Bundesweit Einschränkungen für UngeimpfteBundesweit Einschränkungen für Ungeimpfte
Bund und Länder haben sich auf schärfere Corona-Regeln geeinigt, die bundesweit gelten sollen. Diese reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nicht-Genesene bis hin zu 2G-Regelungen für den Besuch von Restaurants, Kinos, Theatern und anderen Freizeiteinrichtungen. Zusätzlich kann sogar ein aktueller Test - also 2G plus - vorgeschrieben werden.
Auch in Läden - mit Ausnahme solcher für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel - kommen jetzt nur noch Geimpfte oder Genesene. Dies gilt unabhängig von den Inzidenzen. Die Geschäfte müssen das Einhalten der Regel kontrollieren.
Die Bund-Länder-Runde mit der geschäftsführenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschloss auch eine deutliche Reduzierung der Zuschauerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und ähnliche Großveranstaltungen.
Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5000 Besucher und im Freien höchstens 15 000 sein. Volle Fußballstadien wie teilweise noch am vergangenen Wochenende wird es damit vorerst nicht mehr geben.
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind dem Beschluss zufolge auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.
Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten auch ohne gemeinsamen Wohnsitz als ein Haushalt. Die Regelung gilt nicht für private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene
Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv
Donnerstag, 02 Dezember 2021