Nicht sehen, was man nicht sehen soll

Nicht sehen, was man nicht sehen soll


Der Impfstatus Neuinfizierter wird in Deutschland immer seltener identifiziert. So kann die Wirkung der im Eilverfahren zugelassenen Vakzine in der praktischen Anwendung nicht beobachtet werden. Das ist nicht nur verantwortungslos, es ist vermutlich auch gesetzeswidrig.

Nicht sehen, was man nicht sehen soll

Von Hans Hofmann-Reinecke

Zum Thema Impfung gibt es diese erstaunliche Nachricht auf Tichys Einblick:

"Laut Informationen des Infektionsepidemiologischen Landeszentrums in Hamburg wird der Impfstatus Neuinfizierter bereits seit Ende August immer seltener erfasst. In der 35. Kalenderwoche war noch bei 68,3 Prozent der Fälle der Impfstatus bekannt gewesen, in der 49. KW waren es nur noch rund 10 Prozent. Alle Meldungen mit unbekanntem Impfstatus wurden aber nach wie vor den Ungeimpften zugerechnet."

Es gibt noch andere, ähnliche Berichte, aus anderen Bundesländern. Was bedeutet das?

Die im praktischen Einsatz gewonnenen Erkenntnisse über Wirksamkeit und schädliche Nebenwirkungen der Corona-Impfungen sind für die Allgemeinheit von größter Bedeutung - insbesondere deshalb, weil die Vakzine vor ihrem Einsatz nicht ausreichend getestet wurden, so wie es für eine reguläre  Zulassung durch die Arzneimittelbehörden erforderlich gewesen wäre.

So wurden Millionen geimpft, ohne dass geklärt war, wie lange die Schutzwirkung anhalten würde. Ein Leben lang? Ein Jahr? Drei Monate? Ein Monat?

Die Hersteller haben es zudem abgelehnt, die Haftung für eventuelle Impfschäden zu übernehmen. Das spricht nicht für ihr Vertrauen in das eigene Produkt.

Ich erlaube mir, diese Situation zu kommentieren, obwohl ich weder Mediziner noch Pharmazeut bin. Ich habe allerdings viele Jahre lang Pharmafirmen beim Management ihrer Zulassungsprojekte beraten.

Primum non nocere - Auf keinen Fall schaden

Ein Produkt, das als Arzneimittel vermarktet werden soll, muss zuvor in intensiven Studien untersucht werden. Auf Basis derer Ergebnisse kann die entsprechende Behörde eine Zulassung erteilen. Ziel der Studien ist es insbesondere, unerwünschte Wirkungen auszuschließen und die gewünschte Wirkung sicherzustellen. Das geschieht in klar definierten, vorgeschriebenen Phasen, von denen jede erst nach erfolgreichem Abschluss der vorherigen Phase freigegeben wird. Solche Verfahren können 10 Jahre oder mehr in Anspruch nehmen, und in weit weniger als der Hälfte der Fälle wird die angestrebte Zulassung dann erteilt.

Es beginnt mit „prä-klinischen“ Tests, also Untersuchungen, die im Labor und noch nicht in der Klinik durchgeführt werden. Dabei wird Meerschweinchen oder Kaninchen der neue Stoff in unterschiedlichen Dosen und Zeitabständen gegeben, um dessen akute und langfristige Giftigkeit zu beobachten. (Die Versuchstiere werden übrigens nicht in Hinterhöfen eingefangen, sondern sorgsam gezüchtet und mit Samthandschuhen angefasst. Man will ja nicht, dass eine räudige Ratte ihre Kolleginnen ansteckt und damit die ganze teure Studie über den Haufen wirft.)

Klinische Tests

Wenn man in Tierversuchen beruhigende Erkenntnisse hinsichtlich Toxizität gewonnen hat, dann beginnen die klinischen Studien. Jetzt wird der Stoff an gesunden menschlichen Probanden getestet, beginnend mit sehr niedrigen Dosen. Wenn jetzt am Menschen die in Tierversuchen gewonnene Unbedenklichkeit bestätigt wird - und das ist keineswegs immer der Fall -, dann geht es in die nächste Phase. Jetzt wird der Stoff zur Therapie bei Patienten eingesetzt. Zu diesem Zeitpunkt ist zwar eine nützliche Wirkung noch nicht garantiert, aber sie ist möglich. Ein Schaden für den Patienten sollte auf jeden Fall ausgeschlossen sein.

Falls nach dieser Phase deutliche Hinweise auf die gewünschte Wirkung vorliegen, dann wird die Substanz hunderten oder tausenden von Patienten verabreicht, die jetzt die gewünschten therapeutische Wirkung erwarten können. Falls diese Hoffnung erfüllt wird, dann erteilt die entsprechende Behörde eine Zulassung, jetzt kann das Produkt vermarktet werden.

Nach vielen Jahren intensiver und teurer Arbeit ist die Palette der nützlichen Arzneimittel damit um ein Element bereichert.

Not kennt kein Gebot

In manchen Fällen kann es hilfreich sein, diesen Prozess abzukürzen. Dabei ist die Argumentation folgendermaßen:

Bei Diagnose xy hat ein Patient geringe Überlebenschancen. Es gibt nun eine Substanz xyz, die möglicherweise Heilung verspricht, deren unerwünschte Nebenwirkungen allerdings noch nicht abschließend untersucht wurden. Eine Abwägung von Chancen und Risiken macht es aus ethischer Sicht vertretbar, den betroffenen Patienten diese unerprobte Therapie dennoch anzubieten.

Jetzt können die Behörden diesem Stoff eine beschleunigte, „bedingte“ Zulassung für eine kurze Frist erteilen. Die sonst üblichen Sicherheitsstandards, insbesondere hinsichtlich Langzeit-Toxizität, werden dabei nicht eingehalten.

Die aktuellen Corona Impfsubstanzen kamen mit diesem beschleunigten Verfahren in sehr kurzer Zeit auf den Markt.

Lernen unerwünscht

Es ist ganz offensichtlich, dass bei diesem beschleunigten Verfahren alle Verantwortlichen verpflichtet sind, sämtliche verfügbaren Erkenntnisse zur erwünschten Wirksamkeit, bzw. zu unerwünschten Nebenwirkungen während der praktischen Anwendung zu erfassen. Diese obligatorische Beobachtung und Berichterstattung wird in der Branche als „Pharmakovigilanz“ bezeichnet. Dazu gehört auch, dass bei Patienten mit der Diagnose Corona der Impfstatus erfasst wird; wie will man sonst die Wirksamkeit des Vakzins beurteilen?

Das eingangs erwähnte Zentrum tut das aber nicht. Es behindert damit - wissentlich oder aus Versehen - die Erfassung von Daten, welche für den gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung  sehr wichtig sind. Und sie verstoßen damit - direkt oder indirekt - gegen die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Vorgehensweise. Aber es ist noch schlimmer. Durch die Gleichsetzung von „Impfstatus unbekannt“ mit „ungeimpft“ würde die Hamburger Institution die klinischen Studien verfälschen, falls ihre Daten dort Einfluss fänden.

Gerade bei einer Substanz, die im Eilverfahren zugelassen wurde, muss jeder „Impfling“ in der Lage sein, die Abwägung von Nutzen gegen Schaden für sich individuell durchzuführen. Dafür braucht er zuverlässige, unverfälschte Zahlen aus der Praxis. Wie wahrscheinlich ist es, dass mir eine Corona-Infektion erheblichen Schaden zufügt? Wie wahrscheinlich ist es, dass mich die Injektion mit Vakzin A oder B davor schützt? Und wie wahrscheinlich ist es, dass mir die Impfung erheblichen Schaden zufügt?

Transparenz wird vorenthalten

Diese Transparenz wird uns vorenthalten. Stattdessen werden wir in unverschämter Weise gedrängt, diese unvollständig getesteten Substanzen in unseren gesunden Körper spritzen zu lassen, deren Wirksamkeit und Dauerhaftigkeit von Monat zu Monat neu verkündet wird. Wir setzen uns jetzt dem Risiko unerwünschter Nebenwirkungen aus, die in einem regulären Zulassungsverfahren zuvor aufgedeckt worden wären.

Sind die unzähligen deutschen Institutionen, die Gesundheitsministerien von Bund und Ländern und all die anderen Organisationen mit den wichtigen Namen nicht in der Lage, diese Daten laufend zu erfassen und wahrheitsgemäß zu kommunizieren? Oder sind sie nicht daran interessiert?

Ich vermute, beides ist der Fall. Auf jeden Fall gibt es eine verdächtige Diskrepanz zwischen einerseits der extremen Energie, mit der die Bevölkerung zur Impfung gedrängt wird, und andererseits dem Mangel an Energie bei der Beobachtung und Veröffentlichung von Daten zu gewünschten und unerwünschten Wirkungen der Vakzine.

 

Ähnliche Artikel erscheinen im Blog des Autors Think-Again. Sein Bestseller „Grün und Dumm“ ist bei Amazon erhältlich. - Foto: BILD-Zeitung vom 5.01.2022


Autor: Redaktion
Bild Quelle:


Mittwoch, 05 Januar 2022

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