Gericht kippt weitere 2G-Regel in Bayern

Gericht kippt weitere 2G-Regel in Bayern


Wie aus Bayern gemeldet wird, unterliegen dort Bekleidungsgeschäfte, Buchhandlungen oder Blumenläden nicht mehr der 2G-Regel, also der Pflicht zur Aussperrung Ungeimpfter, weil diese Geschäfte der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienten.

Gericht kippt weitere 2G-Regel in Bayern

Das habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Der Beschluss sei rechtskräftig. Die Inhaberin eines Bekleidungsgeschäfts aus Regensburg hatte den entsprechenden Eilantrag gestellt. Ihr Laden diene nach Gerichtsbeschluss der Deckung des „täglichen Bedarfs“. Vor Weihnachten hätten die Richter schon klargestellt, dass auch Spielzeugläden von der 2G-Regel auszunehmen seien. 


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Archiv


Donnerstag, 30 Dezember 2021

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