerinnen und Wähler nicht von ihrem Wahlrecht haben Gebrauch machen können», so Thiel weiter.

Der oberste Wächter über die Rechtmäßigkeit von bundesweiten Wahlen wie Bundestags- und Europawahlen sehe deshalb vor allem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verletzt, wie ihn das deutsche Grundgesetz formuliere. Die aufgetretenen Wahlfehler könnten laut Thiel auch mandatsrelevant gewesen sein. Es könne demnach nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine andere Sitzverteilung des Bundestages ergeben hätte.

Nun müsse der Bundestag handeln. Zunächst werde der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments den Einspruch für die Abgeordneten vorbereiten. Über den Einspruch selbst müsse dann das Plenum des Parlaments entscheiden. Die Abgeordneten könnten das Ergebnis in einem oder mehreren der betroffenen Berliner Wahlkreise wegen Mandatsrelevanz für ungültig erklären und dort eine lokale Wahlwiederholung anordnen.

Sollten Thiel oder andere Bürger, die Einspruch erhoben haben, von der Entscheidung des Bundestages nicht überzeugt sein, bleibe ihnen in zweiter und letzter Instanz der Gang zum Bundesverfassungsgericht. Binnen zweier Monate könne dort eine Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt werden.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Sonntag, 21 November 2021

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




weitere Artikel von: Redaktion

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage