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Celle: „Mann“ attackiert Frau mit Axt – Polizei und Medien verschleiern

Celle: „Mann“ attackiert Frau mit Axt – Polizei und Medien verschleiern


In der niedersächsischen Heidestadt Celle hat sich eine furchtbare Bluttat ereignet

Celle: „Mann“ attackiert Frau mit Axt – Polizei und Medien verschleiern

Von Manfred W. Black

Die zuständige Polizei-Dienststelle weigert sich freilich, Angaben zur ethnischen Zugehörigkeit von Opfer und Täter zu machen. Fast alle Medien berichten kaum oder gar nicht über die brutale Axt-Attacke.

Die Polizei-Inspektion Celle hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der mit auffallend dürren Worten über den schrecklichen Axt-Angriff auf eine „Ehefrau“ berichtet wird: „Am Dienstagnachmittag erschien ein 53 Jahre alter Mann bei der Polizei in Celle, er berichtete dort, dass seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in der Neustadt liege und vermutlich tot sei.“

Weiter heißt es dort: Die eingesetzten Polizeibeamten hätten „in der Wohnung kurz darauf eine schwer verletzte Frau“ vorgefunden.

Bei der Verletzten handele es sich „um die 55 Jahre alte Ehefrau des Meldenden, die im Anschluss ins Krankenhaus gebracht wurde“. Erste Ermittlungen und die Spurenlage am Tatort hätten Hinweise auf ein „versuchtes Tötungsdelikt“ ergeben.

Es gebe einen „begründeten (…) Tatverdacht gegen den Ehemann des Opfers“. Und: „Die Polizei nahm den Mann vorläufig fest.“ Nähere Angaben zum Tathergang, zum Tatinstrument sowie zur „Ehefrau“ oder zum „Ehemann“? Fehlanzeige bei der Polizei-Pressestelle.

Nur die halbe Wahrheit

Diese behördliche Mitteilung ist – wenn überhaupt – nur die halbe Wahrheit. Die wenigen Medien – wie die Bild-Zeitung, der NDR oder die Zeit –, die über die Gewalttat berichten, bringen dazu nur sehr kleine Nachrichtenartikel.

Echt den Vogel schießt die Wochenzeitung Die Zeit ab. Sie formuliert im Internet zu den Tatvorgängen eine Schlagzeile, die den Axt-Angriff sogar eher noch verniedlicht: „Polizei nimmt 53-Jährigen fest – wollte er seine Frau töten?“ Nähere Einzelheiten? Kein einziger Satz.

Diese Medien schreiben an der Realität weit vorbei. In Wirklichkeit handelt es sich um ein ungewöhnlich grausames „Delikt“: Der Ehemann hat mehrfach mit einer Axt so brutal zugeschlagen, dass sein Opfer schwerstverletzt in ein nahe gelegenes Krankenhaus eingeliefert werden musste, die Frau schwebte noch am Donnerstag in Lebensgefahr. Ob sie überlebt und ob sie für immer durch den Axt-Angriff gezeichnet und gehandicapt sein wird, ist nicht bekannt.

CZ: Regionalzeitung nähert sich der Wahrheit

Einzig das Regionalmedium Cellesche Zeitung (CZ) bemüht sich, die Wahrheiten zumindest anzudeuten. Die CZ schreibt, der 53 Jahre alte Mann habe bei der Polizei „in gebrochener deutscher Sprache“ mitgeteilt, „dass seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil liege und vermutlich tot sei“.

„Gebrochene deutsche Sprache“? Ein versteckter, aber klarer Hinweis darauf, dass es sich bei dem Brutalo-Täter um einen Ausländer – vermutlich einen „Flüchtling“ – handelt.

Dann ist bei der CZ zu lesen: Die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Celle habe „auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den (…) Ehemann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen“. Ihm werde „vorgeworfen, seiner Ehefrau im Verlauf eines Streits mit der stumpfen Seite einer Axt mehrfach auf den Kopf geschlagen zu haben“.

Der Beschuldigte sei bereits wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft, teilte dazu der zuständige Oberstaatsanwalt Lars Janßen mit. Der Täter habe sich im Beisein eines Anwalts bisher nicht vor der Untersuchungsrichterin äußern wollen .

Polizei: Keine Auskunft über Ethnien

Auch auf persönliche Nachfrage verweigerte die Celler Polizei-Pressesprecherin, Hauptkommissarin Birgit Insinger, strikt eine Auskunft darüber, zu welcher Ethnie Täter und Opfer gehören. Die fadenscheinige Begründung lautete am Donnerstag: Die ethnische Zugehörigkeit habe nichts mit der Tat zu tun.

Wie in vielen ähnlich gelagerten Fällen fragen sich freilich etliche Bürger in der Heidestadt, warum solche Schwerkriminelle, die eine große Gefahr für Stadt und Land sind, nicht flugs in das Land ausgewiesen werden, woher sie ursprünglich als angebliche „Schutzbedürftige“ eingewandert sind.

Ebenfalls stellt sich die Frage, ob die Polizei-Inspektion Celle, als sie nur sehr unvollständig über das „versuchte Tötungsdelikt“ Bericht erstattet hat, sich deswegen so wortkarg verhielt, weil es dementsprechende politische Weisungen höherer Dienststellen oder des Innenministeriums in Hannover erhalten hat, das von SPD-Minister Boris Pistorius geleitet wird.

Wer hat den Maulkorb verhängt?

Leider ist davon auszugehen, dass es diesbezüglich sogar grundsätzliche Anordnungen aus dem Landeskabinett von Niedersachsen gibt, dessen Chef Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ist. Das sind gefährliche Entwicklungen, die wenig zu tun haben mit dem Grundgesetzartikel über die Meinungs- und Pressefreiheit, die theoretisch in der geltenden Verfassung in Artikel 5 Absatz 1 gewährleistet ist.

Heißt es doch dort im Grundgesetz wörtlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Verfassung und Verfassungswirklichkeit driften offensichtlich in der Bundesrepublik zunehmend auseinander. Nicht auszuschließen ist, dass der Täter, der „gebrochen Deutsch spricht“, in absehbarer Zeit von irgendeinem „Gutachter“ als „nicht schuldfähig“ erklärt und alsbald in die – vergleichsweise komfortable – forensische Psychiatrie verbracht wird.

Abschreckung für potentielle Totschläger und Mörder sieht anders aus.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: User:Mattes, Public domain, via Wikimedia Commons


Freitag, 17 Dezember 2021

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