Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel an Hochschulen

Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel an Hochschulen


Bis auf weiteres dürfen ungeimpfte Studenten mit negativem Corona-Test wieder an Präsenzveranstaltungen in Hochschulen in Baden-Württemberg teilnehmen

Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel an Hochschulen

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim habe nach Angaben vom Freitag die 2G-Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt, die Ungeimpften den Zugang verboten hatte. Die Richter hätten einem Pharmazie-Studenten Recht gegeben. (Az.: 1 S 3670/21).

Mit der sogenannten Alarmstufe II war Ende November an den Hochschulen und Universitäten im Südwesten die sogenannte 2G-Regel eingeführt worden. Die Hochschulen seien per Verordnung dazu verpflichtet, die Nachweise zu kontrollieren. Das widerspreche nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs dem Grundrecht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die im Rahmen der Ausbildung notwendigen Tätigkeiten seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundrechtlich geschützt. In dieses Recht greife die Corona-Verordnung «in schwerwiegender Weise ein».

Durch diese Beschränkung könnte schließlich der erfolgreiche Abschluss eines Semesters gefährdet werden, hätten die Mannheimer Richter ihre Entscheidung laut Mitteilung begründet.

Aus der Vorschrift des Ministeriums ergebe sich nicht, welche Vorkehrungen Hochschulen treffen müssten, damit nicht-immunisierte Studierende am Studienbetrieb teilnehmen könnten. Der Beschluss vom 15. Dezember sei den Angaben nach unanfechtbar. Einem Sprecher des Gerichtshofs zufolge gelte er ab sofort und für alle Hochschulen im Land.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Pixabay


Samstag, 18 Dezember 2021

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