Polizistinnen vor Gericht: Sie ließen Kollegen im Kugelhagel allein

Polizistinnen vor Gericht: Sie ließen Kollegen im Kugelhagel allein


Vor dem Amtsgericht Schwelm (NRW) haben sich jetzt zwei Polizistinnen - 37 und 32 Jahre alt - verantworten müssen: Sie hatten im letzten Jahr in Gevelsberg zwei Kollegen nicht geholfen, auf die der 37-ährige Drogendealer Vitalij K. bei einer Verkehrskontrolle aus heiterem Himmel mit einer Pistole das Feuer eröffnet hatte.

Polizistinnen vor Gericht: Sie ließen Kollegen im Kugelhagel allein

Von Manfred W. Black

Die beiden Beamtinnen waren vielmehr vom Tatort geflohen. Angeblich mit der Absicht, Hilfe zu holen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die Beamtinnen – mit der Begründung, sie hätten sich einer versuchten Körperverletzung durch Unterlassen schuldig gemacht: Aus Sicht der Anklagebehörde seien die Polizistinnen dazu verpflichtet gewesen, einzugreifen und ihrem Kollegen zur Hilfe zu eilen.

Dank schusssicherer Westen seien sie, die bewaffnet waren, in der Lage gewesen, den männlichen Kollegen zu helfen.

Kasache schießt auf Polizisten

Bei der Verkehrskontrolle durch zwei männliche Polizisten in einer Mai-Nacht des Jahres 2020 hatte sich Vitalij K. am Anfang kooperativ verhalten. Er gab auch Urin ab für eine Drogenkontrolle. Doch dann wurde K. – ein Kasache – schwer aggressiv und schüttete einem der Beamten den Urin ins Gesicht.

Urplötzlich schoss der von der Polizei gesuchte Heroindealer auf einen Polizisten (28), der zu Boden ging. Ein zweiter Polizeibeamte erwiderte das Feuer, insgesamt sind 21 Schüsse gefallen. Der getroffene Polizist hat den Kugelhagel wohl nur deswegen überlebt, weil er eine Schutzweste trug.

Die beiden weiblichen Beamten wurden zufällig auf Streifenfahrt Zeuginnen des Feuergefechtes. Doch statt den Kollegen zur Hilfe zu eilen, ließen die Polizistinnen angsterfüllt ihren eigenen Streifenwagen stehen und hielten ein ziviles Fahrzeug an. Der Fahrer dieses Kfz wurde aufgefordert, mit den Polizeibeamtinnen davon zu fahren – angeblich, um Hilfe herbei zu holen.

Polizeihund stellt den Heroin-Dealer

Der Dealer K. sprang kurz darauf in seinen schwarzen 5er-BMW und brauste davon. Doch schon nach 400 Metern kollidierte der Flüchtende mit einer Verkehrsinsel. Er stieg aus und flüchtete weiter zu Fuß.

Bei der Polizei wurde Großalarm ausgelöst. Mehrere Hundertschaften kamen zum Einsatz. Ein Hubschrauber stieg auf, ein Spezialeinsatzkommando (SEK) rückte mit dem gepanzerten Anti-Terror-Fahrzeug „Survivor R“ an. Nach vier Stunden erschnüffelte schließlich ein Spürhund der Polizei den Flüchtigen in einem Hinterhof. Antalij K. schoss erneut, traf aber keinen der Beamten.

Nun feuerten SEK-Beamten auf den Angreifer, mehrere Kugeln trafen K. und machten ihn kampfunfähig. Er kam schwer verletzt ins Krankenhaus, schwebte jedoch nicht in Lebensgefahr.

Im März wurde der vorbestrafte Antalij K. zu einer Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Ohne Bewährung.

Weitreichende Konsequenzen

Vor ein paar Tagen sind die beiden Polizistinnen, die ihre Kollegen im Stich gelassen hatten, vor Gericht gestellt worden. Die Richterin verurteilte die Frauen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Amtsgerichtsrätin: Sie verstehe zwar die Todesangst der Beamtinnen, gleichwohl müsse man im selbstgewählten gefährlichen Beruf einer Polizistin anders reagieren als es die beiden Angeklagten getan haben.

Die Verteidiger hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Einer der beiden Anwälte kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen, er halte das Urteil vor dem Hintergrund des drohenden Entzugs der Beamtenrechte für nicht nachvollziehbar.

Was die meisten Bürger hierzulande nicht wissen: Tatsächlich werden Beamte, die zu einer einjährigen – oder höheren – Haftstrafe verurteilt werden, automatisch entlassen. Das gilt auch für Bewährungsstrafen.

Selbst Pensionäre können Pension verlieren

Bei pensionierten Beamten gelten etwas andere Rechtsnormen. Nach § 70 etwa des Hamburger Beamtengesetzes verlieren Pensionäre ihre Ruhestandsbezüge, wenn sie wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt werden.

Gummiparagraphenartig heißt es weiter in diesem Gesetz, bei „Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit“ führt bereits eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten zum Verlust der Ruhestandsbezüge.

Entsprechendes gilt, wenn Ruhestandsbeamte auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt haben.


Autor: Redaktion
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Montag, 22 November 2021

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