Impfungen: Pharmafirmen haften immer noch nicht,

Impfungen: Pharmafirmen haften immer noch nicht,


Trotz Milliarden nicht honorierter „Versuchskaninchen“ (Scholz),die Haftung wurde klammheimlich auf Steuerzahler abgewälzt

Impfungen: Pharmafirmen haften immer noch nicht,

Hersteller von Medikamenten und Impfstoffen haften für evtl. Folgeschäden, so der frühere Grundsatz für das Inverkehrbringen solcher Substanzen. Deshalb kamen diese erst auf den „Markt“, nachdem sie jahrelang an freiwilligen Probanden getestet wurden. Nach der Entdeckung des neuen Coronavirus beschloss die Politik, nicht solange zu warten und für vermeintlich wirksame Impfstoffe eine Notzulassung zu erteilen. Das geschah, indem die Hersteller von der Haftung im Falle von Impfschäden entbunden wurden. Diese wird vom Staat übernommen.

 

Nachdem Milliarden Menschen als „Versuchskaninchen“ (Olaf Scholz) für die Corona-„Verimpfungen“ herhielten, und diese – wie behauptet – kaum ernsthafte Nebenwirkungen haben, sollte man meinen, dass nun wieder die Hersteller zum Regress verpflichtet werden, falls „unerwartete“ Todesfälle oder andere Impfschäden eintreten. Aber dann würden die Hersteller die Produktion einstellen. Nicht anders ist es zu erklären, dass der Gesetzgeber die Haftung nicht nur übernimmt, sondern sogar erhöht hat. Wie und wann das geschah, davon handelt diese Recherche.

 

Die Corona-Offensive wird an mehreren Fronten geschlagen

  • Die Politik und Medien kämpfen Seit an Seit, die Epidemie als Bedrohung der Menschheit darzustellen, wie Pest und Cholera es einmal waren.
  • Die Pharmaindustrie und Finanzwirtschaft bilden einen zweiten Komplex der zu einer Goldgrube wurde – weil sie von Regressansprüchen von Geschädigten und Hinterbliebenen freigestellt werden.
  • Die Forscher und Mediziner entwickeln Impfstoffe, die auch über ein Jahr nach ihrer Notzulassungen nicht den neuen Virenvarianten angepasst werden und man deshalb auf Serienimpfungen mit dem ursprünglichen Stoff setzt.
  • Ein Heer von Juristen ist damit beschäftigt, das Verzahnen der Rechtsbereiche zu ersinnen und in dem Gesetzgeber zur verbindlichen Durchsetzung der Offensive anzubieten.
  • Der Gesetzgeber und seine Verwaltungen gießen das Ganze in Vorschriften zum Vorteil der Einen und zum Nachteil Anderer, selten zu aller Vorteil.
  • Zuletzt die Geimpften mit ihren Angehörigen, die gesundbleiben wollen – auch finanziell.

Die Massenimpfungen bewirkten leider nicht den versprochenen Erfolg, jedenfalls nicht im medizinischen Sinn. Inzwischen zeigen sich Nebenwirkungen und Todesfälle nach Impfungen, die offiziell als selten qualifiziert werden, aber ein Mehrfaches gegenüber früheren Impfkampagnen ausmachen. 5000 „Verdachts-Todesfälle“ soll es bereits geben – sind sie nun tot oder nicht? Deshalb verwundert es nicht, dass fast unbemerkt wesentliche Gesetzesänderungen erfolgen.

 

Im September 2019 war Frau Merkel in Wuhan, wo sie „Big-Data in der Medizin mit großer Aufmerksamkeit“ verfolgte, so damals die Kanzlerin. Der Zufall wollte es, dass nicht nur sie aus Wuhan zurückkam; auch das Coronavirus kam von dort; am 27.01.2020 wurde der erste Fall in Deutschland registriert. Mitte Februar 2020 nahm in Wuhan das innerhalb zehn Tagen geschaffene Containerkrankenhaus seinen Betrieb auf. Nach der Rückkehr aus China war auch Merkel nicht untätig, wenn auch nicht auf medizinischem Gebiet, auf juristischem umso mehr.

 

Schon zum 12.12.2019 wurde das Lastenausgleichsgesetz ergänzt (Artikel 21 SozERG). Ersetzt wurde der Begriff Kriegsopferfürsorge durch Leistung bzw. Soziale Entschädigung. Ebenso erfolgte die Änderung des § 24 SGB der Krankenversicherung (für Geschädigte von Schutzimpfungen). Aber sonderbarer Weise erst zum 01.01.2024.

 

Wurde schon vor dem Start der Impfoffensive befürchtet, dass durch die Massenimpfungen Schädigungen eintreten werden die speziell geregelt werden mussten? Bisher gab es doch auch schon Reihenimpfungen ohne nennenswerte Nebenwirkungen und ohne erforderliche Sondergesetze. Hier der Wortlaut des § 24 SGB XIV (Hervorhebungen durch den Autor):

 

(1) Wer durch eine Schutzimpfung nach § 2 Nummer 9 des Infektionsschutzgesetzes oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe nach § 2 Nummer 10 des Infektionsschutzgesetzes,

1. die von einer zuständigen Landesbehörde nach § 20 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,

2. die im Inland vorgenommen wurde und auf die Versicherte nach § 20i des Fünften Buches einen gesetzlichen Anspruch haben, das gilt auch, wenn die betroffene Person nicht zum versicherten Personenkreis des Fünften Buches gehört, (eigene Anm. auch für Migranten)

3. die von Gesundheitsämtern nach § 20 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes unentgeltlich durchgeführt wurde oder

4. die auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 20 Absatz 6 oder 7 des Infektionsschutzgesetzes angeordnet wurde oder sonst auf Grund eines Gesetzes vorgeschrieben war,

 

eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, die über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe hinausgeht, erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 4 Absatz 1 Leistungen der Sozialen Entschädigung.

(2) Dies gilt auch, wenn die Schutzimpfung mit vermehrungsfähigen Erregern durchgeführt und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.“

 

Wer kommt aber für Impfschäden in den nächsten zwei Jahren auf, die also vor 2024 eintreten? Leider die Geschädigten bzw. Hinterbliebenen. Die Hersteller der Impfstoffe zahlen nicht, die Notzulassung ihrer Produkte entbindet sie von der Haftpflicht. Die impfenden Ärzte und Impfzentren übernehmen auch keine Haftung. Und die Krankenversicherungen werden finanziell überfordert; schon dieses Jahr müssen viele Kassen ihre Beiträge erhöhen. Deshalb regelte das „Adventspaket“ (Artikelgesetz vom 12.12.2019) die Übernahme der enormen Folgekosten durch den Staat ab 2024. Aber nicht zu Lasten aller Steuerzahler, sondern so wie es nach dem letzten Krieg geschah. Weil es um hohe Schadenersatzleistungen geht, wird auf das Lastenausgleichsgesetz zurückgegriffen und dieses mit geändert.

 

Auch Daniel Weinmann fiel die Problematik bei Reitschuster.de auf. Es stellen sich deshalb die Fragen, wer aus dem ganzen „Corona-Apparat“ (siehe Einleitung) traut eigentlich wem nicht? Wussten schon Ende 2019 einige mehr als andere? Sind die Impfungen doch „nicht ohne“? Das in Deutschland zuständige Paul-Ehrlich-Institut gibt in seinem Jahresbericht eine Melderate an „Nebenwirkungen“ von ca. 1:600 und für schwerwiegende Fälle und Tod von 1:5000 pro Impfdosis an. Eine Bestätigung der Häufung von Auffälligkeiten bei uns gibt es auch aus den USA: Blutgerinnsel mit seinen Folgen.

 

Die mögliche Erklärung liefert der Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt anhand mikroskopischer Aufnahmen in einem Interview. Er dokumentierte an 15 Verstorbenen „auffällige und einzigartige lymphozytäre Infiltrationen der Blutgefäße und Organe“. Die selbstverständlich von den „Faktenfindern“ der tagesschau als „Meinungen“ verworfen wurden. „Wann der Impfzug entgleist“ fragt sich auch Andreas Zimmermann bei achgut.

 

Ich mag das alles nicht glauben, aber die zweijährige Aussetzung und anschließende Abwälzung von Schadenersatzansprüchen werden wohl einen Grund haben. Kauft man sich etwas, hat man darauf eine Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Und bei den Coronaimpfungen gerade umgekehrt? Was haben jene eingenommen, die so etwas beschlossen? Aber die haben vier Jahre Garantie gegen ihre Abberufung.

 

Jedenfalls wälzt die Politik die Finanzierung der Impfschäden ab, insbesondere auf die Vermögenden, soweit Impfungen „empfohlen, unentgeltlich oder angeordnet/vorgeschrieben“ sind. Vertrauenserweckend sind weitere Massenimpfungen angesichts der gut versteckten Gesetzänderungen nicht gerade. In den Bereich der Verschwörungstheorie gehört jedoch die Betrachtung, wonach die Impfpflicht für Alle das vor dem Kollaps stehende Finanzsystem retten soll, was ich aber den Lesern nicht vorenthalten möchte.

 

Bleiben Sie auch im Jahr 2022 gesund, was nicht nur eine Coronainfektion einschließt.

 

 

Kurzchronologie der Rechtsänderungen: Die obigen Gesetze zum 12.12.2019. Das Infektionsschutzgesetz änderte sich fast so schnell wie die Coronavarianten. Am 19.11.2020 wurde die Regelungskompetenz der Länder auf den Bund übertragen. Am 31.03.2021 wurde die Epidemie (wohlgemerkt keine Pandemie) trotz niedriger Fallzahlen und bevorstehendem Sommer fortgeschrieben. Am 10.12.2021 wurde die „Epidemie nationaler Tragweite“ für beendet erklärt. Groteskerweise auf dem Höhepunkt der positiven PCR-Test-Fälle; es waren eine Million (!), die „positiv“ und nicht als „genesen“ galten. Interessanterweise gingen die Coronazahlen seither tatsächlich kontinuierlich zurück. So wie die „Pandemie“ ein Jahr zuvor beschlossen wurde, wirkte auch die juristische Beendigung, und die Zahlen gingen zurück. Trotz den erfreulicherweise fast halbierten Coronazahlen wurde am 10.12.2021 die Impfpflicht am März für den Gesundheitsbereich beschlossen. Würde diesen Monat noch eine allgemeine Impfpflicht beschlossen – trotz sechs Wochen „Grassieren“ des weniger gefährlichen „Omikron“ und trotz zugelassener anderer Prophylaxen – könnte der Januar 2022 als Blutmonat in die Chronik eingehen. Der Autor war noch auf keiner Corona-Demo, bekommt aber die zunehmend angespannte Stimmung mit.

 

 

Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors


Autor: Albrecht Künstle
Bild Quelle: Archiv


Dienstag, 04 Januar 2022

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