Bundesverfassungsgericht: Bundestag muss Triage Regelungen treffen

Bundesverfassungsgericht: Bundestag muss Triage Regelungen treffen


Der Gesetzgeber muss für den Fall pandemiebedingter Triage "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen treffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Bundesverfassungsgericht: Bundestag muss Triage Regelungen treffen

Der Bundestag muss unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen im Falle einer pandemiebedingten Triage treffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer Menschen mit Behinderung stattgegeben. Aus dem Schutzauftrag wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben folge eine Handlungspflicht für den Gesetzgeber, so das Gericht. Diesen habe er verletzt, weil er keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen habe.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts sind Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen in der Corona-Pandemie besonders gefährdet. Wenn es auf den Intensivstationen nicht genügend Betten und Beatmungsgeräte gebe, bestehe die Gefahr, dass sie nicht behandelt werden. Deshalb müsse der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, damit Menschen mit Behinderungen besser geschützt werden.

Dass der Gesetzgeber dies bisher nicht getan habe, sei verfassungswidrig, so die Richterinnen und Richter. Sie verweisen dabei unter anderem auf Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes. Danach dürfen Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden.

Zur Frage, wie eine Regelung aussehen könnte, macht das Bundesverfassungsgericht keine konkreten Vorgaben. Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum. Er müsse allerdings berücksichtigen, dass sich bei sogenannten Triage-Entscheidungen die Mediziner in einer Extremsituation befinden und schnell entscheiden müssen, wer behandelt wird und wer nicht.


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Dienstag, 28 Dezember 2021

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




empfohlene Artikel
weitere Artikel von: Redaktion

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage