BVerfG: Kriminelle Cum-Ex-Geschäfte verjähren nicht

BVerfG: Kriminelle Cum-Ex-Geschäfte verjähren nicht


Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, der Staat darf Gewinne aus den sogenannten Cum-Ex-Geschäften auch abschöpfen, wenn sie steuerrechtlich verjährt sind.

BVerfG: Kriminelle Cum-Ex-Geschäfte verjähren nicht

Dr. Alexander Wolf, Mitglied im Bundesvorstand, AfD-Fraktionsvize in der Hamburgischen Bürgerschaft und Mitglied im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss, kommentiert die Entscheidung des Gerichts wie folgt:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine gute Nachricht für alle rechtschaffenden Bürger und ehrlichen Steuerzahler. Und eine schlechte für alle zwielichtigen Finanzjongleure, Steuerhinterzieher und dubiosen Berater.

Dass sich der Staat die Gewinne aus diesen Geschäften wiederholen darf, obwohl sie steuerrechtlich verjährt sind, lässt hoffen – auch für die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden. Vor allem ist zu hoffen, dass damit die Verwicklung von Olaf Scholz, dem heutigen Bundeskanzler und damaligen Hamburger Ersten Bürgermeister, in den Warburg-Skandal neu beleuchtet wird.“


Autor: Redaktion
Bild Quelle: Bob Jagendorf, CC BY 2.0 , via Wikimedia Commons


Freitag, 29 April 2022

Waren diese Infos wertvoll für Sie?

Sie können uns Danke sagen. Geben Sie einen beliebigen Betrag zurück und zeigen Sie damit, wie viel Ihnen der Inhalt wert ist.




weitere Artikel von: Redaktion

Folgen Sie und auf:


meistgelesene Artikel der letzten 7 Tage